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Schützen & Erhalten · März 2021 · Seite 18 FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ ist durch die Anforderungen aus den Expositionsklassen hinsichtlich Wasser­ zementwerten und Mindestzementge­ halten nicht zielsicher herstellbar und daher sind solche Betone im Markt nicht immer flächendeckend verfügbar (siehe auch DBV-Rundschreiben aus September 2014) [3]. Worin siehst Du bei diesem System die Fehlerquellen? Die Sinnhaftigkeit von Rissbewehrung bei großen Betonüberdeckungen sollte losgelöst von den rechnerischen Möglich­ keiten betrachtet werden. Sie ist sowohl technisch als auch wirtschaftlich mehr als fraglich. Untersuchungen haben erge­ ben, dass die tatsächlich am Betonbauteil auftretenden Rissbreiten in der Regel über denen in der Bemessung liegen. Die Folge ist Chlorideintrag und zwangsläu­ fig Schäden an der Bewehrung. Somit scheint diese Ausführungsvariante mit der alleinigen Arbeitsfugenabdichtung letztendlich mit erheblichen Risiken verbunden zu sein. Ein unbedingt not­ wendiges Wartungs- und Instandhal­ tungskonzept ist aufgrund der Bauweise nicht umsetzbar. Der Planer sollte schon aus Haftungsrisiken heraus von dieser Ausführungsvariante absehen. Gibt es weitere Schutzsysteme von Stahlbetonbauteilen in Parkhäusern und Tiefgaragen unter durchlässigen Belägen? Ja, Betonschutz durch ein Oberflächen­ schutzsystem. Der Schutz der Bauteile vor eindringenden Chloriden erfolgt hier durch das Oberflächenschutzsystem OS 5b mit allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP) als Abdichtung nach DIN 18533 [4]. Das Oberflächenschutz­ system OS 5b ist gemäß Rili-SIB, gilt als Abkürzung für die Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb), nicht für erdangefüllte Bereiche mit eventuell auftretender Dauerfeuchte vorgesehen. Vorsicht! OS 5b-Systeme sind nicht chloriddicht, sondern wirken allenfalls als Chloridbremse. Bei anstei­ gender Feuchte ist ein ausreichender Schutz nicht mehr gewährleistet. Ein Gefälle ≥ 500 mm Prinzipskizze ca. 300 mm 10 5 7 4 9 6 1 8 3 2 Gefälle Bild 3: Schaden am OS 5b-System Legende 1 Stütze/Wand mindestens XC3, XF1, WF 2 bewehrtes Streifenfundament oder Einzelfundament XC3, (ggf. XA), WF 3 ggf. Sauberkeitsschicht 4 durchlässiger Fahrbelag (ggf. mit Randstein) 5 Arbeitsfuge 6 Oberflächenschutzsystem OS 5b mit abP als Fugenab- dichtung nach DIN 18533 (über OK Verkehrsfläche hochgeführt: mindestens 150 mm bei Gefälle weg vom aufgehenden Bauteil, mindestens 500 mm ohne Gefälle bzw. Gegengefälle) 7 Schutz gegen Beschädigung beim Befüllen 8 gefügedichte Dreiecks- bzw. Dichtungshehle (mindestens 30 mm × 30 mm) 9 Fuge zwischen Fahrbelag und Stütze/Wand 10 Baugrund mit Chloridbelastung, unter Fahrbelag mit Bettungsschicht und verdichteter Tragschicht nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Bild 2: Schutz durch Oberflächenschutzsystem [1]

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