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Schützen & Erhalten · Juni 2018 · Seite 30 Fachbereiche i Schimmelpilze Das Schimmelgutachten S chimmelgutachten haben es in sich. Je nach Aufgabenstellung sollen sie die vom Sachverständigen erhobenen Feststellungen und Messergebnisse, Sanierungsempfehlungen enthalten oder begleitend zu einer Sanierung die durchgeführten Tätigkeiten schriftlich dokumentieren und bewerten. Genau- so häufig kommt es vor, dass einem Ausführenden das Gutachten oder der Prüfbericht eines Labors vorgelegt wird und er anhand der Lektüre dieser Schriftstücke einen Sanierungsplan erstellen muss. Nicht selten muss ein vorgelegtes Schimmelgutachten hin- sichtlich seiner Plausibilität bewertet und gelegentlich auch erschüttert wer- den. Es muss aber nicht immer gleich ein Gutachten sein, insbesondere bei einer Schadensbegehung reicht durch Sach- kundige recht häufig ein Begehungspro- tokoll oder ein Baustellenbericht aus. Die Grundanforderungen sind jedoch in allen Fällen die gleichen: das Schriftstück muss auch für den Laien verständlich sein, den Sachverhalt vollständig wiedergeben und korrekte Schlussfolgerungen enthalten. Gutachten, Bericht oder Protokoll? Grundsätzlich geht es im Schimmelgut- achten um ein Feststellen und Bewerten von bautechnischen Gegebenheiten, die sich in der Regel durch das Auftreten mi- krobiologischer Probleme ablesen lassen. Daher dürfte es sich in einem Schimmel- gutachten üblicherweise immer darum drehen, das Auftreten übermäßiger Bio- masse im Vergleich zum Normalzustand mit einem Bauschaden in Verbindung zu bringen, diesen zu erkennen und das Ausmaß bestimmen sowie Gegenmaß- nahmen vorzuschlagen [2]. Aus diesem Grund haben zwei Dinge nichts in un- seren Ausführungen zu suchen: 1. Dossiers über Schimmelpilze und wo sie üblicherweise vorkommen. Es ist egal, ob Schimmelpilze üblicherwei- se im Kompost oder im Blumentopf wachsen, wenn wir sie an der Wand finden. Schuld für den Schimmel- schaden ist nicht der Blumentopf, sondern der Feuchteschaden [2]. 2. Dossiers über Erkrankungen und Toxine der nachgewiesenen Schim- melpilze, schlimmer noch Verallge- meinerungen, ohne dass überhaupt eine Gattungsbestimmung vorge- nommen wurde. Natürlich sollten wir die hygienische Situation im Schadensfall nicht herunterspielen. Es genügt aber, die Verweise und Hinweise im Schimmelleitfaden über vorsorgliches Beseitigen von übermäßigem Schimmelwachstum darzulegen, sofern nicht besonders gefährdete Personen betroffen sind [1, 3]. Während ein Gutachten neben einer Do- kumentation auch eine Bewertung und Interpretation der erhobenen Tatsachen beinhaltet, schließt ein Bericht lediglich durch Aufbereitung der Beobachtungen und Messwerte mit einem Ergebnis ab, ohne dass dieses interpretiert wird. Ein Bericht kann aber Empfehlungen durch einen Vergleich mit Zielwerten oder Maß- nahmen beinhalten. Ein Protokoll ist eine Sammlung unkommentierter Rohdaten. Dabei gibt es grundsätzlich keine Vor- Es schreibt für Sie: Dr. rer. nat. Constanze Messal Fachbereichsleiterin Schimmelpilze Schutower Ringstraße 6 · Gebäude S29 18069 Rostock Telefon: (0381) 637-28280 Telefax: (0381) 637-28281 E-Mail: messal@dhbv.de Dokumentation Nr. Beschreibung 1 Flur im Erdgeschoss rechts mit den Räumen 01, 02 auf der rechten Seite und 06 sowie 05 auf der linken Seite (von oben) Entfernung der Trockenbauwände Ablagerung von schimmelbefallenen Bauschutt vor Raum 05 Mangelnde Baustellenhygiene! 2 Trockenbauwand links Eingang Raum 06 Erkennbarer Befall auf der raumseitigen Gipskartonwand 3 Detailaufnahme Rückseite Trocken­ bauwand Sichtbarer Schimmelpilzbefall Bild 1: Hier ein Beispiel, wie durch gezielte Bildabfolge sichergestellt werden kann, dass ein Befallsereignis auch räumlich zugeordnet werden kann. Wiederkehrende Details wie Türen, auffällige Farbanstriche (hier ein orange-farbener Anstrich) oder die Profile der Trockenbau- wand ermöglichen eine eindeutige Zuordnung und vermitteln auch die Größenverhältnisse. Quelle: Dr. Constanze Messal

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