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Schützen & Erhalten · Juni 2018 · Seite 33 ten Befall informiert werden können. Kurz zusammengefasst: Im Gutachten ist klar und verständlich darzustellen, welche Vor- und Nachteile die vorgeschlagenen Maß- nahmen haben. Dabei darf der Ersteller eigenen Erfahrungen folgend durchaus einen Sanierungsvorschlag favorisieren, solange erkennbar ist, dass auch andere Möglichkeiten bestehen und der eigene Vorschlag nachvollziehbar begründet ist. Der Besteller des Gutachtens muss an- hand der vorgeschlagenen Maßnahmen aber auch der aufgeführten Alternativen selbst entscheiden können, welchen Sa- nierungsvorschlag er umsetzen möchte. Fazit 1: Sollen Schäden bewertet oder Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, dürfen eigene Auffassungen vertreten und Empfehlungen ausgespro- chen werden, auch wenn diese von üb- lichen Lehrmeinungen abweichen. Aller- dings müssen diese Meinungen stichhaltig und nachvollziehbar begründet werden. Dabei sollten sowohl die üblichen Lehr- meinungen und die anerkannten Regeln der Technik als auch die eigene Meinung umfänglich dargestellt werden und es ist zu begründen, warum von der allgemei- nen Meinung abgewichen wird. Wichtig − die übliche Lehrmeinung darf nicht un- terschlagen werden, insbesondere, wenn die Beurteilung davon abweicht. Das bedeutet aber auch, dass die Aus- führungen und formellen Anforderungen an das zu erstellende Dokument steigen. Neben einer guten Schreibsprache und einer sauberen Strukturierung wird nun auch notwendig, wissenschaftlich korrekt zu zitieren, Quellen anzugeben, ein Lite- raturverzeichnis anzulegen und Urheber- rechte zu berücksichtigen [4]. Formale Anforderungen an den Inhalt eines Schimmelgutachtens Wenn die Berichte komplizierter werden und mehr als nur den Ist-Zustand wieder- geben sollen, ist Folgendes anzugeben: – – welche Methoden, Geräte und Hilfs- mittel verwendet wurden – – Bewertung der ausgewählten Me- thoden hinsichtlich Informationsge- halt und Fehlerquellen – – Normen, Richtlinien und Literatur, auf die Bezug genommen wird, wobei diese in der jeweiligen Fas- sung sowie die relevanten Inhalte zu zitieren sind – – Anzugeben sind auch Hilfskräfte und ihr Anteil an der Gutachtener- stellung sowie – – Laborberichte Dritter sind vollstän- dig beizufügen und deren Ergeb- nisse entsprechend zu kennzeichnen Wer sich als Handwerker beim Schreiben ausformulierter Berichte nicht wohl fühlt, muss sich auch nicht genötigt fühlen, das zu tun. Es gibt nichts, was gegen einen stichpunktartigen Bericht spricht, wenn dieser vernünftig und nachvollziehbar gegliedert ist. Es ist auch nicht sinnvoll, Fremdwör- ter zu verwenden oder Sachverhalte be- sonders blumig darzustellen. Oftmals quält man sich mit den Formulierungen, obwohl es reicht, einen Schimmelpilz als Schimmelpilz zu bezeichnen, auch wenn derselbe Begriff zehnmal hinter- Fachbereiche i Schimmelpilze

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