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Schützen & Erhalten · März 2019 · Seite 74 Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Branchenthema EPS – kein Ende der Prozession N och immer hält uns der Eichen- prozessionsspinner in Atem. Mit zunehmendem Verbreitungsgebiet und Problemen für die Bevölkerung war bis zum Jahresende unklar, wie es mit zukünftigen Behandlungen oder Problemlösungen weiter gehen soll. Waren doch inzwischen alle Biozidzulas- sungen ausgelaufen. Lediglich für den Pflanzenschutz, also zum Schutz der angefressenen Bäume gab es noch von Sumitomo Chemical ein DiPel ES mit Bacillus thuringiensis, dessen Zulassung bis 31.12.2021 läuft. Dann kam aber rechtzeitig die Erlö- sung, dass es nun bis zum 30.11.2028 das Produkt DiPel ES bzw. Foray ES mit der Zulassungsnummer DE-0019934-18 für den berufsmäßigen Verwender gibt. Zugelassen ist die Behandlung von Ap- ril bis Juni gegen die Larven des ersten und zweiten Larvenstadiums, also bevor die Raupen ihre Brennhaare entwickeln. Die Behandlung ist erlaubt durch Sprü- hen aus der Luft, durch auf Fahrzeugen geführte Sprühgeräte und vom Boden bzw. von einer Hebebühne aus. Behan- delt werden dürfen Bäume in der Nähe von Siedlungen, Einrichtungen des Ge- sundheitswesens, auf Allgemeinflächen, privaten Grundstücken mit hohem Eichen- bestand, öffentlichen Straßen und Alleen. In der Anwendung wurden die SPC erleichternd verändert, so dass nun für Nachfolgearbeiten nicht mehr lange Sperrzeiten einzuhalten sind, sondern nur bis zum Abtrocknen des Spritzbela- ges die behandelten Bereiche gesperrt sind. Dies gilt, für die Ausbringung vom Boden aus oder mit Hebebühnen und für Sprühkanonen. Allerdings bei der Anwendung auf Flächen der Allgemeinheit darf die allge- meine Öffentlichkeit erst 8 Stunden nach Ausbringung des Mittels die behandelten Flächen betreten. Wichtig ist noch, dass eine vorsorgli- che Ausbringung ohne einen zuvor fest- gestellten Befall anhand von einem Mo- nitoring ist nicht zulässig. D.h. das Moni- toring der schlüpfenden Falter im Vorjahr wird ein wesentlicher Bestandteil der Be- kämpfungsstrategie werden. Eine solche Vorgehensweise sind wir als Branche ja gewöhnt und ermöglicht ein ähnliches Geschäftsmodell, wie wir es erfolgreich in den Bereichen Nager und Insekten bis- her anbieten. Ein umfassendes Monitoring führt zu einem deutlich zielgerichteterem Insektizideinsatz und schont Mitarbeiter und Umwelt. Die Behandlungen sind zeitlich An die Monate April bis Juni gebunden. Später entdeckter Befall ist mit Bioziden nicht mehr zu behandeln. Sollten sich wegen eines Massenbefalls Anhaltspunkte zum Schutz des Baumes ergeben, ließe sich ggf. noch eine Pflanzenschutzbehand- lung durchführen, damit der Baum nicht Einrichtungen unserer Bundesländer mit Dienststellen für den Waldschutz Für 11 unserer Bundesländer gibt es Einrichtungen zum Waldschutz, bei denen Sie Informationen oder auch Beratung bzgl. EPS erhalten können Baden-Württemberg www.fva-bw.de FVA Bayern www.lwf.bayer.de LWF Brandenburg www.forst.brandenburg.de LFE Mecklenburg-Vorpommern www.wald-mv.de Landesforst MV Nordrhein-Westfalen www.wald-und-holz.nrw.de Landesbetriebe Wald und Holz Sachsen www.smul.sachsen.de Staatsbetrieb Sachsenforst Thüringen www.thueringen.de Thüringenforst Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein www.nw-fva.de Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt 1 Raupe des Eichen-Prozessionsspinners (Thaumetopoea processionea). 2 Gespinstnester mit Kot und Häutungs- resten von Raupen des Eichen-Prozessi- onsspinners (Thaumetopoea processio- nea) am Stamm einer Eiche. 3 Elektronenmikroskopische Aufnahme vom Kopf einer Raupe des Eichen- Prozessionsspinners. Bildrechte: Sarefo Bildrechte: Christian Fischer Bildrechte: Public Domain 1 2 3

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