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Schützen & Erhalten · März 2018 · Seite 68 Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Branchenthema Hamlets berühmte Frage könnte hier heißen „Dauerbeköderung 12mal, sein oder nicht sein?“ Dann hört man irgendwann auf diese Behörde zu fragen. Aber vielleicht ist genau das bezweckt. Sachkundepflicht für STOT Dann noch eine Anmerkung zur Sachkunde für STOT-Produkte. Die Forderung nach der Sachkun- de ist bereits gültig und in der Novellierung der GefStoffV rechtsverbindlich dort vorgeschrieben. D. h., diese Sachkunde greift, sobald Ihr Roden- tizid (oder ggf. sonstige Produkte) als STOT ge- kennzeichnet sind. Genau dort liegt im Moment das Problem, oder je mehr man darüber nach- denkt ja auch wieder nicht. Erst wenn Sie z. B. im Sicherheitsdatenblatt oder einer anderen Veröffentlichung nachlesen können, dass Ihr Produkt entsprechend eingestuft ist, ergibt sich für Sie die Sachkundepflicht. Woher sollen Sie sonst wissen, welche Produkte darunterfallen? Die Pflicht zur Sachkunde ist seit letztem Jahr neu, nicht aber die Sachkunde selbst. Soll bedeuten, Ihre bisherige Sachkunde nach Gef- StoffV gilt auch auf die dann anders gekenn- zeichneten Produkte. Für Sie ändert sich also nichts. NUR wenn Personen bisher KEINE Sach- kunde nach GefStoffV hatten und lediglich sach- kundig zum Töten von Wirbeltieren waren (= an- deres Gesetz = andere Sachkunde), müssen diese eine zusätzliche Ausbildung machen. Damit nun nicht alle eine längere Ausbildung nach TRGS 523 oder eine Ausbildung zum Beruf machen müssen, bewerben die ersten Lehrgangsträger bereits behördlich anerkannte Sachkundelehr- gänge. Wir finden eine mindestens fünftägige Sachkundeschulung so gerade angemessen. Da- für votieren wir auch im entsprechenden Aus- schuss des BMAS und arbeiten daran, dass die Inhalte und Umfänge dieser Lehrgänge im Ver- ordnungstext verbindlich vorgeschrieben wer- den. Spannend wird, inwieweit Zeugnisse kür- zerer Lehrgänge dann rückwirkend zu bewerten sind, wenn z.B. nur drei Tage ausgebildet wurde. Seien Sie also entsprechend zurückhaltend und setzen Sie auf Qualität. Mäusejäger oder Schädlingsbekämpfer – Eine Frage der Ehre Vielleicht ist dies die Stelle, mal Tacheles zu re- den. Inwieweit unser Beruf durch solche Schmal- spurausbildungen, nach der Formel Tageskurs A plus Tageskurs B = legalisierter Mäusejäger, ausgehöhlt wird, bestimmen wir auch selber. Wir können nicht immer auf Hausmeisterdienste und andere Gewerke schimpfen, die ohne Ah- nung Schädlingsbekämpfung ausführen, wenn wir als Berufsstand selber unseren Mitarbeitern ebenfalls nur eine Schmalspurausbildung gön- nen. Ausbildung und Investition in Mitarbeiter muss eine Frage des Stils und der (Berufs)Ehre sein. Ansonsten können wir auch gleich die in- tellektuelle Insolvenz anmelden. Richtigstellung S&E Ausgabe Dezember 2017 In der letzten Ausgabe der Schützen und Erhalten haben wir einen Artikel geschrie- ben, der zu gewissen Irritationen bei einzelnen Behördenvertretern geführt hat. „... Unterschiedliche Beteiligte, besonders die Behörden, schieben unter Verweis auf fehlende Zuständigkeit, das Problem an andere weiter...“ Nun, haben wir vom Wording her nicht die jeweiligen Aufsichts- oder Vollzugsbehörden kri- tisiert, sondern den Ihnen von der Politik, also gemäß Zuständigkeit und Gesetz, auferlegten Handlungsrahmen. Soll heißen, die Behörden die in den betroffenen Regionen vor den auf- geregten Bürgern stehen, können im Rahmen ihrer Kompetenzen gar nicht anders, weil sie entweder wirklich nicht zuständig sind, oder die Gesetzeslage keine Ausnahme, Einzelfall- regelung oder Notfall-Abweichung von Zulas- sungsbedingungen für Biozide erlaubt. Richtigstellung: liebe Damen und Herren von Kommunal- und Regionalverwaltungen, Sie waren mit unserem Artikel nicht gemeint. Im Gegenteil. Gerade vor Ort, im Kontakt mit den Betroffenen, nehmen wir sehr deutlich wahr, dass Sie sich für die Bürger einsetzen und auch unkonventionelle Lösungen finden. Gemeint sind und waren jene Ministerien- vertreter, die immer noch öffentlich behaupten, wir benötigen keine Biozide. Ebenfalls gemeint waren die Politiker, die ganze Regionen schul- terzuckend im Stich lassen und in Kauf nehmen, dass Menschen krank werden. Aber genau an dieser Stelle fängt unser berufliches Selbstver- ständnis und unsere Lobbyarbeit an. Dem Ge- sundheitsschutz und den Menschen in diesem Land verpflichtet. Foto: Chris Reading Foto Kai KalHH

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