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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: BuFAS-Fachexkursion nach Rumänien Wenngleich die spannende Ex- kursion nach Rumänien im ver- gangenen Jahr Corona bedingt ausfallen musste, ist BuFAS-Ge- schäftsführer Detlef Krause jetzt zuversichtlich, die Fahrt in die- sem Jahr umsetzen zu können. Das architektonische Erbe Rumäni- ens mit seinem regionalen Charak- ter, seiner Originalität und gleich- zeitig der Ähnlichkeit mit anderen Architekturen ist Teil der Verschie- denartigkeit und des Reichtums der europäischen Kultur. Rumänien ist durch seine geographische Lage Schnittpunkt und Brücke zwischen westlichen und östlichen Kulturen. Durch den Beitritt zur Europäi- schen Union Anfang dieses Jahres, erlangt auch die Kultur dieses Lan- des besondere Aktualität. Ein Blick auf die Architektur will bislang Un- bekanntes vermitteln und erschlie- ßen. Durch die höchst wechselhaf- te Machthistorie Rumäniens ist die Stadt Bukarest in ihrer Architektur sehr vielfältig. Besonders auffäl- lig sind der französische Einfluss auf Architektur und Stadtplanung („Paris des Ostens“), der sog. Brân- coveanu-Stil, Bauhaus sowie die sozialistische Architektur, der dann schließlich die monumental-brach- iale Ceaușescu-Architektur bis in die späten 80er Jahre folgt. Einige Ziele der Reise sind: Sibiu, (Hermannstadt) Mediasch–Brasovzum 31.01.2020 (Kronstadt) Schäßburg Schloss Peles Bukarest Das komplette Reisprogramm und Preise finden Interessenten auf der Webseite des BuFAS unter Veran- staltungen/Fachexkursionen, An- meldungen sind bis zum 1. Juli 2021 per Mail an post@bufas-ev. de möglich. Auch Nicht-Mitglieder des BuFAS sind herzlich willkommen. Reisebegleiter ist der BuFAS-Ge- schäftsführer Detlef Krause, als Reiseveranstalter gibt die Studien- reisen Bock GmbH ihre Referenz. Übrigens: Aufgenommen wurde in die verbindliche Anmeldung auch die Möglichkeit einer Reiserück- tritts- und Reiseabbruchversiche- rung mit Ergänzungsversicherung zu Covid 19. Zusätzlich zur Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis enthält der neue Ergänzungs-Schutz folgende Leistungen: NEU: Versicherungsschutz besteht in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch- Versicherung der Hauptversicherung bei: - Persönlicher und individueller angeordneter Quarantänemaßnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht. - Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert den Flug aufgrund erhöhter Temperatur. - Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise augrund erhöhter Temperatur. Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden , weil Versicherter oder eine mit- reisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quaratäne betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis € 1.000,- pro Person. NEU: Versicherungsschutz besteht auch bei Reisewarnung aufgrund Covid-19 - Somit gewährt der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 auch dann Vesicherungs- schutz, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung wegen Covid-19 vorliegt. NEWS Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. Schützen & Erhalten · März 2021 · Seite 76

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