web_S&E_01_2021_ub

Schützen & Erhalten · März 2021 · Seite 34 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE Es schreibt für Sie: Dr. rer. nat. Constanze Messal Fachbereichsleiterin Schimmelpilze Schutower Ringstraße 6 · Gebäude S29 18069 Rostock Telefon: (0381) 637-28280 Telefax: (0381) 637-28281 E-Mail: messal@dhbv.de Manche mögen‘s heiß – Umgang mit Schimmelschäden nach Brandereignissen B randschäden sind ein häufiger Grund für Schimmelschäden. Der unvermeidliche Eintrag von Löschwas- ser in die Bausubstanz provoziert das Wachstum von Schimmelpilzen und Bakterien. Wenn unmittelbar nach den Löschwasserschäden Maßnahmen zur technischen Trocknung eingeleitet wer- den, könnten diese Schäden verhindert werden. Das ist aber nur selten der Fall. Denn bevor Trocknungsmaßnahmen möglich sind, muss zunächst die Brand- stelle erkalten, durch Brandermittler freigegeben und auf Brandfolgepro- dukte untersucht werden. Zeit, in der mikrobielles Wachstum ungehindert voranschreiten kann. Eine technische Trocknung ohne vorherigen Rückbau ist dann oftmals nicht mehr möglich. In der Beseitigung der Schimmelschä- den sind dann die Anforderungen der BioStoffV und der GefStoffV zu berück- sichtigen, der Arbeitsschutz anzupassen, ein Entsorgungskonzept zu erstellen und nicht zuletzt erhöhte Anforderungen in der Sanierungskontrolle zu erfüllen. Befähigung zum Umgang mit Brandschäden Feuer und Löschmittel können Schä- den auslösen, die erheblich auf die Bausubstanz einwirken und über eine hygienische Komponente hinaus Korrosion verursachen, Gefahrstoffe freisetzen und die Statik des Gebäudes beeinträchtigen können. Das bedeutet, dass ein Sanierungskonzept für die Schimmelschadenbeseitigung nach Brandschäden eine umfängliche Scha- densanalyse erfordert. Biostoffe allein zu erfassen, ist für die Gefährdungsbe- urteilung dann nicht mehr ausreichend. Daher erfordert die Ausführung von Sanierungstätigkeiten nach Brandschä- den eine Sachkunde über den Umgang mit Schimmelschäden hinaus. Der Ausführende muss die Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 (früher BGR 128) vorweisen, sofern es sich nicht um geringe Schäden handelt, die auch von Laien beseitigt werden können (Gefahrenbereich 0) oder eine bera- tende fachkundige Person ausreicht (Gefahrenbereich 1). Das Feuer ist aus und dann? Auf die Löschtätigkeit an sich oder die Ursachen eines Brandes soll heute nicht eingegangen werden. Ist das Feuer gelöscht, die Brandstelle kalt und durch die Brandermittler der Feuerwehr oder Polizei freigegeben, kann das Schadens­ ausmaß festgestellt werden. Brände können unterschiedliche Schadensbilder und Schadstoffverteilun- gen nach sich ziehen. Das hängt auch Bild 1: Nach einem Brand können zahlreiche Schadstoffe auftreten. Neben alten Gebäude­ schadstoffen entstehen problematische Verbrennungsprodukte, die sich mit dem Ruß ab- lagern. Vom Löschwasser durchfeuchtete Bereiche werden von Schimmelpilzen besiedelt. Bild 2: An der kalten Brandstelle sind vor allem Ruß- und Aschepartikel in großer Menge nachweisbar. Brandfolgeprodukte akkumulieren an diese Partikelchen, gasför­ mige Produkte sind kaum noch zu finden. Fotos: Messal

RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=