Web_S&E_02_2019_ub
RECHTSBERATUNG „Nepper-Schlepper-Bauernfänger“ Einträge in Branchenbücher W elchem Selbstständigen ist es noch nicht passiert, dass Schrei- ben übersandt werden, in welchen Firmendaten des Empfängers mit der Bitte um Ergänzung oder Korrektur übersandt werden. Es wird mit diesen Schreiben der Ein- druck erweckt, es handele sich um bereits bestehende Eintragungen bezüglich der mitgeteilten Firmendaten. Der Absender fordert auf, die Daten zu überprüfen und durch entsprechende Unterschrift deren Richtigkeit zu bestätigen. In Wirklichkeit schließt der Unterzeich- nende in der Regel einen kostenpflichtigen Zweijahresvertrag bezüglich der Eintra- gung der Firmendaten in irgendwelchen dubiosen Branchenbüchern ab. Hierdurch entstehen in der Regel für das jeweilige Unternehmen Zahlungsver- pflichtungen im vierstelligen Bereich. In der Hektik des alltäglichen Ge- schäftsbetriebes übersieht man leicht das Kleingedruckte, in welchem die Zahlungsverpflichtung festgelegt ist. Dabei geben sich die Anschreiben nicht selten nach Form und Inhalt den Anschein, behördlichen Ursprungs zu sein. Dem Unterzeichner sind aus seiner Praxis mehrere Fälle bekannt, in welchen derartige Anbieter immer wieder mahnen und auf Zahlungsausgleich bestehen. Dabei schrecken diese Unternehmen nicht davor zurück, vorgefertigte Mahnbe- scheide bzw. Klageentwürfe beizufügen. Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 22.02.2018 ((AZ.: 32 C 2278/17) (90)) entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Branchenbuchs für ihre Dienstleistung kein Geld bekommt, wenn im Vertragsformular nicht hinreichend auf die Kostenpflichtigkeit der Dienstleistung hingewiesen wird. Das Gericht hat entschieden, dass eine Entgeltklausel in derartigen An- gebotsschreiben gegen § 305 c Abs. 1 BGB verstößt, da sie für den Empfänger überraschend und damit unwirksam ist. Beim jeweiligen Adressaten soll der Eindruck erweckt werden, dass es sich um einen kostenlosen Eintrag in ein Branchenverzeichnis handelt, da von Er- gänzung bzw. Korrektur von Firmendaten die Rede ist. Wenn jemand versehentlich ein derar- tiges Eintragungsangebot mit Unterschrift angenommen hat, so sollte keinerlei Zahlung erfolgen und der Gegenseite mitgeteilt werden, dass man zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt habe, einen entgeltlichen Vertrag abzuschließen. Gleichzeitig sollte die auf den Ab- schluss eines Vertrages gerichtete Willens- erklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Für den Fall, dass Mahnbescheide oder Klagen erfolgen, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dem Unterzeichner ist in seiner Praxis jedoch kein Fall bekannt geworden, in welchem die gerichtliche Durchsetzung der vermeintlichen Vergütungsansprüche versucht wurde. HBC Profi-Dicht Anschlüsse einfach sicher abdichten • ohne Grundierung auf fast jedem Unterbau • auf nasse Untergründe • bei Minustemperaturen • ohne Isocyanate • frei von Gefahrstoffen • im 7,5 kg Gebinde und als Set-Box HolzapfelBauchemie Tel. 05601 / 93430 info@holzapfel-bauchemie.de holzapfel-bauchemie.de Es schreibt für Sie: Rechtsanwalt Udo Küllertz Ricarda-Huch-Straße 1 · 41749 Viersen Telefon: (02162) 7212 Telefax: (02162) 77313 E-Mail: rechtsanwalt@kuellertz.de Internet: www.rechtsanwalt-kuellertz.de Foto: 123rf.com/Sergiy Tryapitsyn Schützen & Erhalten · Juni 2019 · Seite 29
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