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Schützen & Erhalten · Juni 2018 · Seite 74 Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News Gefahr durch unsachgemäße Ausführung nicht unterschätzen Betreuung der Baustellen idealerweise durch hoheitliche Institutionen Nachdem der Auftraggeber fest- gestellt hat, dass die Ausführung vor Ort nicht den eingereichten und genehmigten Unterlagen ent- spricht, beauftragte er mich mit der Erstellung eines entsprechen- den Gutachtens. Die in der Statik vorgesehene Ver- ankerung der Stützen an der Fas- sade sah gar nicht so schlecht aus, obwohl natürlich ein Spalt zwi- schen „Hutblech“ und Stütze ver- bleibt. Die Verankerung vor Ort sah aller- dings ganz anders aus: Die Ausführung stimmt nicht mit den eingereichten und genehmig- ten Unterlagen überein. Nachgewiesen wurde die Ausbil- dung einer horizontalen Scheibe. Dafür sollten im Bereich der Rah- menecken diagonale Stahlstreben eingeschweißt werden. Sie sind nicht vorhanden. Sicherlich kann auch das untergehängte Stahltra- pezblech die Funktion einer Schei- Schon wieder Balkone - werden Sie jetzt denken! Aber am Ende dieses Artikels erläutere ich, weshalb ich Ihnen dieses Beispiel zumute. Der Auftraggeber lebt an der Ostsee. Mit der nachträglichen Montage von vier Balkonen hat- te er ein Unternehmen beauf- tragt. Wie das so ist: Jeder, der mit Trennscheibe und Schweißgerät umgehen kann, traut sich Balko- ne zu. Ungewöhnlich in diesem Fall ist, dass sowohl eine Bau- genehmigung als auch eine ge- prüfte Statik vorlagen. von Ernst-August Münkel be übernehmen. Da der oberseitige Zustand des Bleches später nicht eingesehen werden kann, wäre dann aus Sicht des Unterzeichners die Funktion der gleichzeitigen Entwässerung nicht möglich, denn die Funktion einer Regenrinne führt zu einer erhöhten Beanspruchung hinsicht- lich eventueller Korrosion. Das Blech würde frühzeitig korrodieren und damit die Standsicherheit be- einträchtigen. Nicht jede Konstruktion, die ein Schlosser in der Werkstatt zufällig möglicherweise als sinnvoll erach- tet, entspricht den allgemein an- erkannten Regeln der Technik und auch nicht den Grundregeln der Statik. Es ist häufig zu beobach- ten, dass Stahlbauten, die in einer stahlbauunerfahrenen Schlosserei erstellt werden, eigenmächtig ver- ändert werden, ohne sich mit dem Statiker und dem Bauherrn abzu- stimmen. Professionelle Stahlbau- unternehmen richten sich nach der Statik und Konstruktionsplänen. Offensichtlich handelt es sich bei der grünblauen Beschichtung des Auszüge aus der Statik

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