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Schützen & Erhalten · März 2021 · Seite 11 de (Bild 3) Schädigung beobachten. In Abhängigkeit der Einbausituation sowie der Lage zum Fußboden kann auch über 50% des Holzquerschnitts verloren ge- hen (Bild 4). Vom Echten Hausschwamm über den Hausporling bis hin zu den Blättlingen können alle Pilzarten vor- kommen. Je nach eingesetzter Holzart (Eiche bzw. Kiefer/Fichte) variieren die Schaderreger sehr stark. Entsprechend dem aktuell gültigen Regelwerk DIN 68800, Teil 4 (Ausgabe Dez. 2020) sind durch Nassfäulepilze geschädigte Holzbauteile mechanisch zu entfernen. Die verbleibenden Holzbautei- le sind im gefährdeten Bereich mit einem vorbeugenden Holzschutzmittel zu im- prägnieren. Nur wenn die Schädigung so umfangreich ist, dass kein ausreichender Restquerschnitt mehr vorliegt, sind diese mit einem Sicherheitsbereich von 30 cm abzuschneiden. Handelt es sich um den Echten Haus- schwamm, so ist das Holz grundsätzlich 1,0 m nach dem letzten sichtbaren Befall in Längsrichtung (m. E. 0,5 m) auszubauen. Eine Bebeilung, so wie bei Nassfäulepilzen, ist unzureichend. Die meisten Schwellen mit Pilzschä- den müssen, unabhängig der Pilzart, kompromisslos ausgebaut und ersetzt werden. Damit einhergehend ist oft eine Verbesserung der Sockelsituation (Ursachenbeseitigung) möglich. Bei- spielsweise werden Trennlagen gegen kapillar aufsteigende Feuchte eingebaut, vorspringende Sockelkanten beseitigt bzw. Fußboden- und Geländehöhen ver- ändert. Siehe auch Artikel „Holzbauteile im Sockel – schwieriges, aber lösbares Problem“ in der S&E, März 2020. Mitunter können durch Nassfäulepil- ze befallene Schwellen durch Teilrückbau erhalten und konserviert werden (Bilder 5 bis 7). Dies setzt jedoch voraus, dass die Fäulnisschädigung nur einen kleinen Teil vom Holzquerschnitt erfasst hat, die Ur- sache der Feuchteeinwirkung dauerhaft beseitigt werden kann und vorzugsweise eine Holzart mit niedriger Dauerhaftig- keitsklasse (z. B. Eichenkernholz) vorliegt. Dadurch ist der Erhalt der Gefachefelder über der Schwelle möglich. Machbar ist es auch, die Schwelle auszubauen und dabei die darüber befindlichen Ge- fachefelder zu erhalten (Bild 8). Diese, eher unkonventionelle Vorgehensweise kann aufgrund der Denkmalauflagen notwendig werden, um historische und wertvolle Bausubstanz zu erhalten. Sobald Stielfüße geschädigt sind (Bild9) und im Zuge der Pilzbekämpfung mit ausgebaut werden, ist dies mit dem Rückbau der unteren Gefachefelder verbunden (Bilder 10 und 11). In dem Fall wäre der Erhalt der Schwelle aus wirtschaftlichen und technischen Grün- den nicht begründbar. Pilzschäden am Brüstungsriegel sind verhältnismäßig einfach, nach Ausbau des Fensters und Ersatz des Riegels, zu reparieren. Meistens sind die flankieren- den Fachwerkstiele ebenfalls durch Fäul- nis befallen (Bild 12). In dem Fall sind die Fachwerkstiele komplett oder abschnitt- weise zu ersetzen. Dieser Aufwand ist gerechtfertigt, da die Anschlüsse der Fenstersohlbankabdeckung zum Fach- werkstiel zu den schadensträchtigsten Stellen einer Fachwerkwand zählen. Schäden durch Trockenholz­ insekten Der am häufigsten vorkommende Schad­ erreger ist zweifelsfrei der Hausbock, welcher das Splintholz der Nadelhölzer zerstört. In Regionen mit Eichenfachwerk sind hauptsächlich Vertreter der Ano- biiden (z. B. Gewöhnlicher und Bunter Nagekäfer) anzutreffen. Der Hausbock kann Laubholz nicht befallen. Im Gegensatz zu den Pilzen, die auf Feuchtehotspots angewiesen sind, können Insekten das gesamte Fachwerk befallen. Bedeutsam ist hier das Verhältnis zwischen Splint- und Kernholz. Die aus Kiefer bzw. Bild 11: Ausgebaute Gefachefelder sorgen für Baufreiheit, um Stielfüße und Schwelle zu ersetzen. Bild 9: Massiv durch Braunfäule geschä­ digter Fuß eines Fachwerkstiels muss erneu­ ert werden. Bild 10: Nach Einbau der Schwelle werden neue Stielfüße angepasst. FACHBEREICHE I HOLZSCHUTZ

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