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Schützen & Erhalten · Juni 2019 · Seite 27 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE bietet ein vereinfachtes Verfahren an, welches die Einhaltung aller Schutzziele sicherstellt und somit dem Unternehmer auch juristische Sicherheit bietet. Di e DGUV- I 201-028 i s t e i ne Handlungsanleitung für die Ermittlung der Gefährdungen und zur Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen für alle Sanierungsschritte. Neben der eigent- lichen Sanierungstätigkeit sind auch Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei der Probennahme, der Anwendung von Bioziden sowie bei der Bauteiltrock- nung beschrieben. Das Papier beschreibt die Aufgaben der Beteiligten, nämlich vom Auftraggeber über den Planer und Gutachter bis zu den ausführenden und beteiligten Firmen. Erläutert sind zudem die gesetzlichen Vorgaben sowie die Anforderungen an die Fachkunde für Tätigkeiten bei der Sanierung von Schimmelschäden. Im Schimmel-Leitfaden (UBA 2017) wird der professionelle Umgang mit Schimmel anhand des Sanierungsziels aus Sicht des Verbrauchers besprochen. Davon unterscheidet sich die DGUV-I 201-028 insofern, dass hier nicht das Sanierungsziel bewertet wird, sondern potentielle Gefährdungen auf dem Weg dahin. Die DGUV-Information hat also nicht das Ziel, das effektivste Verfahren zur Schimmelbeseitigung herauszustellen, sondern das Verfahren, mit der zur Erreichung des Sanierungsziel geringst möglichen Exposition und Belastung der Ausführenden. Belastend sind nicht nur die Biostoffe selbst, sondern auch die eingesetzte Schutzausrüstung. Es reicht deshalb nicht, ein Maximum an Schutzmaßnahmen einzusetzen oder die beste Maskentechnik zu wählen, sondern es muss eine gute Kombination aus technischen und organisatorischen Maßnahmen gefunden werden. Fazit Wer sich als Bauherr denkt, alles rund um den Schimmelschaden den Sachver- ständigen und Sanierern überlassen zu können, der irrt. Auch der Bauherr ist für die Abläufe und das Gelingen einer Schimmel-Baustelle mitverantwortlich, wie zusammenfassend in der Tabelle 2 nachzulesen ist. Aufgabe des Bauherren ist es, das Sanierungsziel vorzugeben, notwendige Genehmigungen einzuholen, die mitunter vielfältigen Abläufe zu koordinieren und am Ende die Leistung abzunehmen. Die in Tabelle 2 dargestellten An- forderungen an den Bauherrn dürften Bau-Laien massiv überfordern. Doch die Regelwerke sehen vor, dass der Bauherr deshalb nicht aus seiner Verantwortung entlassen wird, sich aber Unterstützung durch fachkundige Personen holen kann bzw. muss. Dabei wird der Sachverständi- ge insbesondere in seiner Rolle als Berater und Unterstützer des Bauherrn gefordert und dürfte regelmäßig einen Großteil dieser Aufgaben übernehmen. Nach wie vor in zentraler Verantwor- tung ist der Sanierer. Muss er nicht nur den Arbeitsschutz seiner Beschäftigen made in Paderborn | www.calsitherm.de KP-Kleber SB Sicheres Verkleben von Klimaplatten auf Gipsputz! NEU!

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