Web_S&E_02_2019_ub
Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News OFI-Informationsveranstaltung zu Trinkwasserregelungen Empfehlung des Umweltbundesamt sorgt für Aufsehen Die Veröffentlichung der neuen Empfehlung des Umweltbundes- amt in Deutschland zur „Konfor- mitätsbestätigung der trinkwas- serhygienischen Eignung von Produkten“ im März 2019 sorgt für Aufsehen. Hersteller aus aller Welt, die ihre Produkte am deut- schen Markt anbieten, sind verun- sichert welche Änderungen diese Empfehlung mit sich bringt. „Mit unserer Informationsveranstaltung wollen wir dieser Verunsicherung entgegenwirken, Unklarheiten ausräumen und offene Fragen be- antworten“, sagt Udo Pappler, Ge- schäftsführer des OFI. Rund 115 Interessierte sind der Einladung gefolgt und haben sich einen Nachmittag lang mit Trink- wasserregelungen beschäftigt. Di- rekt aus dem Umweltbundesamt Deutschland zu Gast war Dr. Tho- mas Rapp, der die UBA-Bewer- tungsgrundlagen im Detail vorge- stellt hat, und dabei auch Bezug auf Anforderungen und Risiken unterschiedlicher Materialen bzw. Werkstoffe genommen hat. An- schließend hat Christoph Wirrer, OFI Experte für Migrationsprüfun- gen, die Prüfpraxis für Werkstoffe im Trinkwasserbereich aus hygi- enetechnischer Sicht beleuchtet und dabei die rechtlichen Grundla- gen in Österreich und Deutschland einander gegenübergestellt. „Die große Neuerung der aktuellen Änderung liegt darin, dass für alle Produkte in Kontakt mit Trinkwas- ser der Nachweis der Konformität durch Zertifizierung gesetzlich ver- pflichtend wird. Statt Produktprü- fungen alle 5 Jahre, ist jetzt eine Zertifizierung vorgesehen, deren Anforderungen durch laufende Überwachungen bestätigt werden. Ziel ist die Qualität der Produkte und damit des Trinkwassers stetig zu verbessern“, bringt OFI-Experte Christoph Wirrer die Neuerungen auf den Punkt. Bislang erhaltene Prüfzeugnisse, geprüft nach UBA KTW Leitlinie und UBA Beschich- tungsleitlinie, behalten vorerst ihre Gültigkeit, werden allerdings auto- matisch auf 2 Jahre nach Erschei- nen des Regelwerkes begrenzt. Fast zeitgleich mit der Veröffentli- chung der UBA-Bewertungsgrund- lagen ist in Österreich eine Novelle der Neufassung der Baustoffliste 2015 in Kraft getreten, die verlangt, dass darin gelistete Produkte bzw. Materialien das Einbauzeichen ÜA führen müssen. Welche Verfahren davon betroffen sind und welche Vorteile die ÜA-Kennzeichnung für Kunden und Hersteller hat, hat Dr. Georg Kohlmaier vom Öster- reichischen Institut für Bautechnik (OIB) in seinem Vortrag deutlich gemacht. Als Experte für Zertifizierungspro- zesse hat OFI-Geschäftsführer Udo Pappler an Beispielen aus der Pra- xis aufgezeigt, welche Bedeutung das verbindliche Einbauzeichen ÜA und die Zertifizierung durch die KTW-Konformitätsbestätigung für die Produktsicherheit haben. Am Ende seiner Ausführungen versi- chert er: „Am OFI sind wir bestens Gerade hat das Umweltbundesamt in Deutschland (UBA) neue Regelwerke für die Prüfung und Eig- nungsbestätigung von Bauteilen bzw. Materiali- en in Kontakt mit Trinkwasser veröffentlicht. Fast zeitgleich ist in Österreich eine Novelle der Neu- fassung der Baustoffliste 2015 in Kraft getreten. Welche Konsequenzen dadurch für Hersteller ent- stehen, darüber hat das unabhängige Prüf- und Forschungsinstitut OFI bei einer Informationsver- anstaltung aufgeklärt. Die Vortragenden der Informationsveranstaltung (v.l.n.r): Christoph Wirrer, Bakk. (OFI), DI Dr. Georg Kohlmaier (OIB), Dr. Thomas Rapp (Umweltbundesamt Deutschland), DI Udo Pappler (OFI). Schützen & Erhalten · Juni 2019 · Seite 74
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