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Schützen & Erhalten · Juni 2018 · Seite 10 Fachbereiche i Holzschutz Neue DIN EN 17121 „Erhaltung des Kulturellen Erbes − Historische Holzkonstruktionen − Leitlinie für die Bewertung vor Ort“ im Konsens zur Praxis und den nationalen Regelwerken D i e DIN EN 17121 wurde am 19.05.2017 der Öffentlichkeit als Entwurf zur Prüfung und Stellungnah- me vorgestellt. Einsprüche waren bis zum 19.07.2017 möglich. Zurzeit wird die Norm durch den Arbeitsausschuss NA 005-01-36AA (SpA zu CEN/TC 346) bearbeitet. Es handelt sich um eine Richtlinie zur Untersuchung denkmalgeschützter Bau- werke. Dabei wird der Bezug nur zu his­ torischen Holzkonstruktionen (laut An- wendungsbereich nur für Dachtragwerke und ausgemauertes Fachwerk) hergestellt. Die Untersuchung bzw. Bewertung der historischen Holzkonstruktionen findet, entsprechend dem Titel der Norm, vor Ort statt. Schwerpunkte dabei sind zwei Untersuchungsphasen, die jeweils detail- liert beschrieben werden. Die Voruntersuchung (1. Untersu- chungsphase) beschäftigt sich unter ande- rem mit „Struktureller Analyse“. Entspre- chend dem Textinhalt handelt es sich um statische Diagnosen bzw. Berechnungen. Über 2 Seiten werden sehr umfangreiche Hinweise gegeben, auf was alles geach- tet bzw. berücksichtigt werden muss. Es müssen die Tragstruktur beschrieben, et- waige Spannungszustände eingeschätzt, kritische Zonen ermittelt, Berechnungen für Lastfälle durchgeführt, die Standsi- cherheit des Bauwerkes bewertet und Zimmermannsverbindungen beurteilt wer- den. Im Rahmen der Voruntersuchung ist dies ein kaum zu realisierender Aufwand. Aufbauend auf den Voruntersu- chungen sollen in der 2. Phase, der detail- lierten Untersuchung, weiter und vertie- fend Holzeigenschaften bestimmt werden. Die Charakterisierung des biologischen Schadens nimmt einen größeren Stellen- wert ein. Es fehlt jedoch die Bewertung einer Organismenvitalität. Im Rahmen der detaillierten Unter- suchung sind visuelle Festigkeitssortie- rungen und Holzverbindungen zu ermit- teln. Es wird eine sehr aufwändige sta- tische Berechnung und Diagnose verlangt. Dies wäre jedoch nur sinnvoll, wenn es Substanzveränderungen (z. B. verursacht durch Organismen, Brand, Mazeration) im Holz gibt oder es zur Nutzungsände- rung kommt. An einer Stelle unter Punkt 5.7.1 wird eine Kernaussage getroffen (Abb. 1), welche einen Großteil der o. g. Forderungen entbehrlich erscheinen lässt. Im Anhang A (insgesamt 10 Anhänge) werden informativ Geräte, Verfahren und Hilfsmittel zur zerstörungsfreien Prüfung von Holzbauteilen vorgestellt. Die DIN EN 17121 ist im Konsens zur Holzschutznorm DIN 68800, Teil 4 und der Praxis nur bedingt anwendbar. Grund- sätzlich ist die Zweiteilung einer Untersu- chung zu begrüßen und die zahlreichen Hinweise bieten Hilfestellungen. Aus der Sicht des Holzschutzes werden wichtige Punkte nicht oder ungenügend berücksichtigt (z. B. Altlasten, Vitalität, Bekämpfung). Die statisch-konstruktiven Belange haben in der Norm einen hohen Stellenwert und werden mit entspre- chenden Nachweisen belegt. Unter Be- rücksichtigung der Untersuchungsphasen führen sie teilweise über das Ziel hinaus und würden zu unnötigen Aufwendungen und Kosten führen. Auch geht mit einigen Detailangaben ein Stück Individualität bei der Untersuchung verloren. Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichsleiter Holzschutz An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau Telefon: (0340) 6611884 Telefax: (0340) 6611885 E-Mail: flohr@dhbv.de ■ Risssanierung mit dem Ruberstein® Spiralankersystem ■ Mauerwerksverfestigung ■ Bauwerksabdichtung, Feuchte- & Schimmelsanierung ■ Ober ächenreinigung & Fassadenschutz ■ Natursteinsanierung & Natursteinkonservierung BAUTENSCHUTZ SANIERUNG DENKMALPFLEGE RUBERSTEINWERK GmbH Michelner Str. 7-9 09350 Lichtenstein/Sachsen Tel. 037204 - 6350 Fax. 037204 - 63521 info@ruberstein.de Ihr kompetenter Hersteller von Spezialbausto en für: www.ruberstein.de www.spiralankersystem.de Bei bestehenden Verbindungen in histo- rischen Konstruktionen darf für gewöhn- lich davon ausgegangen werden, dass sie für die von ihnen getragenen Lasten angemessen sind und dass keine detail- lierte Bewertung erforderlich sein wird, es sei denn, die Belastung wurde erhöht oder sie zeigen offensichtlich Mängel oder Schäden. Abb. 1 Einer der wichtigsten Aussagen unter Punkt 5.7.1

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