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Mit der Umbenennung soll die Themenvielfalt des Online-Dienstes auf den ersten Blick besser erkenn- bar sein. So sind neben den einschlägigen Nor- men zu Schäden an Holz und Holzbauteilen auch Dokumente zum Vorbereiten und Durchführen nachträglicher Außen- und Innenabdichtungen an erdberührten Bauteilen, chemischer Horizontalab- dichtungen, oder zum Aufbringen von Sanierput- zen sowie Austrocknen durchfeuchteter Bauwerke enthalten. Die derzeit über 180 Dokumente werden im Volltext dargestellt und behandeln alle wichtigen Aspekte dieses fachlich anspruchsvollen Themen- bereichs. In vierteljährlicher Aktualisierung finden Sie hier die druckfähigen DIN-Normen im Original- text sowie eine Übersicht über die neu in den Dienst aufgenommenen oder aktualisierten Dokumente, dem gegenüber aufrufbar alle zurückgezogenen Dokumente im historischen Pool. Letzteres dürfte vor allem bei der Untersuchung und Bewertung von Altbauten interessant sein. Eine Inhaltsübersicht erhal- ten Sie auf der Webseite unter www.feuchteschutz-bausanierung.de. Der Preis für die Jahresgebühr inkl. der vierteljährlichen Updates beträgt 378,00 Euro. Für BuFAS-Mitglieder gilt ein Sonderpreis i.H.v. 248,50 inkl. MwSt.. Im Vergleich mit den Kosten für einzelnen Normen ist das geradezu ein Schnäppchen. Anmeldung über die BuFAS-Homepage oder direkt bei Beuth unter www.feuchteschutz-bausanierung.de. „Online-Normen-Dienst Holz- und Bautenschutz“ heißt jetzt „Feuchteschutz und Bausanierung online“ Neuer Name - neues Gewand - aktuelle Inhalte technische Entwicklung und wis- senschaftliche Erkenntnis in einem ständigen Wandel begriffen sind. Von daher liegt es in der Natur der Sache, dass in DIN-Normen emp- fohlene Maßnahmen nicht mehr die anerkannten Regeln der Tech- nik beschreiben, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse andere - geeig- neter erscheinende - Methoden an deren Stelle treten. Ob es sich so verhält, kann zuverlässig nur durch Einholung eines Sachverständigen- gutachtens geklärt werden“. Dies bezog sich auch auf das allseits be- kannte sog. „Meersburg-Urteil des BVG (4 C 33-35/83 v. 22.05.1987). Für einige Holzschutzsachver- ständige ist diese Norm bis heute keine AaRT. Und was ist mit unse- ren neuen „Abdichtungsnormen“ DIN 18195 und 18531 bis 18535, die seit einem ¾ Jahr erschienen sind. Sind das schon AaRT? Und wenn nicht heute, ab wann denn? Auch nach 3 Jahren? Ähnlich ist die fast 2-jährige Diskussion um die „Schallschutznorm“ DIN 4109, ist sie nun schon AaRT? Da müssen wir wohl mal einen Sachverstän- digen fragen, oder einen anderen Fachmann, oder noch einen Drit- ten. Interessant, was dabei heraus- käme. Es ist nicht immer so einfach, die AaRT zu definieren wie in die- sem geschilderten Fall. Fakt ist, dass alle diese Urteile den Sachverständigen in seiner Be- deutung stärken. Denn wir Sach- verständige entscheiden meistens die strittigen Fragen. Also auch die, was wann AaRT ist. Seien wir uns dieser Verantwortung bewusst, denn von jeder unserer Beurteilun- gen hängen immer finanzielle, si- cherheitsrelevante und manchmal auch schicksalshafte Entscheidun- gen ab. Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News Schützen & Erhalten · März 2018 · Seite 56

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