Web_S&E_2_2018_ub

Schützen & Erhalten · Juni 2018 · Seite 41 i Steuerberatung i Kosten der Unterbringung im Altenheim: Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis bei Ehegatten Aufwendungen für die krankheits- oder pflegebedingte Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sind dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Allerdings ist von den Auf- wendungen eine Haushaltsersparnis ab- zuziehen, weil in den Unterbringungs- kosten auch Lebensführungskosten ent- halten sind, die jedem Steuerpflichtigen entstehen und deswegen insoweit nicht außergewöhnlich sind. Die jährliche Haushaltsersparnis be- trägt für 2018 je Person 9.000 €. Sind beide Ehegatten im Altenheim unterge- bracht, verdoppelt sich dieser Betrag. War die Unterbringung nicht das ganze Jahr, ist der Betrag zeitanteilig umzurechnen. Wird der normale Haushalt weiter aufrechter- halten, braucht die Haushaltsersparnis nicht abgezogen zu werden. (Quelle: Ur- teil des Bundesfinanzhofs) Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an Gesellschafter-Geschäftsführer Die unentgeltliche oder verbilligte Über- lassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für des- sen Privatnutzung führt zu einem steuer- pflichtigen geldwerten Vorteil. Ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den Pkw tatsächlich privat nutzt, spielt hierfür grundsätzlich keine Rolle. Das gilt auch für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer. Im Rahmen einer Lohnsteueraußen- prüfung hatte das Finanzamt festgestellt, dass eine GmbH für ihre beiden Gesell- schafter-Geschäftsführer den geldwerten Vorteil nach eigenem Ermessen ermittelt und der Lohnsteuer unterworfen hatte. Dies wurde damit begründet, dass die Fahrzeuge nur unregelmäßig privat ge- nutzt würden und darüber hinaus auch private Kraftfahrzeuge zur Verfügung stünden. Das Finanzgericht Hamburg machte noch einmal deutlich, dass grundsätzlich der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung nach der sog. 1-%-Regelung zu bewerten ist. Eine abweichende Bewertung komme nur dann in Frage, wenn ein ordnungs- gemäßes Fahrtenbuch geführt werde. Biozidfreie Holzschädlingsbekämpfung mit Mikrowellen • 25 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Mikrowellengeräten. • Jetzt neue Low- Cost- Ausführung für Schädlingsbekämpfer. • Umweltfreundlich, effizient und sicher gegen Holz schädigende Insekten, Eier und Larven. Tel.: +49 6472 8338 430, www.ecomicrowaves.com ECO_Microwaves_190x135mm.indd 1 18.05.2018 08:21:10

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