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Schützen & Erhalten · Juni 2018 · Seite 86 I Die Ex-Press I Berufsinformation des DSV e.V. | Branchenthema Ratten im Kanal beschäftigen Umweltbundesamt A m 23.04.2018 wurden interessierte Gruppen vom Umweltbundesamt nach Berlin eingeladen, um über die neueste Europäische Anforderung zur Verwendung von Rodentiziden im Kanal zu diskutieren. Mit Veröffentlichung der neuen Gebrauchsanweisungen, darf ein Rodentizidköder im Kanal nicht mehr mit Wasser in Kontakt kommen. D.h., bei der Ausbringung muss sichergestellt werden, dass der Köder immer und in allen erdenklichen Betriebszuständen (inkl. Hochwasser, Verstopfungen etc.) im Kanal nicht mit dem Sielwasser in Kontakt kommt. Das Interesse für diese Veranstal- tung war groß und die Umweltbehörde als ladende Hausherrin, hatte die Teil- nehmer streng limitiert. Wir wurden im Vorfeld gebeten einen Vertreter zu ent- senden und haben auf unseren ansäs- sigen Landesverband verwiesen. Mario Heising vom LV B-BRG hat Ihre Interes- sen kompetent vertreten. Des Weiteren waren einzelne Schädlingsbekämpfer vertreten, Fr. Holl als Repräsentantin des VFÖS, Behörden wie das Berliner LaGe- So, das Bundesamt für Gewässerkunde, Mitarbeiter von Abwasserbetrieben, Herr Gloyna vom LAGuS MV und Hersteller von Fallen- bzw. Köderboxsystemen wie die Anticimex und ball-b. Folgende Fragen wurden in der Ver- sammlung von der Behörde gefragt – – Bekämpfung im Abwassersystem überhaupt notwendig? – – Bekämpfung nur oberirdisch? – – Wann gilt Befall im AW-System als getilgt? – – Welche Hinweise dienen zum Anlass für Bekämpfungen? – – Ist großflächige Bekämpfungen sinnvoll? – – Wird ein Monitoring vor der Be- kämpfung durchgeführt? – – Führen andere bauliche Maßnah- men im System auch zum Erfolg? Es liegt wirklich an unseren Rodentiziden Das UBA hatte zur Einstimmung noch Daten aus Untersuchungen beigesteu- ert, in denen verschiedene Wirkstoffe unserer Rodentizide als Rückstände in Fischen unserer Flüsse gefunden wur- den. Wirkstoffe, liebe Leser. Wir reden also nicht über medizinische Rückstän- de von Blutverdünnern, wir reden nicht über Cumarin-Derivate aus Lebensmitteln, etwa aus Waldmeister od. Zimt, wir re- den nicht über ausgewaschene Substan- zen aus Heu oder Silage. Wir reden auch nicht über Pflanzenschutzmittel. Es sind nicht Rückstände aus den für die Land- wirtschaft zugelassenen Produkten. Die Rückstände in Fischen sind zwingend aus unseren zugelassenen Bioziden, die wir Schädlingsbekämpfer einsetzen. Das ist zunächst erst mal Fakt. Auch wenn der Kontaminationsweg alles andere als plausibel ist. So gesehen müssen wir uns als Bran- che die Frage stellen, wie wir den Eintrag in die Umwelt zukünftig verhindern. Aber wir werden durch die Zulassung vor voll- endete Tatsachen gestellt. Der Gesetzge- ber hat reagiert und macht die Auflage, Rodentizidköder im Kanal vor Wasser und vor allem vor dem Wegspülen zu schüt- zen. Das Befestigen oder Anbinden wird da nicht genügen, da die Gefahr besteht, dass der Köder, spätestens bei Annahme, zerfällt. Zusätzlich ist gemäß Gebrauchs- anweisung zukünftig vor einer Kanalbekö- 1 Ratten die im Kanal leben, sollen auch weiterhin bekämpft werden. Allerdings im Einklang mit der Natur. 2 Dies sind die kritischen Situationen. Das Wasser aus dem Kanal gelangt bei Hochwasser in die Umwelt. Mit ihm alle Zutaten die problematisch sind. Auch un- sere Rodentizide. Damit ist nun Schluss. Die Nagerköder dürfen nicht mehr ins Abwasser gelangen. 3 Wirksame Rattenbekämpfung am Kanal im Einklang mit der Natur Bildrechte: Bruno Glätsch Bildrechte: Shadowfall

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