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Schützen & Erhalten · Juni 2018 · Seite 32 von Übersichtsaufnahmen bis hin zum zu untersuchenden Detail wirkungsvoller. Ein Beispiel: es soll das Labor 02 untersucht werden. Wir beginnen mit dem Schild an der Tür, über geöffnete Tür in den Raum im Überblick bis hin zur Detailaufnahme Schimmel. Später kann die Begehung z.B. auch von der Gegenseite nachvollzogen werden, auch wenn nicht alle Bilder in den Bericht eingepflegt werden müssen. Wie das aussehen könnte, zeigt Bild 1. Hat man nur eine Kamera dabei und zu- fällig seinen Zollstock vergessen, helfen bekannte Alltagsgegenstände einen Grö- ßenbezug herzustellen – manchmal muss es ja ganz schnell gehen mit dem Besuch beim Geschädigten (Bild 2)… Mithilfe der Messwerte und Bilder wird im Protokoll in klar formulierter Sprache der erfasste IST-Zustand des Bauwerks oder Bauteils beschrieben, ohne bereits eine Bewertung vorzunehmen. Dazu wer- den alle Feststellungen einfach in Stich- punkten oder kurzen Sätzen notiert. Es ist wichtig, dabei die korrekte zeitliche Abfolge einzuhalten (auch in der Wahl der Zeitformen) und nicht zwischen Be- wertung und Erfassung hin- und herzu- springen. Bei einem Baustellenbericht kann sich an die Erfassung der Ist-Situation eine Bewertung oder auch die Maßnahmen- planung anschließen: Was ist kaputt und was muss repariert werden? Im Schluss­ teil kann noch festgelegt werden, wer die Maßnahmen durchführen wird und an welchen Terminen die Umsetzung und deren Überprüfung erfolgen sollen. Sind andere Gewerke oder Personen im Bericht erwähnt oder von der Sanierungsmaß- nahme betroffen, sollte das Protokoll von ihnen gegengezeichnet werden. Fertig. Beim Gutachten steigen die Ansprüche Etwas anders sieht es aus, wenn aus den Feststellungen bei der Begehung Aus- sagen zum Schadenshergang oder zur Schadensursache abgeleitet werden sol- len, also ein Schadensbericht oder ein Gutachten zu erstellen ist. Da hier vor allem die Interpretation der Ergebnisse über die Verwertbarkeit eines Gutach- tens entscheidet, muss sich der Ersteller zunächst fragen, ob die dafür notwendi- gen Kompetenzen vorhanden sind, durch Prüfberichte und Untersuchungen ande- rer Kollegen ergänzt werden müssen oder besser der Gutachtenauftrag abgelehnt wird [2]. Entscheidet man sich für den Auftrag, muss genau und gewissenhaft ausschließlich den Beweisfragen gefolgt oder im Privatgutachten auch alle anderen relevanten Tatsachen erfasst werden. Dazu sollte im Vorfeld so exakt wie möglich das Aufgabenfeld abgesteckt werden [4]. Sind alle Messungen gemacht, ausge- wertet und auch die Berichte der Kollegen da, dann geht es an das Gutachtenerstel- len. Dann ist sehr genau darauf zu ach- ten, dass Richtlinien korrekt zitiert wer- den, bei allen Berechnungen die richtigen Grundlagen berücksichtigt werden und die Bewertungen tatsächlich dem Stand der Technik entsprechen [4]. Das heißt nicht, dass der Gutachtenersteller kei- ne eigene, eventuell sogar abweichende Meinung haben darf. Solange erkennbar ist, dass aufgrund eigener Erfahrungen oder Kenntnisse eine andere als in der Fachwelt übliche Meinung vertreten und letztere nicht unterschlagen wird, ist das kein Problem. Der Leser muss dies aber eindeutig erkennen können, um selbst entscheiden zu können, welche Aussa- ge für ihn in dieser Situation plausibel ist. Nehmen wir mal ein Beispiel: Es geht um einen Wasserschaden, ein Feuchte- schaden im Fußbodenaufbau wird fest- gestellt, es kann auch erheblich Biomas- seentwicklung attestiert werden. Nun soll der Gutachtenersteller Maßnahmen vor- schlagen und würde dazu im Einzelnen zunächst feststellen, in welcher Konzen- tration eine mikrobielle Belastung vor- liegt. Wird eine Sanierungsempfehlung ausgesprochen, so sollten alle in Frage kommenden Möglichkeiten vorgeschlagen werden. Stand der Technik ist hierbei die Ausbauempfehlung, wenn ein eindeutiger Befall festgestellt wird [5]. Neben dem Ausbau eröffnet der Schimmelleitfaden auch die Möglichkeit, die Biomasse in der Fußbodenkonstruktion zu belassen, wenn sichergestellt ist, dass durch eine dauer- hafte Abschottung eine Freisetzung von Sporen durch den sog. Pumpeffekt unter- bunden wird. In diesem Fall muss jedoch durch den Gutachtenersteller dargestellt werden, dass die Abschottung eine Son- derlösung ist, deren Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit bisher nicht ausreichend nachgewiesen und daher nicht als aner- kannte Regel der Bautechnik angesehen wird. Zudem muss durch den Ersteller darauf hingewiesen werden, dass der Verbleib von übermäßiger Biomasse im Fußboden dokumentiert werden muss, damit Handwerker bei späteren Arbei- ten entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen oder Käufer über den versteck- Fachbereiche i Schimmelpilze Bild 2: Kein Maßstab zur Hand? Da helfen auch Alltagsgegenstände als Bezugsgröße Quelle: Dr. Constanze Messal

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