Web_S&E_2_2018_ub
Schützen & Erhalten · Juni 2018 · Seite 15 Fachbereiche i Holzschutz es wurde begonnen, die Bewertungen von der politischen Ebene langsam – mit einem Zeitversatz von 20 Jahren – abzu- koppeln und auf eine wissenschaftlich ausgerichtete Basis zurückzuführen. 3.2 Auswirkung der europäischen Chemikalien- Gesetzgebung Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (RE- ACH-Verordnung) ist eine EU-Chemika- lienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Als EU-Verordnung ist REACH (Registration, Evaluation, Autho- risation and Restriction of Chemicals) in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen und unmittelbar gültig und vereinheitlicht eu- ropaweit die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Che- mikalien. Diese Aufgaben übernimmt die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) als zentrale Anlaufstelle für alle Chemikalien und Zubereitungen auf dem europäischen Markt und arbeitet dabei nach einem Stufenplan (siehe Tabelle 1). Der Stufenplan von REACH orientiert sich an der in Verkehr gebrachten Menge eines Rohstoffes, an dessen umweltbezo- gener Bewertung sowie dessen SVHC- und CMR-Klassifizierung (Kanzerogen/ Mutagen/Reproduktionstoxizität). Art und Umfang der zur Registrie- rung vorzulegenden Datenpakete steigen entsprechend der in Verkehr gebrachten Menge einer Chemikalie, wobei die Ergeb- nisse aus älteren Studien gegebenenfalls nach neuen Prüfmethoden zu verifizieren sind. Ergänzend fordert REACH neben den Studien zu kanzerogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen Eigenschaf- ten auch die Untersuchung hormoneller Nebenwirkungen („endocrine disruptors“) sowie hinsichtlich Persistenz und Bioak- kumulation in der Umwelt. Geändert wurde auch die Klassifizie- rung der CMR-Stoffe; hier musste von der vorhandenen 3-Klassen-Einstufung auf ein 2-Klassensystem umgestellt wer- 2007 REACH tritt in Kraft 2008 ECHA operativ SVHC Kandidatenliste Neues Format für Sicherheitsdatenblätter 2010 Registrierungspflicht > 1000 t/Jahr R50-R53 > 100 t/Jahr CMR > 1 t/Jahr 2011 Notifizierungsfrist für SVHC in Erzeugnissen 2013 Registrierungspflicht >100–1000 t/Jahr 2018 Registrierungspflicht 1–100 t/Jahr Tabelle 1: Stufenplan zur Einführung des europäischen Chemikaliengesetzes REACH Hausverbot für Pilze und Insekten: Koras it ® TT 40 P Kora sit ® TT 40 P schützt Ihr Holz vorbeugend vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten. Das Konzentrat ist leicht in Wasser löslich und bor- und schwermetallfrei. Die Anwendung kann sowohl im Trogtränk- und Tauchverfahren als auch durch Streichen erfolgen. Kurt Obermeier GmbH & Co. KG www.kora-holzschutz.de Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformat ionen lesen. Wir machen Holz stark.
RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=