web_SuE_March_2017
Versicherung Es schreibt für Sie: Oliver Freund Walther Versicherungs makler GmbH Borsteler Chaussee 53 22453 Hamburg Telefon: (040) 507960-470 Telefax: (040) 507960-475 E-Mail: info@walther-gmbh.de Internet: www.walther-gmbh.de Schützen & Erhalten · März 2017 · Seite 27 Ein Unglück kommt selten allein – was Ihnen bei einem Arbeitsunfall drohen kann und wie Sie mögliche Folgen mindern Im Tagesgeschäft steht der wirtschaftliche Erfolg im Vordergrund. Da bleibt wenig Zeit, sich mit der Verantwor- tung im Arbeitsschutz zu beschäftigen. Wer diese Zeit allerdings erst nach einem schweren Arbeitsunfall findet, erlebt möglicherweise die eine oder andere unange- nehme Überraschung. In Deutschland gilt die sogenannte Verursacherhaftung. Diese Grundre- gel ist der Walther GmbH als Spezia list für Haftpflichtversicherungen im Baugewerbe nur zu gut geläufig. Sie sagt aus, dass die Berufsgenos- senschaft vom Verursacher Regress verlangen kann, wurde ein Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet: Beispielsweise, wenn nachzuweisen ist, dass der Vorge- setzte seine Sorgfaltspflichten in ungewöhnlich hohem Maß verletzt hat. Sofern Sie – wie vom DHBVe.V. für seine Mitglieder gefordert – im Besitz eines ausreichenden Versi- cherungsschutzes sind, wird die Haftpflichtversicherung im kon- kreten Fall für Sie die Eintrittspflicht übernehmen. Nach einem Arbeitsunfall wird das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz gemeinsam mit der Polizei und den Sachverständigen zunächst den Schadenhergang er- kunden. Dabei wird explizit die Fra- ge untersucht, ob der Unternehmer den Unfall hätte vermeiden können. Jeder Vorgesetzte im Unternehmen muss dafür sorgen, dass Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ein- gehalten werden. Zu dieser Verant- wortung zählen insbesondere die Auswahl-, die Organisations- und die Kontrollverantwortung. Auch der Grad des Verschuldens kann für die Haftung von besonderer Bedeu- tung sein. Handelt es sich um einen be- sonders schweren Arbeitsunfall, stehen mitunter strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung im Raum, gegen die sich der Bauunternehmer weh- ren muss. Dass auch hier eine gute Haftpflichtversicherung eine erste Abhilfe schaffen kann, ist für viele zumindest überraschend. Allerdings bieten nur wenige Versicherungsun- ternehmen ausreichenden Versiche- rungsschutz an. Unter Umständen ist ein ergänzender Abschluss einer erweiterten Strafrechtsschutzver- sicherung sinnvoll oder gar not- wendig. Kommen bei einem Unfall eige- ne Mitarbeiter auf einer Baustelle zu Schaden, steht auch die finan- zielle Zukunft des Unternehmens auf dem Spiel, da bestehende Ar- beiten nicht abgeschlossen wer- den können, anstehende Projekte unbeaufsichtigt bleiben und Suche nach geeignetem Ersatz viel Geld und Zeit kosten kann. Zunächst möchten vor allem die Kranken- versicherungen immer ganz genau wissen, wie ein Unfall entstanden ist und wer für den Eintritt verant- wortlich ist. Unfälle, die während der regulären Arbeitszeit gesche- hen sind, gelten als Arbeitsunfäl- le. Zuständig sind hierfür jedoch nicht die Krankenversicherungen, sondern die gesetzliche Unfallver- sicherung. Diese greift allerdings nur während der Arbeitszeit oder wenn der Unfall auf dem Weg zwi- schen Wohnung und Arbeitsstelle passiert ist. Was viele nicht wissen: der Gang zum Bäcker oder die Zi- garette zwischendurch gelten nicht als Arbeitsunfall. Dass sie erst ab einer bleibenden Erwerbsunfähig- keit von mind. 20 % eintritt, macht die gesetzliche Absicherung nicht viel attraktiver. Als Unternehmer haben Sie häufig gar keinen gesetz- lichen Unfallversicherungsschutz. Was also tun, damit die Folgen eines Unfalls nicht existenzzerstörend für Ihren Betrieb sind? Lassen Sie Ihre bestehenden Absicherungen unverbindlich von der Walther GmbH überprüfen. Entspricht der Haftpflichtversiche- rungsschutz den Anforderungen des DHBV? Besteht eine Absicherung für Sie und Ihre Mitarbeiter über die ge- setzlich vorgeschriebene Pflichtver- sicherung hinaus und wenn ja: Sind diese Absicherungen aufeinander abgestimmt oder existieren unnö- tige Doppelversicherungen? Mit einer Gruppen-Unfallversi- cherung sichern Sie beispielsweise sowohl Ihre Mitarbeiter als auch die Schlüsselpositionen optimal vor einem unfallbedingten Ausfall ab und bieten Ihren Mitarbeitern eine freiwillige soziale Leistung. Dass die Walther GmbH exklusiv für die Mitglieder des DHBV e.V. besonders attraktive Konditionen bietet, die im Markt ihresgleichen suchen, versteht sich ebenso von selbst wie die Tatsache, dass der Versicherungsmakler Ihnen bei der steuerlichen Behandlung hilft. Da- durch erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und schützen sich und Ihre Mitarbeiter vor den wirt- schaftlichen Folgen eines Unfalls.
RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=