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Schützen & Erhalten · März 2021 · Seite 41 zahl) angegeben. Für die Beprobung von Oberflächen durch Klebefilmproben hat sich für poröse Oberflächen ein Zielwert von 500 Sporen/cm² und 150 Sporen/ cm² auf glatten Oberflächen bewährt. Zusammenfassung Schimmelschäden als Folge eines Löschwasserschadens werden erfasst und bewertet wie Schäden durch Leitungswasser oder einen Hochwasser- schaden. Die Begleitumstände führen jedoch dazu, dass vorrangig bzw. in erster Sichtung die Brandschäden zu bewerten sind. Durch die Brandwirkung kommen zunächst Gefahren durch Einsturz etc. in Betracht. Zusätzlich müssen die beim Brand entstandenen Schadstoffe wie Dioxine oder korrosive Halogenide bewertet werden. Und dann sind auch die üblichen Verdächtigen zu berücksichtigen, die insbesondere bei Bestandsgebäuden anzutreffen sind: Asbest, KMF, PAK etc. und durch den Brand- und Löschschaden freigesetzt werden. Dann erfolgt die Bewertung von Biostoffen, insbesondere Schimmel als Folge des Löschwasserschadens. Jeder Bewertungsschritt führt zu Schutzmaß- nahmen, die in ein gemeinsames Kon- zept zusammengeführt werden müssen. In diesem Konzept ist abzuwägen, ob die Anforderungen an den Brandschaden oder an den Schimmelschaden höher zu bewerten sind. Daraus ergeben sich die Anforderungen an die Baustellenein- richtung, die insbesondere bei höheren Gefährdungen sowohl Schadstoffe als auch Biostoffe gleichermaßen abdecken. Bei Auseinanderklaffen der Schutzan- forderungen muss dann die erforderlich höhere Schutzmaßnahme angesetzt wer- den, je nachdem, ob der Brand- oder der Schimmelschaden höher zu bewerten ist. Ob die Maßnahmen erfolgreich waren, bescheinigen schlussendlich Sanierungs- kontrollmessungen. Literatur WTA-Merkblatt 4-12 Ausgabe: 11.2016/D: „Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen“ Report der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und des BIA: Dioxine am Arbeitsplatz, 1997 Publikation zur Sach-Schadensanierung: VdS 2357 2014- 06 (6): Richtlinien zur Brandschadensanierung Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 524: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen; Ausgabe: Februar 2010 zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2011 S. 1018-1019 [Nr. 49-51] VdS-Richtlinien für Umweltschutz VdS 2217 1998-12 (01): Umgang mit kalten Brandstellen, Muster für ein Informationsblatt der Feuerwehren an brandgeschädigte Haushalte Bayerisches Landesamt für Umwelt: UmweltWissen – Schadstoffe bei Brandereignissen, 2011 Umweltbundesamt: Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend einsetzen, 2013 DGUV Regel 101-004 April 1997 – aktualisierte Fassung Februar 2006: Kontaminierte Bereiche Bekanntmachung des Umweltbundesamtes: Richtwerte für Naphthalin und Naphthalin-ähnliche Verbindungen in der Innenraumluft; Bundesgesundheitsbl 2013 · 56:1448–1459 Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519: Asbest -Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten Ausgabe: Januar 2014 zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2019 S. 786-798 v. 17.10.2019 [Nr. 40] Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle Ausgabe: Februar 2008 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE Heißluftverfahren gegen Holzschädlinge oder Echten Hausschwamm Schonende Behandlung von Objekten www.groli.de info@groli.de 0351 - 454 15 48 0
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