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Schützen & Erhalten · Juni 2018 · Seite 75 Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News Trapezbleches um den Schutzlack der Rückseite. Er ist für eine Be- witterung und insbesondere für gärendes Laub und Schlamm nicht geeignet. In jedem Fall reicht die recht ober- flächliche Befestigung der Bleche an der Stahlkonstruktion für die Ausbildung einer horizontalen Scheibe nicht aus. Hinsichtlich der Anbindung der Konstruktion an das Gebäude wird folgendes ausgeführt: Die Anbindung der Konstruktion an das Gebäude ist ein wesentli- cher Bestandteil der Standsicher- heit der Balkonanlage. Alle vertika- len Lasten werden über die Stützen und die Fundamente in das Erd- reich eingeleitet. Die Konstruktion ist jedoch nicht in der Lage, auch die Belastungen aus horizontalen Beanspruchungen – insbesondere Wind – aufzuneh- men. Es ist erforderlich, diese Las- ten in der Ebene der vorhandenen Decken innerhalb der Außenwand zu verankern. Das betrifft Lasten, die „auf das Ge- bäude drücken“ würden. Es betrifft aber auch Lasten, die die Balkon- anlage vom Gebäude „wegziehen“ würden. Dieser Lastfall kann durch Windsog entstehen. Auch sind Las- ten aufzunehmen, die die Balkon- anlage parallel zur Wand verschie- ben würden. Ich habe die vorgenannten Ausfüh- rungen bewusst so formuliert, dass sie auch von einem baustatischen Laien verstanden werden können. Für all diese Lastfälle wurde in der Statik ein Verankerungselement nachgewiesen (siehe oben). Auf eine weitergehende detaillierte Beschreibung der Funktion dieses Elementes wird hier verzichtet. Allerdings wird darauf hingewie- sen, dass sich das Element inner- halb des Wärmedämmverbund- systems befinden würde. Es ist demnach hinsichtlich eventueller Korrosion künftig nicht einsehbar. Ein Versagen der Elemente würde zu einem Kippen der Balkonanlage führen können. Deshalb ist das Element so aus- zuführen, dass es für die voraus- sichtlich vorgesehene Nutzung des Gebäudes dauerhaft gegen Korro- sion geschützt ist. Der Nutzungs- zeitraum ist mit 50 bis 100 Jahren anzunehmen. Eine normale Feu- erverzinkung mit einer Mindest- schichtdicke von 70 Mikrometer und einem jährlichen Zinkabtrag von zwei Mikrometern verfügt über eine rechnerische Lebensdau- er von 35 Jahren und ist demnach nicht ausreichend. Belastend kommt hinzu, dass die Meeresluft zu einem erhöhten Zin- kabtrag führt und sich das Element innerhalb der Taupunktebene be- findet, also über längere Zeiträume von Kondensat umgeben sein wird. Weder in der statischen Berech- nung noch im Bericht des Prüfsta- tikers wurde ein Korrosionsschutz- nachweis geführt bzw. erwähnt, obwohl er zwingend erforderlich ist. Diese Erkenntnis deckt sich mit den Erfahrungen des Unterzeich- ners bei anderen Balkonelemen- ten. Das verwundert, weil die Bun- desvereinigung der Prüfingenieure besonders für diese Situationen im Jahr 2013 eine „technische Mittei- lung“ herausgebracht hat (s. über- nächste Seite). An dieser Stelle möchte ich noch mal darauf hinweisen, weshalb mir das Thema so „Am Herzen liegt“: In diesem Fall wurden zumindest anfangs die richtigen Schritte ein- geleitet. Es wurde eine statische Berechnung erstellt. Die wurde so- gar geprüft. Wie Sie wissen, ist das aus der Statik: Verankerungen der Stützen an der Fassade
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