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Schützen & Erhalten · März 2020 · Seite 37 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE sonst wäre es ja kein Urlaub auf dem Bauernhof. Der eklige Geruch gehört einfach dorthin. Anders beim Dinner im Sternelokal. Da ist in sehr geringer Intensität so ein bisschen Klo zu riechen. Eigentlich kaum wahrnehmbar. Aber die Gedanken kreisen. Man versucht, den Geruch zu fangen. Und schon schmeckt der teure Wein nicht mehr und die char- mante Begleitung kann den Abend auch nicht mehr retten… Geringe Intensität, aber völlige Ablehnung, denn hier gehört dieser Geruch nicht hin. Das macht das Problem der Gerüche im Innenraum aus. Geringe Intensitäten reichen, um eine Eskalationsspirale in Gang zu setzen, wenn der Geruch als inakzeptabel empfunden wird (6). Belästigende Gerüche im Innenraum und deren Wirkung auf die Gesundheit. Am ehesten kann ein Geruch als be- lästigend empfunden werden. Da stört einen das Rasierwasser des Nachbarn oder das süßlich-schwere Parfüm der Kollegin lässt Schwindel aufkommen. Als Geruchsbelästigung wird im Allgemeinen eine Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens über einen gewissen Zeitraum und in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen durch ausströmende Gerüche angesehen (8). Geruchsintensive Stoffe können bereits in niedrigen Konzentrationen zu erheb- lichen Belästigungen führen, ohne dass damit gesundheitliche Beeinträchtigun- gen verbunden sein müssen. Dennoch reagiert der Betroffene emotional, vielleicht mit Verärgerung, vielleicht auch mal mit Unwohlsein. Regelmäßig einer solchen Belästigung ausgesetzt, ist mit einer negativen Beeinflussung des Wohlbefindens zu rechnen. Ist der Geruch weg, sind in der Regel auch die Auswirkungen verschwunden. (3, 5, 7) Nun kann es aber dazu kommen, dass es nicht dabeibleibt, sich zu ärgern, wenn man den Geruch in der Nase hat. Schon der Gedanke an den Geruch treibt den Puls hoch. Obwohl kein echter Sinnesreiz vorliegt, erfolgt eine Stimu- lation emotionaler und physiologischer Reaktionen. Diese Eskalationsstufe wird als Befindlichkeitsstörung bezeich- net und als gesundheitliche Folge der Geruchsbelästigung angesehen (4). Befindlichkeitsstörungen sind definiert als Verschlechterungen des psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens sowie des Gefühls der subjektiven Leis- tungsfähigkeit. Die Störung beruht nicht auf einer toxischen Wirkung, sondern auf der Konditionierung („Ich muss die ganze Zeit daran denken“), Attribution („Es riecht, weil da ein Schaden sein muss“) und Stress („Jetzt muss ich wieder in die Stinker-Wohnung“) beim Betroffenen. Befindlichkeitsstörungen können körper- lichen Funktionsstörungen vorangehen und müssen ernstgenommen werden. Typische Symptome können Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Übelkeit, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit bis hin zu depressiven Verstimmungen sein. (3, 5, 7) Neben der Befindlichkeitsstörung ist als dritte Eskalationsstufe die Toxikopie zu verstehen. Unter Toxikopie wird die Ko- pie einer Vergiftung (toxischen Reaktion) verstanden. Der Körper ahmt quasi alle Symptome einer Vergiftung nach, ohne dass eine relevante Belastung nachgewie- sen werden kann. Auslöser ist eine sehr subjektive Informationsbewertung über den erlebten Kontakt mit Geruchsstoffen. Das mag man für Spinnerei halten. Es ist jedoch erwiesen, dass Toxikopie einen Geruchsstoff CAS-Nr. ODT50 (μg/m³) Geruchsschwelle vGLW I (mg/m³) vGLW II (mg/m³) Ethanal 75-07-0 2,8 0,02 0,1 Butanal 123-72-8 1,4 0,008 0,07 Pentanal 110-62-3 1,5 0,009 0,07 Hexanal 66-25-1 1,4 0,008 0,07 Heptanal 111-71-7 0,9 0,005 0,04 Octanal 127-13-0 0,9 0,005 0,04 Nonanal 124-19-6 3,2 0,02 0,15 Decanal 112-31-2 2,6 0,02 0,1 Pentandial 111-30-8 1 0,006 0,05 1-Butanol 71-36-3 16 0,1 0,8 1-Hexanol 111-27-3 29 0,2 1,4 1-Octanol 111-87-5 23 0,1 1 Ethylacetat 141-78-6 897 5 43 n-Butylacetat 123-86-4 10 0,06 0,5 Phenol 108-95-2 22 0,1 1 o-Kresol 95-48-7 1,3 0,008 0,06 m-Kresol 108-39-4 0,45 0,003 0,02 p-Kresol 106-44-5 0,24 0,001 0,01 TXIB 6846-50-0 14 0,08 0,7 Toluol 108-88-3 300 2 14 Ethylbenzol 100-41-4 27 0,2 1 1,4-Diethylbenzol 105-05-5 2 0,01 0,1 n-Butylbenzol 104-51-8 14 0,1 0,7 α -Pinen 80-56-8 100 0,6 5 α -Pinen 127-91-3 190 1 9 Limonen 138-86-3 90 0,5 4 Ethansäure 64-19-7 13 0,08 0,6 Propansäure 79-09-4 20 0,1 1 Butansäure 107-92-6 1 0,006 0,05 Hexansäure 142-61-1 5 0,03 0,2 Octansäure 124-07-2 5 0,03 0,2 Benzothiazol 95-16-9 0,7 0,004 0,03 Tabelle 1 (aus 1): Geruchsleitwerte GLW für ausgewählte Geruchstoffe, die auch bei Konzentrationen unterhalb von RW I geruchlich auffällig sein und belästigend empfunden werden können.
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