Web_S&E_1_2019_ub
Notiert I Umgang mit UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien A m 21. Februar kam es zwischen den Sozialpartnern zu einer Eini- gung bezüglich des „Umgangs mit UV- Strahlung bei Tätigkeiten im Freien“. Das BMAS teilte daraufhin mit, dass es aufgrund dieser Vereinbarung auf die Einführung der Pflichtvorsorge vorerst verzichten wird. Vorgesehen ist nunmehr lediglich die Einführung einer Angebotsvorsorge ab einer UV-Exposi- tion von einer Stunde. Im Rahmen der Sozialpartnervereinbarung erfordert die Angebotsvorsorge Folgendes: Die Arbeitgeber sollen den im Freien tätigen Beschäftigten die Durchführung einer Vorsorge in Hinblick auf natürliche UV-Strahlung anbieten, wenn die solare UV-Exposition von arbeitstäglich mindes- tens einer Stunde an mindestens 40% der Arbeitstage von April bis September zwi- schen 10.00 und 15.00 Uhr erreicht wird. Das Angebot soll hierbei vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit ausgesprochen werden, beispielsweise direkt bei Abschluss des Arbeitsvertrages. Das Angebot ist ein- mal pro Kalenderjahr zu wiederholen, un- abhängig davon, ob der Beschäftigte die Vorsorge zuvor gegenüber dem Arbeitge- ber abgelehnt hat. Das Angebot kann z.B. durch Mitarbeiterrundschreiben oder eine Information am Schwarzen Brett erfolgen. Die Kostentragung erfolgt durch die Arbeitgeber. Ein Nachweis der angefalle- nen Arzt- und Fahrtkosten ist durch die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitge- ber zu erbringen. Zudem hat die Vorsor- ge während der Arbeitszeit stattzufinden. Die Wahrnehmung der Vorsorge durch den Arbeitnehmer ist nicht verpflichtend. Einen Entwurf eines Anschreibens an die Arbeitnehmer, welches von Betrie- ben für Informationszwecke verwendet werden kann, finden Sie im Mitglieder- bereich der DHBV-Website. Auch wenn die Durchführung der Angebotsvorsorge zusätzlichen Aufwand für die Betriebe be- deutet, so birgt sie gegenüber der sonst drohenden Pflichtvorsorge den wesentli- chen Vorteil, dass mit ihr kein Tätigkeits- verbot einhergeht. Der Stillstand auf den Baustellen kann so verhindert werden. Schützen & Erhalten · März 2019 · Seite 42 Industrie und Handel I So werden kritische Böden in Hallen und Parkhäusern schnell saniert · Innovative Epoxidharzdispersion, Bindemittel und Grundierung in einem · Lösung für riss- und feuchtigkeitsbelastete Untergründe · Sehr emissionsarm B ei der Sanierung von Bodenflä- chen stehen Handwerker oft vor schwierigen Herausforderungen. Risse und feuchtebelastete Untergründe erfordern meist sehr umfangreiche Sanierungsarbeiten. Mit der hochreak- tiven Epoxidharzdispersion HADALAN ® EBG 13E gehören diese Probleme der Vergangenheit an. Sie sind die größten Feinde von Park- hausböden: Risse und eindringende Feuchtigkeit. „Diese Schäden zu beheben, ist mitunter aufwendig und zeitintensiv“, sagt Klaus Schmidt-Falk, Geschäftsführer bei hahne. Die hochreaktive Epoxidharz- dispersion HADALAN ® EBG 13E in Ver- bindung mit dem neuartigen, reißfesten Glasfasergewebe HADALAN ® PZG 9ZH erleichtert Sanierungsarbeiten künftig enorm. Neben den bereits genannten Produkten wird im Systemaufbau mit HADALAN ® FGM003 57M ein optimier- tes Füllstoffgemisch zur Herstellung von Epoxidharz-Grundier- und Verlaufsmassen eingesetzt. „hahne erreicht mit diesem System eine noch höhere Qualitätsstufe bei der Zugfestigkeit“, so Schmidt-Falk. Ähnlich wie bei Stahlbeton verstärkt und optimiert eine Komponente die andere auf ideale Weise – neben den bereits ge- nannten außerdem HADALAN ® FGM003 57M, ein Füllstoffgemisch zur Herstel- lung von Epoxidharz-Grundier- und Ver- laufsmassen. Das HADALAN ® FloorRe- pair-System ist diffusionsoffen und kann auch auf feuchten Untergründen einge- setzt werden. Durch die Zertifizierung mit EC1plus, der sogenannten Exklusivklasse bei der Produktklassifizierung emissions- armer Verlegewerkstoffe, bietet es Ver- arbeitern und späteren Nutzern zudem höchsten Schutz vor gesundheitsschäd- lichen Stoffen. Und so funktioniert die Anwendung: Der vorbereitete Untergrund wird zu- nächst mit HADALAN ® EBG 13E grun- diert. Das Glasfasergewebe HADALAN ® PZG 9ZH wird in die frische Grundierung eingelegt. Aufgrund des hohen Flächen- gewichts des Gewebes legt sich dieses fal- tenfrei auf den Untergrund. Im Anschluss erfolgt die Einbettung des Gewebes in eine Verlaufsmasse aus HADALAN ® EBG 13E und dem speziellen Füllstoffgemisch HADALAN ® FGM003 57M. So wird eine hoch belastungsfähige und rissüberbrü- ckende Armierungsschicht hergestellt. Risse bis zu zwei Millimeter Breite kön- nen durch den Einsatz des Panzergewe- bes problemlos überarbeitet werden. Die Schichtstärke des Systems ist variabel; je nach Untergrund beträgt die mittle- re Schichtdicke nur 2,5 Millimeter. Die- se Lösung kommt besonders dann zum Einsatz, wenn aufgrund der Aufbauhö- he auf einen Ausgleichsestrich verzichtet werden muss. Heinrich Hahne GmbH & Co. KG, Datteln, www.hahne-bautenschutz.de
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