web_SuE_ June_2017
Praxis Prävention von Schimmelschäden: Feuchtemanagement in der Bauphase – Teil 2 Handlungsempfehlung bei Verdacht oder Vorliegen eines mikrobiellen Befalls Liegen über mehrere Tage günstige Le- bensbedingungen für Mikroorganismen vor, kann mit Schimmelbefall gerechnet werden. Dieser ist nicht immer mit dem bloßen Auge, sondern oft nur mikrosko- pisch erkennbar. Um belastbare Aussagen zu erhalten, sind in Zweifelsfällen ent- sprechende Untersuchungen erforderlich. Sollte ein Befall vorliegen, ist davon abzuraten, durch Nicht-Sachkundige „Versuchsreihen“ zur Beseitigung der Schäden planen oder durchfüh- ren zu lassen. Hierdurch wird in der Regel nur Zeit vergeudet, währenddessen der Schadens- umfang wächst. Dass sich falsche Maßnahmen schadensver- stärkend auswirken können, zeigt beispielhaft der Einsatz von Gasheizungen zur Erwärmung der Raumluft und Abführen von Baufeuchte: Da bei der Verbrennung von 1 kg Propangas 0,8 kg Wasser freigesetzt werden, kann eine derartige „Lösung“ nicht zum Ziel führen. Bei Schimmelbefall wird gerne der Einsatz von Schimmelbekämpfungs- bzw. Desinfektions- mitteln empfohlen. Biozide töten im günstigs- ten Fall einen Befall ab. Das allergene, toxische oder reizende Potential wird dadurch nicht be- seitigt. Kolleginnen und Kollegen haben dies bereits mehrfach ausführlich behandelt. Meine Erfahrungen und Kontrolluntersuchungen bei der Überprüfung des Sanierungserfolges nach dem Einsatz von Bioziden waren stets sehr ernüch- ternd, sprich: „gehe zurück auf Start“. Da durch falsche Maßnahmen Schimmel- pilze und Bakterien weiter gedeihen parallel mit einem Anwachsen der Sanierungskosten, sollte bei Verdacht auf mikrobielle Schäden umgehend ein Sachverständiger für Schimmelschäden hin- zugezogen werden. Dieser sollte, je nach Beauftragung, u. a. – – Schadensursachen ermitteln – – Schadensumfang feststellen – – Sanierungsziele festhalten – – Sanierungskonzepte erstellen – – Erfolgskontrollen nach der Beseitigung des Befalls und der Schadensursachen durch- führen. Fazit: Bereits bei Verdacht auf mikrobiellem Be- fall sollte ein Sachverständiger für Schimmel- schäden eingeschaltet werden. Handlungsempfehlung bei hoher Materialfeuchte ohne Befall Havarien können zu jedem Zeitpunkt eine Bau- stelle heimsuchen: geborstene Leitungen, durch Sturm zerstörter Witterungsschutz, etc. Daher sollte dieser Fall in einem Notfallplan beachtet werden. Auch hier sollte bei nicht ausreichenden Kenntnissen der Materie auf die Erfahrungen kom- petenter Sachverständige zurückgegriffen werden. Weisen Baustoffe zu hohe Materialfeuchten, jedoch noch keinen Befall auf, ist umgehend messtechnisch zu überprüfen, welche Bauteile/ Baustoffe durchfeuchtet sind und ob sich diese wirtschaftlich trocknen lassen. Parallel dazu ist zu prüfen, ob durch Feuchteeintrag technische Eigenschaften ungünstig verändert werden oder eine bauaufsichtliche Zulassung hierdurch ihre Gültigkeit verliert. Bei durchfeuchteten Gipskar- tonplatten, Dämmungen etc. bleibt üblicherwei- se nur der Rückbau. In anderen Fällen sollte eine Fachfirma für technische Bautrocknung kontaktiert werden, die umgehend mit ihrer Arbeit beginnt – denn Zeit beeinflusst das Schadensausmaß und somit die Sanierungskosten. Nach Abschluss der technischen Trocknung sollten Erfolgskontrollen durchgeführt werden: um festzustellen, ob – – vereinbarte Sanierungsziele erreicht wur- den – – das Material übliche Materialfeuchte auf- weist, – – sich während der Trocknung ein mikro- bieller Befall gebildet hat, der über einer üblichen Hintergrundkonzentration liegt. Werden Zielvorgaben nicht erreicht, bleibt meist nur der fachgerechte Rückbau. Fazit: Bei hoher Materialfeuchte ohne Befall ist schnelles und zielführendes Handeln ange- sagt. Ob Baustoffe technisch getrocknet werden können, ohne ihre Eigenschaften oder bauauf- sichtlichen Zulassungen zu verlieren, muss vorab überprüft werden. Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes Vor der Übergabe an den Bauherrn sollte eine Überprüfung der Luftdichtheit des Gebäudes/ Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. (FH) Pia Haun Beratende Ingenieurin von der IHK Trier öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Holzschutz Olewiger Str. 200, 54295 Trier Telefon: (0651) 42319 Telefax: (0651) 48920 E-Mail: info@ibhaun-trier.de Fotos: Pia Haun Trocknen verschimmelter Baustoffe führt nicht zur Beseitigung eines Befalls Havarie, durchfeuchtete Dämmmaterialen lassen sind nicht wirtschaftlich trocknen Schützen & Erhalten · Juni 2017 · Seite 36
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