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Schützen & Erhalten · Juni 2018 · Seite 81 Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News betroffenen Fachkreisen geht, ist anzumerken, dass durchaus regio- nale Unterschiede zur Anwendung unterschiedlicher Produktgruppen in der Bauwelt zu finden sind. Es liegt auf der Hand, dass seitens der Industrie nicht zwingend ein Inter- esse daran besteht, diese regional unterschiedlichen Anwendungen in einer öffentlichen Diskussion in den Fachkreisen zu publizieren. Interessanterweise verhält es sich so, dass gerade bei speziellen Pro- duktgruppen unter Sachverständi- gen und Anwendern, im Rahmen von Umfragen, in den seltensten Fällen festgestellt wird, dass eine Bauweise/ ein Produkt als zuverläs- sig und dauerhaft eingestuft wird. Dies steht vielleicht im Zusam- menhang mit der pathologischen Betrachtung des Bauschadens- sachverständigen, der in der Regel nur die Fälle zu bearbeiten hat, die nicht funktioniert haben. Aufbau- end auf diesen Gedankengang ist es zumindest überlegenswert, und dies dürfte zunächst einmal unstrittig sein, dass grundsätzlich Schäden an Baukonstruktionen bezüglich ihrer Ursache aufgeklärt und dauerhaft beseitigt werden müssen. Dies kann im Einzelfall umfangreiche Folgen haben und ist oftmals mit erheblichen Kosten verbunden. Das Vorhandensein einer Abwei- chung von der Norm oder den anerkannten Regeln der Technik, ist dahingehend sachverständig zu prüfen, ob dies wirklich einen Fehler darstellt, der ein Risiko für die Baukonstruktion zur Folge hat. Wird dies bejaht, ist auch hier die Ursache zu klären und der Fehler dauerhaft abzustellen. Liegt hingegen nur eine Abwei- chung vor, die ausschließlich auf eine Abwandlung von Vorgaben beruht, ist dies nicht als Fehler oder technischer Mangel zu be- werten. Besteht aufgrund der vor- gelegten Planung und/oder den vertraglichen Vereinbarungen (hierzu gehört insbesondere die Dokumentation zur Entscheidung), ist dies wohl als Willen der Parteien anzusehen. Bei alledem ist immer zu beachten, dass vorausgesetzt wird, dass eine sachgemäße Nutzung und/oder ordnungsgemäße Instandhaltung/ Wartung des Bauteils nachgewie- sen wird. Heinlein kommt in seinem Vortrag „(Vor-)Denken. Normieren“ zu dem Ergebnis, dass für die Baubeteilig- ten, insbesondere dem Planer, aber auch dem Ausführenden, immer wieder die Grundkenntnisse der Baukonstruktion in das Bewusst- sein zu rücken sind. Baumeister der alten Schule wie Wilhelm von Sens (Baumeister um 1175 an der Kathedrale von Canter- bury) oder auch Marcus Vitruv war ein römischer Architekt, Ingenieur und Architekturtheoretiker, er leb- te im 1. Jahrhundert v. Chr, haben diesbezüglich die Grundaussage manifestiert „Bauen ist ein Kampf mit dem Wasser“. Dabei geht es um die verschiedenen Aggregat- zustände von fest, flüssig bis gas- förmig. Diese Umsetzung macht auf Dauer nur Sinn, wenn Baukon- struktionen so entwickelt werden, dass sie fehlertolerant sind und nicht die kleinste Fehlstelle oder Undichtheit oder Nichtbeachtung von physikalischen Gesetzen dazu führt, dass Baukonstruktionen zwangsläufig versagen müssen. Interessanterweise hat Richter Mai in seinem Vortrag darauf hinge- wiesen, dass der Sachverständige (der alles nur aus der technischen Brille sehen soll), sich damit ausei- nandersetzt, ob das Werk der ver- traglichen Vereinbarung entspricht und insbesondere die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und damit auch die Gebrauchstauglich- keit besitzt. Hier ist zunächst einmal nicht zu erkennen, dass dies zwingend über Normenwerke zu erfolgen hat, sondern vielmehr der Überlegung folgen muss, dass das Werk bei ordnungsgemäßer Nutzung und Unterhaltung eine übliche Lebens- dauer erwarten lässt. Es ist an der Zeit, diese Gespräche in aller Sachlichkeit interdisziplinär fortzuführen. Für Anregungen und Diskussions- beiträge sind wir dankbar. Frank Deitschun ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Hermann-Böse-Straße 17 28209 Bremen 0421/8350160 f.deitschun@deitschun.info

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