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Schützen & Erhalten · März 2017 · Seite 65 Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Branchenthema Ekelgefühle oder Entsetzen, wie man es nor- malerweise erwarten würde. Oft entstand auch der Eindruck, dass die Tragweite eines Bettwan- zenbefalls nicht verstanden wurde. Es gab auch Fälle, bei denen Bettwanzen nicht als Parasiten bekannt waren. In einigen der befallenen Woh- nungen lebten Mieter, die subjektiv nicht das Empfinden hatten, von Bettwanzen belästigt zu werden. Koordinierte Vorgehensweise und Problemlösung unmöglich Leider hat die Begehung dahin resultiert, dass zwar Bettwanzenbefall in den meisten „Risiko-Objekten“ wieder festgestellt wurde, aber schlussendlich eine erfolgreiche Bekämp- fung nur möglich wäre, wenn alle Mieteinheiten gleichzeitig und umfangreich behandelt werden können. Eventuell auch solche, bei denen nicht unmittelbar Schädlinge angetroffen wurden. Das ist nur möglich, wenn alle Bewohner eines Risi- koobjektes kooperieren. Bei punktueller Behandlung einzelner Woh- nungen in einem insgesamt hochgefährdeten Wohnblock, hält man die Population zwar aktu- ell niedrig, aber die Tiere wandern sofort wie- der aus Wohnbereichen ein, die nicht behandelt wurden. Außerdem erhöht sich das Risiko von Resistenzbildungen, wenn nicht gründlich ge- nug behandelt werden kann. Die Schädlingsbekämpfer beklagten während dieses Einsatzes, dass die derzeit im Markt ver- fügbaren Insektizide in den meisten Fällen nur unzureichend zur Bettwanzenbekämpfung ein- setzbar sind – ein Hinweis, den ich auf jeden Fall mit nach Hause genommen habe. Aus all diesen Beobachtungen kann man fol- gende Rückschlüsse ziehen: – – Die Vermieter/Vermietungsgesellschaf- ten müssen gründlicher aufgeklärt wer- den, was zu tun ist, wenn Schädlinge auf- treten: • Mieter hinreichend informieren (in ver- ständlichen Sprachen) • Bewusstsein für Schädlinge schaffen bei den Mietern • Problemzonen regelmäßig kontrollie- ren lassen… vom Reinigungspersonal, von Schädlingsbekämpfern, vom Haus- meister • Dafür sorgen, dass die Wohnungen zur Kontrolle für Schädlingsbekämpfer zu- gänglich sind • Die Mieter zur Hygiene verpflichten – – Die Industrie kann helfen, indem sie: • Aufklärungsmaterial entwickelt und zur Verfügung stellt • Schulungen anbietet für Wohnungs- baugesellschaften, Vermieterorganisa- tionen, Schädlingsbekämpfungsunter- nehmen • Spezialprodukte entwickelt gegen ein- zelne, schwer zu bekämpfende Schäd- linge – – Schädlingsbekämpfungsfirmen können effi- zienter vorgehen, wenn • sie den Wohnungsbaugesellschaften, Vermieterorganisationen Frühwarnsy- steme anbieten können • sie Bekämpfungsstrategien mit den be- troffenen Gebäudebesitzern gemeinsam entwickeln können und deren Umset- zung einfordern Gastartikel: Arnim Jüdes, Bayer CropScience Deutschland GmbH Spätere Strafe nicht ausgeschlossen An dieser Stelle berichten wir unregelmä- ßig über die Abmahnungen von Firmen, etwa weil sie gegen das UWG verstoßen haben. Dabei beobachten wir bei banden- ähnlich organisierten Akteuren im Markt ähnliche Vorgehensweisen und identische Merkmale. Wieviel „A“ darf es denn sein? Wenn jemand einige Buchstaben für seinen Firmennamen aneinanderreiht kann das sinnbe- freit sein, oder die Initialen der Firmengründer oder ein Acronym mit einer doppelten Bedeutung. Auffällig ist, dass dabei viele den Buchstaben „A“ bevorzugen. Das ist zunächst clever, da bei jeder alphabetischen Auflistung die Firma in der Sortierung zuerst oder weit vorne genannt wird. Dies lässt sich durch weitere vorangestellte „A“ beliebig optimieren. Wir stellen dabei fest, dass sich mit steigender A-Reihung im Firmennamen die Chance erhöht, dass wir Beschwerden von Endverbrauchern und Kollegen erhalten, die dann jeweils aufgezeigte Firma auf Verstöße gegen das UWG unter die Lupe zu nehmen. 500 Mal in Ihrer Nähe So wurden wir Ende letzten Jahres auf eine kleine Firma aus dem südlichsten Süddeutsch- land aufmerksam gemacht, die behauptete in der ganzen Bundesrepublik (über 500 Städte wurden namentlich genannt und aufgelistet) über ein Servicenetz zu verfügen und daher immer kun- dennah zu sein. Aus Branchenkreisen wurde die Mitarbeiterzahl des Unternehmens auf weniger als 10 geschätzt. Damit ist man nicht 500-mal in Deutschland in der Nähe vom Kunden. Damit war eine Wettbewerbsklage auf Unterlassung mit kostenpflichtiger Abmahnung eine sichere Sache. Zunächst steckte das Unternehmen den Kopf in den Sand und legte erst in letzter Minute Rechtsmittel gegen das in Abwesenheit erlassene Urteil ein. Somit musste neu, also live, verhan- delt werden. In der Gerichtsverhandlung dann die verblüffende Erklärung: Die Süddeutsche Firma ohne „A“ gehört zu einem Firmenverbund einer mitteldeutschen Firma mit wenig „A“, die eine eigens ausgegliederte Personalleasing GmbH mit ganz viel „A“ unterhält, in der knapp ein halbes hundert Schädlingsbekämpfer beschäftigt sind, welche den anderen Firmen für ihre bundeswei- te Tätigkeit ausgeliehen werden. Ein Body-Lea- ser, wow. Das sind so Momente, wo ich darüber nachdenke, warum andere Boot fahren und ich nicht. Auf der anderen Seite zerspringt mein Spiegel aber auch nicht, wenn ich hineinblicke. Schädlingsbekämpfung per Personalleasing Der Geschäftsführer der süddeutschen Firma ließ sich in der Verhandlung dazu hinreißen, die Sachkunde aller knapp 50 Beschäftigten der Per- sonalleasing-Firma eidesstattlich zu versichern. Für das Protokoll, wenn so eine Versicherung falsch ist, kann strafrechtlich ermittelt werden. Das Gericht ließ sich von Vortrag und Schrift- stück nicht beeindrucken und meinte, auch mit der deutlich höheren Personenzahl sei eine bun- desweite Abdeckung mit der Behauptung „in Ih- rer Nähe“ nicht in allen aufgeführten Städten zu gewährleisten und damit die Behauptungen der Homepage wettbewerbswidrig. Urteilsverkündung im Namen des Volkes wie zuvor. So weit so gut. Dachten wir. Inzwischen wur- de aber von er Beklagten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Damit mussten wir erneut ein wenig recherchieren. Wir gelangen immer mehr zu der Überzeugung, dass wir uns im zweiten Verfahren im Strafrecht befinden. Wir sind noch in einem laufenden Verfahren, aber wir sind nun an einem Punkt wo wir denken, „Strafe muss sein.“ Sobald sich belastbare Aspekte er- geben, informieren wir Sie per News Letter oder über den geschützten Mitgliederbereich.

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