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Schützen & Erhalten · Juni 2018 · Seite 80 Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News Das Thema „Normen und an- erkannte Regeln der Technik“ erlebt zurzeit in der Fachöffent- lichkeit eine wahre Renaissan- ce und wird wesentlich durch unterschiedliche Interessen der Baubeteiligten angeheizt. Es wird, wie schon so oft ver- sucht, das magische Dreieck zwi- schen Preis, Qualität und Zeit zu durchbrechen. Vor diesem Hintergrund hat der 100-jährige Geburtstag des DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) schon eine besondere Bedeutung. Es ging zu Beginn der Industriali- sierung doch wesentlich darum, Standards zu definieren, die es möglich machen, Bauteile immer wiederkehrend einzusetzen, um so Teilfertigungen und Serienfer- tigungen überhaupt zu ermögli- chen. Es ist nun einmal so, dass auf eine Schraubenmutter mit ei- nem Durchmesser von 16 mm kein Schlüssel mit einem Durchmesser von 17 mm, zumindest nicht auf Dauer, passt. Dass das Gewinde einer Gewindestange oder auch Schraube nach detaillierten Maß- einheiten nur auf die dazugehörige Schraubenmutter passt, ist heute eine Selbstverständlichkeit. Es ist aber schon ärgerlich, wenn es bei der Vielzahl von Vorgaben nicht möglich ist, die Standards so weit voran zu treiben, dass es nur eine Ladesteckdose für Elektro-Mobi- le, nur ein Ladekabel für Handys, usw. gibt. Dies setzt natürlich die Bereitschaft der betroffenen Kreise voraus. Für den Baubereich wurde gerade im Koalitionsvertrag 2018 festge- schrieben, dass für das „Bündnis eines bezahlbaren Wohnens und Bauens“ der Anspruch vertreten Eine besondere Betrachtung der Regionalkonferenz der Bayrischen Architektenkammer 100 Jahre DIN e.V. wird, dass Normen auf ihren Nut- zen überprüft und auf ihren er- forderlichen Umfang reduziert werden müssen. Ähnliches wurde auch schon von der Baukosten- senkungskommission wiederholt gefordert. Da stellt sich schon die Frage, welche Aufgabe erfüllt ei- gentlich der Normenkontrollrat als beratende Institution für die Bundesregierung. Bei der Recher- che fällt auf, dass dieses Gremium hinsichtlich der Kompetenz für das Bauwesen unbefriedigend besetzt ist. Die Präsidentin der Bundesarchi- tektenkammer und Mitglied des DIN-Präsidiums, Barbara Ettin- ger-Brinkmann, hat in ihrem Vor- trag anlässlich der Konferenz da- rauf hingewiesen, dass zwingend eine Beteiligung der Architekten bei Normungsverfahren notwen- dig sei, stellte aber auch fest, dass bei der Vielzahl der mitgeltenden Normen (die Schätzung beträgt ca. 2.500) für den einzelnen Planer und auch sonstigen am Bau Betei- ligten dies nahezu unmöglich ist. Die Komplexität und ständige Veränderung der Normung im Bau- wesen ist für die Allge- meinheit im Bauwesen nur schwerlich, wenn nicht sogar überhaupt nicht zu beherrschen. Die Folge: Zwangsläufig haben nur noch Großbüros eine Überleben- schance. Ob das gewollt ist? Deutlich wurde in diesem Zusam- menhang, dass eine Professiona- lisierung auch aus den Kammern und Verbänden bei der Normen- arbeit notwendig ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass die weiteren Ziele aus dem Koalitions- vertrag überhaupt umgesetzt wer- den können. Aus technisch rechtlicher Sicht zeigt der Diskurs der Referenten Zöller und Heinlein in ihren Vorträ- gen anlässlich der Konferenz auf, dass bezüglich der anerkannten Regeln der Technik und der Nor- menflut Gesprächsbedarf besteht. Per Definition gilt, dass die theore- tische Richtigkeit, die Bekanntheit und die Akzeptanz in betroffenen Fachkreisen und die Praxisbewir- kung einer Norm und/oder auch einer Bauweise dazu führen, dass dies dann eine anerkannte Regel der Technik ist. Die Industrie wird nicht müde, stän- dig neue Verfahrensweisen und Produkte auf den Markt zu brin- gen, um sich aus ihrer Anschauung Wettbewerbsvorteile zu erhoffen. Damit derartige Produkte in den Wirtschaftskreislauf gelangen, un- terliegen sie Auflagen und Prüfun- gen bis zur Markteinführung. Diese werden im Wesentlichen in Labo- ren mit fehlenden baupraktischen Rahmenbedingungen durchge- führt. Da es sich hierbei um ein- zelne Stoffe oder Stoffgruppen aus Systemen handelt, ist es durchaus denkbar, dass unter Laborbedin- gungen die Prüfungen erfolgreich durchgeführt werden. Laborbestä- tigung bedeutet jedoch noch nicht Praxisbewährung. Zu bedenken ist zudem, dass auch schon die ge- ringste Veränderung in der stoff- lichen Zusammensetzung eines im System entwickelten Baustoffes dazu führen kann, dass sie im An- wendungsfall versagen kann. Soweit es um die Bekanntheit in

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