Web_S&E_02_2019_ub
Neues aus den Regelwerken In Arbeit − die VOB/C M it Rundmail vom 25. April wurden wir von der Bundesgeschäftsstelle informiert, dass die neue Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Wesentliche Änderungen wur- den vorgenommen, „um den erwünsch ten inhaltlichen Gleichlauf zwischen den verschiedenen Abschnitten der VOB herzustellen beziehungsweise zu wahren.“ 1 Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe ist die VOB/Teil A ab dem 1. März in Kraft getreten. Somit gilt die neue VOB ab diesem Zeitpunkt für abgeschlossene Verträge mit der öffentlichen Hand. Der Teil B der VOB wurde bislang nicht überarbeitet und ist weiterhin in der Fassung 2016 gültig. VOB/C Der Teil C der VOB enthält die Sammlung von Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen (ATV), die gleichzeitig auch als DIN-Normen herausgegeben wurden. Hierzu gehört die DIN 18299 mit „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ als allgemeine Norm sowie eine Vielzahl spezieller Normungen für einzelne Gewerke. Eine Übersicht über die Normen findet man in der Liste der DIN-Normen. Schwerpunkt der einzelnen ATVs sind die technischen Vorschriften, wie die einzelnen Leistungen der Gewerke auszuführen sind. Von Bedeutung sind die Regelungen über die Art und Weise der Abrechnung der Leistungen. Stand der Bearbeitung Für den Bereich Hochbau wurden bis- lang neun, im Tiefbau vier „Allgemein Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ neben der ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ fachtechnisch und/ oder redaktionell überarbeitet. Im Einzelnen sind folgende ATVs fachtechnisch überarbeitet und/oder umbenannt worden: Schützen & Erhalten · Juni 2019 · Seite 13 FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ Es schreibt für Sie: Rainer Spirgatis Fachbereichsleiter Bautenschutz Plinderheide 2b, 48291 Telgte Telefon: (05432) 830 Telefax: (05432) 836902 Mobil: (0160) 7163450 E-Mail: spirgatis@dhbv.de
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