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Schützen & Erhalten · März 2019 · Seite 78 I Die Ex-Press I Berufsinformation des DSV e.V. | Verschiedenes Satzung Ü berraschend ist am 22.01.2019, knapp 7 Wochen nach Versand des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 05.10.2018, ein Widerspruch eines Mitglieds gegen die in Hamburg neu verabschiedete Satzung in der Geschäftsstelle eingegangen. Die Ge- schäftsführung wurde aufgefordert, die Eintragung der seiner Meinung nach nicht rechtmäßig verabschiedeten Satzung zu stoppen. Sollte dem nicht Folge geleistet werden, würde die Rechtmäßigkeit der neuen Satzung gerichtlich geprüft. Daraufhin wurde dieses Thema auf Tagesordnungspunkt 1 der am 25.01.19 anberaumten Bundesratssitzung gesetzt, zu der das widerspruchsführende Mitglied aus gesundheitlichen Gründen erst eini- ge Stunden verspätet erscheinen konn- te. Vom Interimsgeschäftsführer wurde deutlich dargelegt, dass man mit der ver- abschiedeten Satzung nicht glücklich sei, da eine Gewaltenteilung in einem Verein wünschenswert ist. Nicht zuletzt aber ist durch mangelnde Bereitschaft aller einen Vorstandsposten zu übernehmen, keine andere Wahl gewesen, als den Vorstand auf eine Person zu reduzieren. Dies war nicht zuletzt geschuldet durch die Mah- nung und Fristsetzung des Amtsgerich- tes, unsere Satzung die einen dreiköpfi- gen Vorstand vorsieht, einzuhalten. Die- se Option, Vorstandsposten zu besetzen, war in Hamburg von keinem Mitglied in Erwägung gezogen worden. Somit gab es gar keine Alternative zur neuen Satzung. Im Verlauf der Debatte wurde dem Mitglied angeboten, die Eintragung der neuen Satzung zu stoppen, wenn er eine Alternative Satzung bis Ende Februar an- bieten könnte. Als Entgegnung wurde von ihm abgewiegelt, dass das was er einrei- chen würde doch gar keine Klage sei, sondern nur eine Feststellung. Auf den Hinweis eine Alternative zur Klage anzu- bieten wurde nicht weiter eingegangen. Ausdrücklich wurde mehrfach die Fra- ge wiederholt, wie man die Klage denn verhindern könne, da Streit im Verein nicht zielführend sei. Auch darauf wur- de keine klare Antwort gegeben, sondern der Eindruck erweckt, dass eine Klage zur Feststellung der Wirksamkeit der neuen Satzung unumgänglich sei. Es wurde un- ter anderem behauptet, man bekäme eine solche Satzung sowieso nicht eingetra- gen. Für einen Funktionär der jahrelang im Ehrenausschuss gewesen ist empfin- den wir Methodik, Argumentation und fehlende Kompromissbereitschaft beson- ders befremdlich. Kurz vor Redaktionsschluss erhielten wir über das Amtsgericht in Essen, die Feststellungsklage zur Rechtmäßigkeit der neuen Satzung zugestellt. Wir wer- den unsere Mitglieder über den weiteren Vorgang zeitnah unterrichten, sobald sich Neues in der Sache ergibt. Die Faktenlage: Es ist unklar, ob der Widerspruch gegen das Protokoll rechtzeitig in der Geschäfts- stelle eingegangen ist, oder ob Verfris- tung vorliegt und Ansprüche damit ver- wirkt sind. Die Geschäftsführung hält ausdrück- lich an der Rechtsauslegung fest, dass die in Hamburg verabschiedete Satzung mit einer 2/3 Mehrheit verabschiedet wur- de. Höchstrichterlich gibt es Musterur- teile in denen klargemacht wird, dass Enthaltungen bei der Bewertung der Mehrheitsverhältnisse NICHT berücksich- tigt werden, da sie sonst Nein-Stimmen gleichgestellt würden, was sie in der Absicht der Stimmabgabe ja nicht sind. Bsp.: bei 30 Anwesenden stimmen 2 für einen Antrag 1 ist dagegen und 27 ent- halten sich. Der Antrag ist mit 2/3 Mehr- heit angenommen. So war das auch in Hamburg der Fall. Die in Hamburg gewählte Satzung ist inzwischen vom Amtsgericht in Essen ins Vereinsregister eingetragen. Diese Sat- zung gilt nun bis auf Widerruf, bzw. bis zu einer erfolgreichen Feststellungsklage. Der Bundesverband wird sich gegen die eingereichte Klage zur Wehr setzen. Kanal Leitfaden Auf unserem Seminar im Februar in Ber- lin, haben wir die Rattenbekämpfung im Kanal thematisiert. Viel Unsicherheit gab aber auch gibt es noch in der Beauftra- gung durch die neuen SPC der Rodenti- zide. Sowohl Behörden als auch Auftrag- geber wünschen sich ein Kompendium als Handlungsgrundlage. Wir haben uns entschlossen, federführend eine entspre- chende Arbeitsgruppe zu gründen. Darauf hatten wir bereits im Veranstaltungshin- weis in der letzten Schützen und Erhal- ten vom Dezember 2018 hingewiesen. Am Ende der Vorträge haben wir vor- gestellt, wie sich dieser Arbeitskreis aus allen beteiligten Fraktionen zusammen- setzen soll: Auftraggeber, Auftragnehmer, Behörden, Lösungsanbieter und Herstel- ler von Produkten. Für die Vertretung der Auftraggeber suchen wir noch 1–2 Kolle- gen, die im Kanal tätig sind. Interessenten melden sich bitte in der Geschäftsstelle. Bildrechte: Shadowfall
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