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Schützen & Erhalten · März 2020 · Seite 22 FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ Erdberührte Wände auf WU-Betonbodenplatten abdichten Stellungenahmen des DIN-Arbeitsauschusses und des DIN zum Urteil des OLG Hamm vom 14. August 2019 Einleitung Das OLG Hamm hat in einem derzeit nicht rechtskräftigen Urteil vom 14.08.2019 unter dem Aktenzeichen 12 U 73/18 entschieden, dass die seit über 20 Jahren in vielen zigtausend Fällen angewandte Bauweise der Kombinati- onsabdichtung aus polymermodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC) und WU-Betonbodenplatte bei aufstauen- dem Sickerwasser und drückendem Wasser bis 3 mWS trotz Konformität mit einschlägigen DIN-Normen nicht den anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) entsprechen würde. Das Gericht stützt sich dabei auf die alleinigen Aussagen des gerichtlich bestellten Sachverstän- digen, der im Jahr 2009 dazu eine nicht repräsentative Umfrage unter Schadens- sachverständigen durchgeführt hat und auf die seiner Meinung nach hohe Zahl von Schadensfällen bei dieser Bauweise. Weiterhin wird vom Sachverständigen behauptet, dass der Normenausschuss nicht paritätisch zusammengesetzt wäre, von der Baustoffindustrie dominiert wür- de und allein schon deshalb die Norm nicht anerkannte Regel der Technik sei. Die tatsächliche Schadensursache, die laut Beweisbeschluss vom Sachverstän- digen festgestellt werden sollte, wurde nicht ermittelt. Dieses auf den falschen Aussagen des Gerichtssachverständigen basieren- de Urteil wird, sofern es rechtskräftig wird, bei Bauherren, Architekten, Fachingenieuren, Sachverständigen, der Bauwirtschaft und nicht zuletzt auch bei Verbraucherverbänden ein gewal- tiges negatives Echo erzeugen. Dies zu Recht, denn es würde vor allem im herkömmlichen Wohnungsbau schon bei mäßigen Druckwassereinwirkungen an erdberührten Bauteilen die Baukosten in die Höhe treiben, da als regelgerechte Abdichtungsbauarten dann nur noch Bahnenabdichtungen als „Schwarze Wannen“ oder WU-Betonkonstruktionen als „Weiße Wannen“ infrage kämen. Da- rüber hinaus wären nicht nur erhebliche Einbußen in der Gestaltungsfreiheit der Architekten und Ingenieure die Folge. Auch würden Materialverbrauch, Ener- giebedarf und CO 2 -Ausstoß signifikant erhöht. DIN hat das o. g. Urteil überprüft und auf seiner Webseite am 23.12.2019 hierüber eine offizielle Stellungnahme formuliert, die diesem Beitrag angehängt ist. Zum besseren Verständnis der DIN Stellungnahme werden ausgewählte Aspekte der Problemlage ergänzend thematisiert und auf einige Hintergründe Bezug genommen. Zusammensetzung des ver- antwortlichen DIN Arbeitsaus- schusses NA 005-02-13 AA Im Normenausschuss Bauwesen (NA- Bau) werden die Regeln für die DIN-Norm über „Abdichtungen von erdberührten Bauteilen“ in dem Arbeitsausschuss NA 005-02-13 AA (AA) beraten. Gemäß DIN 820 entscheidet der AA selbst über seine Zusammensetzung. Grundsätzlich steht die Mitarbeit allen Experten von interessierten Kreisen offen. Die Mit- arbeit in dem AA muss sich in erster Linie auf die Besonderheiten des Ar- beitsgebietes beziehen. Im konkreten Fall überprüft der AA regelmäßig vor Beginn einer Beratung, ob durch die Gremienmitglieder der jeweilige Stand der Technik in angemessener Weise in Es schreibt für Sie: Dr.-Ing. Detlef J. Honsinger Obmann AA DIN 18533 ö.b.u.v. Bau- Sachverständiger INTEC AACHEN Ingenieur- und Sachverständigenbüro für das Bauen im Bestand Dr. Honsinger e. K. Von-Loe-Straße 43, 53840 Troisdorf Telefon: 02241-9744450 E-Mail: post@intec-aachen.de Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer BDB Stellvertretender Ob- mann AA DIN 18533 ö.b.u.v. Sachverstän- diger der IHK Gießen- Friedberg Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Hessen Vorsitzender Ausbildungsbeirat Abdichtung e.V. Ingenieur+Sachverständigenbüro für Bautechnik 35415 Pohlheim, Goethestraße 49 Mobil: 0171-8509824 Telefon: 06403-62443, Fax: 06403-694312 E-Mail: Klingelhoefer-Pohlheim@t-online.de Quelle: Rainer Spirgatis

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