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Schützen & Erhalten · März 2017 · Seite 10 Es schreibt für Sie: Rainer Spirgatis Fachbereichsleiter Bautenschutz Plinderheide 2b, 48291 Telgte Telefon: (05432) 830 Telefax: (05432) 836902 Mobil: (0160) 7163450 E-Mail: spirgatis@dhbv.de Fachbereiche Bautenschutz Regelwerke aktuell – Für Sie gelesen WTA-Merkblatt 4–7 „Nachträgliche mechanische Horizontalsperre“ Die Wissenschaftlich-Technische Arbeits- gemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. (WTA) stellt mit dem Merkblatt 4–7 die „ Nachträgliche mecha- nische Horizontalsperre “ gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit als Regelwerk vor. Mechanische Verfahrenstechniken haben sich „seit vielen Jahrzehnten in der Praxis bewährt.“ [1] Die Mitarbeit erfahrener Planungsingenieure wird vo- rausausgesetzt. Das Merkblatt 4–7 stellt Verfahren, Werkstoffe und Randbedin- gungen für den Einsatz nachträglicher mechanischer Horizontalsperren vor. Planung Es gilt zu berücksichtigen, dass der nach- trägliche Einbau einer nachträglichen Horizon- talsperre einen Eingriff in das Tragwerk darstellt. „Mit der Planung nachträglicher mechanischer Horizontalsperren nach WTA ist ein unabhängiger sachkundiger Fachplaner zu beauftragen.“ [2] Die Qualifikation ist durch Schulungsmaßnahmen und Referenzobjekte nachzuweisen. Objektbe- zogene Voruntersuchungen und Sanierungsziel sind Grundlage des Instandsetzungskonzeptes. Folgende Parameter sind festzulegen: – – Verfahrenstechnik – – die zu verwendenden Baustoffe und – – Lage des Sperrhorizonts. „Sind zum Erreichen des Instandsetzungsziels flankierende Maßnahmen erforderlich, müssen sie bei der Planung berücksichtigt werden ggf. unter Hinzuziehung von Sonderfachleuten.“ [3] Flankierende Maßnahmen können sein: – – Entfeuchtung/Bauteiltrocknung – – Salzreduktion – – Beheizung, Raumlüftung oder Klimatisie- rung – – Vertikalabdichtung/-en im Außen-/Innen- bereich – – Einbindungen an vorhandene Abdich- tungen – – Bauwerksdränungen – – Sanierputzsysteme – – Wärmedämmungen – – Spritzwasserschutz – – Ggf. Mauerwerksverfestigungen- und ver- stärkungen Der Bautenschützer „übernimmt neben der üb- lichen Ausführungsverantwortung auch die Pla- nungsverantwortung, wenn auf eine unabhängige Fachplanung verzichtet werden soll.“ [4] Es wird im Regelwerk darauf hingewiesen, dass nur Fir- men des Bauhauptgewerbes Mechanische HZ- Sperren ausführen dürfen. Verfahren Durch den Einbau der mechanischen HZ- Sperre erfolgt immer eine Trennung des Mauer- werkes. Es wird in ein- und mehrstufige Verfah- ren unterschieden. Die Tabelle 1 des Merkblattes 4–7 gibt hierzu eine Übersicht. Mechanische horizontale Sperren sind >30 cm oberhalb des höchsten anzunehmenden Grundwasserstandes (HGW) anzuordnen. Die Trennung des Mauerwerkes muss immer aus einem durchgehenden, die Kapillaren durch- trennenden Spalt bestehen, der hohlraumfrei im Anschluss verschlossen werden muss. „Bei den gewählten Abdichtungsmaterialien ist be- sonders auf die Anbindung zu anderen Hori- zontal- und Vertikalsperren und den Anschluss an Durchdringungen der Sperrebene (Rohre, Stahlblecheintrieb Tabelle 1: Ziel Erneuerung oder Herstellung der horizontalen Abdichtung Wirkprinzip Sperrung des Feuchtetransportes Variante Maueraustausch- verfahren Blech-Ein- schlagverfahren Schneide- und Sägeverfahren Kernbohr- verfahren Wirkweise cremeförmiger Injektionsstoffe Gewellte Stahlplatte, eingebaut
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