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Schützen & Erhalten · März 2021 · Seite 39 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE SECCO HORIZONTAL- SPERREN- STICKS SICHER. SCHNELL. SAUBER. REDSTONE VEREINT INNOVATIVE HORIZONTALSPERREN-TECHNIK MIT EINFACHSTER ANWENDUNG. www.redstone.de/sticks Dabei ist auch zu berücksichtigen, wenn durch die Verzögerung der Sanierungstä- tigkeiten Schimmelpilzwachstum auftre- ten kann. Also umgekehrt zur Situation im Wasserschaden, wo bei Auftreten von Gebäudeschadstoffen die Schimmelpilz- beseitigung anzupassen ist, muss nun die Schadstoffbeseitigung die Schimmelpilze berücksichtigen. Am Ende kommt das Gleiche heraus, die Maßnahmen müssen den Schutz der Ausführenden, der Um- gebung und Dritter sicherstellen. Erforderliche Schutzmaßnahmen Wird die Brandstelle in den Gefahren- bereich 0 eingestuft, kann man davon ausgehen, dass der Schadstoffgehalt gering ist und keine besonderen Risiken vorliegen, sofern die Mindesthygienean- forderungen eingehalten werden. Die Reinigung kann durch Laien durchge- führt werden. Dazu reichen haushaltsüb- liche Reiniger. Dennoch wird empfohlen, dass auch Laien Einweg-Schutzanzüge der Kategorie III, Typ 6; wasserdichte Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefährdungen (EU-Kategorie II) sowie ggf. filtrierende Atemschutzmaske P2 verwenden sollen. Im Gefahrenbereich GB 1 liegt gemäß DGUV Regel 101-004 ein kontaminierter Bereich vor. Für die Ausführung der Ar- beiten ist daher eine Fachfirma zu emp- fehlen. Erforderliche Voraussetzungen in der GB 1 sind, dass geeignetes Personal bereitsteht, welches auch arbeitsmedizi- nisch betreut wird; geeignete Verfahren und Arbeitsmittel vorliegen und eine sachkundige Begleitung sichergestellt ist. Sicherzustellen ist auch, dass der Zugang zum Sanierungsbereich eingeschränkt und ein Schwarz-Weiß-Bereich einge- richtet sind. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung für Tätigkeiten im Gefahrenbereich 1 richtet sich nach den auszuführenden Tätigkeiten (Vorbereiten, Reinigen, Demontage etc.). Verlassen die Ausführenden den Sanierungsbereich, ist eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Sanierungstätigkeiten im Gefah- renbereich 2 sind durch spezielle Brandschaden-Sanierungsfirmen aus- zuführen. Denn nun muss mit einem erhöhten Gefährdungspotential durch Brandfolgeprodukte gerechnet werden, so dass die notwendigen Fachkenntnisse durch die Fachfirma auch nachzuweisen sind. Die Maßnahmen des GB 1 gelten weiter, werden aber aufgerüstet: benö- tigt werden staubarme Geräte, die PSA ist wiederum den einzelnen Tätigkeiten anzupassen. Zusätzlich wird auch eine Schwarz-Weiß-Einrichtung mit Dekon- taminations- und Stiefelwaschanlage benötigt. Baumaschinen müssen mit Anlagen zur Atemluftversorgung für den Geräteführer ausgestattet sein. Werden Filter- bzw. Unterdruckhalte- geräte eingesetzt, ist die Festlegung der einzusetzenden Filter anhand des Gefahrstoffpotenzials in Anlehnung an die Regeln zur Benutzung von Atem- schutzgeräten vorzunehmen. Je nach Schadensituation und der Beurteilung

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