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Schützen & Erhalten · März 2021 · Seite 38 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE Einteilung der Schäden in Gefahrenbereiche Brandschäden lassen sich vorab einer umfänglichen Beprobung durch eine Bewertung von Brandverlauf und ent- standener Verschmutzung einordnen. Ein analoges Vorgehen bietet auch der Schimmelleitfaden mit der Bewertung nach befallener Fläche an, um Sanie- rungsdringlichkeit und Umfang festzule- gen. Wie schon ausgeführt, sind die für die Gefährdungsbeurteilung relevanten Schadstoffe sehr häufig an Rußpartikel gebunden, so dass vereinfacht angenom- men werden kann, dass stark verrußte Bereiche bei Kenntnis der verbrannten Stoffe auch einen entsprechend hohen Schadstoffanteil aufweisen dürften. Brandverschmutzungen nach VdS 2357: – Minimale Verschmutzung: we- nige Rußpartikel vorhanden (nicht flächendeckend); dünner Rauchkon- densatfilm, kaum erkennbar auf den beaufschlagten Flächen, kann sich aber beim Überwischen mit einem weißen Tuch als dunkle Verschmut- zung zeigen. – Deutliche Verschmutzung: flächendeckender Belag durch Rußpartikel; flächendeckender Rauchkondensatfilm mit deutlich wahrnehmbarer Verfärbung der verschmutzten Oberflächen. – Sehr starke Verschmutzung: flächendeckende dicke Schicht an Rußpartikeln; flächiger, starker Belag mit Rauchkondensatfilm mit inten- siver Schwärzung der Oberflächen. Zusammen mit der Gebäudenutzung (Wohngebäude, Gewerbeobjekt, eingelagerte Güter etc.) können sog. Gefahrenbereiche definiert werden, die in der Tabelle 2 dargestellt sind: Solange eine Einstufung in die Gefahrenbereiche nicht erfolgt ist, ist der Schadenbereich analog GB 3 zu behandeln. Die Zuordnung der Gefah- renbereiche muss angepasst werden, sobald z. B. Untersuchungsergebnisse vorliegen, die Brandfolgeprodukte mit einem höheren Gefährdungspotential nachweisen oder andere Erkenntnisse zum Brandhergang gewonnen wurden. Gefahrenbereich Sachverständiger Fachfirma 0 Kleine Brände mit auf den Brandbereich beschränkter Brandverschmutzung, z. B. Brand eines Papierkorbs, einer Kochstelle oder eines Kerzengestecks oder Brände mit größerer Ausdehnung aber minimaler Brandverschmutzung Nicht erforderlich Nicht erforderlich. Die Reinigungsarbeiten können von Laien mit haus- haltsüblichen Reinigungsmitteln durchgeführt wer- den. 1 Brände, an denen nur haushaltsübliche Mengen an kunststoffhaltigen Materialien beteiligt waren und die deutlich sichtbare Brandverschmutzungen zeigen z. B. Küchen- oder Zimmerbrände. Fallbezogen empfoh- len, z. B. bei Bränden in Kindergärten, Alten- heimen, Schulen, Krankenhäusern bzw. bei großflächiger Verschmutzung (mehr als ein Raum). Fallbezogen empfohlen Im nichtgewerblichen Bereich kann der Brandge- schädigte die Reinigungsarbeiten selbst durchfüh- ren, wenn er einige Schutzmaßnahmen beachtet. 2 Brände mit größerer Ausdehnung und sehr starker Brandverschmutzung, an denen grö- ßere Mengen kunststoffhaltiger Materialien, insbesondere chlor- oder bromorganische Stoffe wie PVC beteiligt waren. Typisch sind Schwelbrandsituationen. Dringend empfohlen Erforderlich. Die Reinigungsarbeiten müssen von speziellen Sa- nierungsfirmen durchgeführt werden. 3 Brände, bei denen zusätzlich zu den brand- bedingten Schadstoffen mit großen Men- gen an Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen zu rechnen ist. Insbesondere wenn mit einer Beteiligung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KFM) gerechnet werden muss. Erforderlich Erforderlich. Die Reinigungsarbeiten müssen von speziellen Sa- nierungsfirmen unter Einsatz von Schutzmaßnah- men durchgeführt werden. Ob der Geschädigte die Aufräumarbeiten selbst durchführen darf oder eine fachkundige Firma damit beauftragt werden muss, ist vor allem davon abhängig, in welchen Gefahren- bereich die Brandstelle eingestuft wurde, wie groß der Brandschaden ist und welche Schadstoffe zu erwarten sind, z. B. aus verbranntem PVC oder be- teiligtem Asbest. Tabelle 2: Gefahrenbereiche und Anforderungen an die Ausführenden nach (3, 6)

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