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VERSICHERUNG Wissenswertes aus der Risikovorsorge Von behördlichen Sicherheitsvorschriften und Ihrem Versicherungsschutz für Betriebseinrichtung und Gebäude ... D eutschland ist ein Rechtsstaat. Ge- setze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätz- lich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt. Nicht einmal jeder Behör- denbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhal- ten? Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften? Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können. Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadensfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens. Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel einer Garagenverordnung . Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 Liter Diesel bzw. 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun durch einen Kurzschluss in einer Leitung zu einem Brand, der dadurch beschleunigt wird, dass Sie in Unkenntnis der Verordnung mehr als 20 Liter Benzin eingelagert haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer auf das Betriebsgebäude über und die Entschädigung wird nur um 50 % gekürzt bzw. gequotelt , haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen. Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen. Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Spezielle Deckungskonzepte, die von AKS angeboten werden, nehmen sich unter anderem auch diesem Thema an. Hier wird der vielleicht beste Schutz für Ihr betriebliches Hab und Gut geboten, der am Markt zu finden ist. Qualität , die Ihnen Ärger erspart. Qualität, die Ihnen Sicherheit bietet. Deshalb darf der Versicherer „quoteln“: Unter „quoteln“ versteht man die Kürzung einer Scha- densersatzleistung in dem Verhältnis, in dem Ihnen als Kunde eine Mitschuld, Pflichtverletzung etc. angerechnet werden kann. Das Recht zur Quotelung im Leistungsfall, sofern eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, ergibt sich aus § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in seiner aktuellen Fassung. Diese Neuregelung stellt bereits eine Besserstellung für Kunden dar. Quoteln darf der Versicherer auch dann, wenn z. B. ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde oder vereinbarte Sicherungen (z. B. Alarmanlage, Safe, ...) nicht vorhanden sind oder nicht (richtig) genutzt werden (z. B. vergessen, die Alarmanlage einzuschalten). Der Grad der Quotelung ist seit der Neuregelung in 2008 regelmäßig Gegenstand der Rechtsprechung und damit immer ein enormes Risiko für Sie als betroffenen Kunden. Sie haben Fragen zu einem Thema? Sie wünschen weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da! Assekuranzkontor Sieg – Versicherungsmakler – bietet neben Spezialkonzepten für gewerbliche Risiken, insbesondere für Schädlingsbekämpfer, Sachverständige, Gutachter, auch die Vorsorge-Beratung Ihrer Unternehmen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung auf Grundlage des Betriebsrenten-Stärkungs-Gesetzes (BSRG) und betrieblichen Krankenversicherung an. Weitere Informationen mit Erklärfilmchen finden Sie unter www.aks-sieg.de. Es schreibt für Sie: Kirsten Sieg Assekuranzkontor Sieg Versicherungsmakler Wolburgstr. 53 · 23669 Timmendorfer Strand Telefon: (04503) 888 3570 Telefax: (04503) 888 3571 E-Mail: info@aks-sieg.de UNO-Flüchtlingshilfe Anzeige „Leben“ 2010 Leben wie andere Kinder. Schule. Freunde. Fußball spielen. LebenwieandereKinder. Schule.Freunde.Fußball spielen. LebenwieandereKinder. Schule.Freunde.Fußball spielen . 46 mm x 96 mm 138 mm x 105 mm ©KarenBeateNostrud Assekuranzkontor Sieg Versicherungsmakler Dienstleistungen und Beratung für Selbständige und Gewerbetreibende in den Bereichen: •Holzschutz •Bautenschutz •Schädlingsbekämpfung •sowie für Sachverständige und Gutachter Sie erhalten eine unabhängige und individuelle Beratung nach Ihren Bedürfnissen. Schulstraße 32/34 • 23611 Sereetz (0451) 48958414 • mailto: info@aks-sieg.de Internet: www.aks-sieg.de Wolburgst . 53 · 23669 Timmendorfer Strand Telefon: 04503 / 888 3570 · Telefax: 04503 / 888 3571 E-Mail: info@aks-sieg.de · www.aks-sieg.de Schützen & Erhalten · Juni 2019 · Seite 30
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