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STEUERBERATUNG Es schreibt für Sie: Steuerberater Dipl.-Kfm. Franz-Josef Krämer Hugo-Junkers-Straße 12a · 50739 Köln Telefon: +49 221 12611555 Telefax: +49 221 12611556 E-Mail: Franz-Josef.Kraemer @steuerberater-kraemer.de Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen J eder Eigentümer einer Eigentums- wohnung bzw. eines Teileigentums kennt die Instandhaltungsrücklage, weil die Eigentümer zu deren Ansammlung nach dem Wohneigentümergesetz (WEG) verpflichtet sind. Der Verwalter der Wohnanlage erhebt Beiträge zum Ansammeln der Rücklage und verwaltet das Geld für die Eigentümer. Für selbst genutzte Eigentumswohnungen hat diese Rücklage – bis auf die Zinsen für das Guthaben – keine steuerliche Be- deutung. Wird die Wohnung aber ver- mietet, können die angesammelten Bei- träge als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings nicht im Zeitpunkt der Zahlung an den Verwalter, sondern erst dann, wenn der Verwalter das Geld für Reparaturen ausgibt. Das gezahlte Wohngeld ist in diesen Fällen also um die Zuführung zur Instandhaltungsrück- lage zu kürzen und um die tatsächlichen Zahlungen für Reparaturen zu erhöhen. Werden aber mit der Instandhaltungs- rücklage Investitionen finanziert, die zu Herstellungskosten führen, z. B. für den Neubau von Garagen, Anschaffung von Markisen (wenn es vorher keine gab), dann können nur die sich daraus erhöh- ten AfA-Beträge als Werbungskosten abgezogen werden. Wird eine Eigentumswohnung veräußert, geht das Guthaben der In- standhaltungsrücklage anteilig auf den Erwerber über. Dieses Guthaben gehört nicht zu den Anschaffungskosten der Wohnung und muss infolgedessen vom Kaufpreis vor der Aufteilung auf Gebäu- de und Grund und Boden abgezogen werden. Die AfA-Bemessungsgrundlage verringert sich dadurch anteilig, aber die späteren Entnahmen aus der Rücklage sind für den Erwerber Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dieser Abzug wirkt sich auch auf die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer aus, sodass es sinnvoll ist, das Guthaben im Kaufvertrag besonders aufzuführen. Falls der Veräußerer durch den Verkauf einen Gewinn erzielt, ist dieser ebenfalls um das Guthaben zu verrin- gern. Die Übertragung auf den Erwerber führt für den Veräußerer nicht mehr zum Werbungskostenabzug. Energetische Balkon­ sanierung schwer entflammbare AbdichtungsSystemlösung (C fl s1) gem. EN 135011 von der Dämmung bis zum Finish WestWood Kunststofftechnik GmbH Tel.: 0 57 02 / 83 92 -0 · www.westwood.de

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