Web_S&E_02_2019_ub

Schützen & Erhalten · Juni 2019 · Seite 26 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE Titel Betrifft Inhalt Gesetze und Verordnungen Musterbauordnung MBO ▪ ▪ Bauherren ▪ ▪ (Länder/Behörden) Öffentlich-rechtliche Vorgaben für das sichere Errichten und Instandsetzen von Bauwerken Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen BaustellV ▪ ▪ Bauherren ▪ ▪ ausführende Unternehmen Zusätzlich geltende Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle für alle am Bau Beteiligten Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit ArbSchG ▪ ▪ ausführendes Unternehmen Grundsätzliche, immer geltende Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigen Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheits- ingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG ▪ ▪ Betriebsärzte ▪ ▪ Sicherheitsingenieure ▪ ▪ Fachkraft für Arbeitssicherheit Regelt die Beratung, Unterstützung und Überwachung der sich ergebenen Schutzziele sowie arbeitsmedizi- nische Vorsorge durch geeignete Fachkräfte Verordnung für Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Benutzung persön- licher Schutzausrüstung bei der Arbeit PSA-BV ▪ ▪ ausführendes Unternehmen ▪ ▪ Betriebsärzte, Sicherheits- ingenieure, Fachkraft für Arbeitssicherheit Zusätzlich geltende Regelungen für die Auswahl, Nutzung, Überwachung und Wartung von PSA und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen BioStoffV ▪ ▪ ausführendes Unternehmen ▪ ▪ fachkundige Person nach BioStoffV Zusätzlich geltende Regelungen über notwendige Schutzmaßnahmen, wenn Tätigkeiten mit Biostoffen ausgeführt werden Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen GefStoffV ▪ ▪ ausführendes Unternehmen ▪ ▪ Lieferanten Zusätzlich geltende Regelungen bei der Verwendung von Gefahrstoffen sowie deren Überwachung und not- wendige Schutzmaßnahmen Untergesetzliches Regelwerk Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB ▪ ▪ ausf. Unternehmen ▪ ▪ SiGeKo Konkretisiert Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen als anerkannte Regel der Technik Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe TRBA ▪ ▪ ausführendes Unternehmen ▪ ▪ fachkundige Person nach BioStoffV Konkretisiert teilweise verbindlich Mindestan­ forderungen an den Umgang mit Biostoffen und notwendigen Schutzmaßnahmen als anerkannte Regel der Technik Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS ▪ ▪ ausführendes Unternehmen ▪ ▪ Lieferanten Konkretisiert teilweise verbindlich den Umgang mit Gefahrstoffen, definiert Arbeitsplatzgrenzwerte und die notwendigen Schutzmaßnahmen als anerkannte Regel der Technik Autonomes Recht der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV) DGUV Vorschriften ▪ ▪ Unternehmer ▪ ▪ Versicherte Verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz DGUV Regeln ▪ ▪ Unternehmer Regelt weitgehend verbindlich die Umsetzung staatlicher Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften sowie die Vermeidung von Arbeits­ unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren DGUV Informationen ▪ ▪ Unternehmer ▪ ▪ Fachkundige Person ▪ ▪ Arbeitsschutzbeauftragte ▪ ▪ Sicherheitsfachkraft Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen erleichtern sollen und konkrete praxisgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vorstellen DGUV Grundsätze ▪ ▪ Unternehmer ▪ ▪ befähigte Person Verfahren und Prüfvorschriften hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen, z. B. Absturzsicherung Tabelle 1: Übersicht über Gesetze und Verordnungen sowie untergesetzlichem Regelwerk und Vorgaben der gesetzlichen Unfallversiche­ rung als autonomes Recht, die bei der Sanierung von Schimmelschäden unmittelbar zu berücksichtigen sind (aus [2]).

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