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Schützen & Erhalten · Juni 2019 · Seite 80 Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News Neues aus der Rechtsprechung Erstattung von Kosten für Privatgutachten Die Kosten eines auf Veranlassung einer Prozesspartei eingeholten Privatgutachtens sind nur dann notwendig und damit von der un- terliegenden Gegenseite zu erstat- ten, wenn es erforderlich war, vor Beginn oder während des Rechts- streits einen eigenen Sachverstän- digen mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen. Werden im Rahmen eines Baupro- zesses umfangreiche Gutachten, die die beklagte Partei mangels eigener Sachkunde nicht nachvoll- ziehen kann, zur Grundlage einer Klage gemacht, stellt sich für die betroffene Partei bereits die Frage, welche Tatsachen für eine substan- tiierte Klageerwiderung wesentlich sind. In diesen Fällen ist es einer Partei nicht zumutbar, ohne sach- verständige Hilfe einen Prozess zu führen, dessen Grundlagen sie nicht verstehen kann. Im Falle des Obsiegens sind daher die Kosten für das ohne einen gerichtlichen Beweisbeschluss eingeholte Sach- verständigengutachten nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig. BGH, Urteil vom 12.09.2018, Az. VII ZB 56/15 Der Tagungsband zu den Hanseatischen Sanierungstagen 2017 ist über die Geschäftsstelle des Verbandes für 50,- inkl. MwSt. erhältlich. Sonderangebot Die Tagungsbände der 23. – 26. Hanseatischen Sanierungs- tage als Paket geschnürt, können Sie zum Gesamtpreis von 100,00 EUR statt 200,00 EUR inkl. MwSt. und Versand bestellen. Bundesverband Feuchte & Altbausanierung e.V. Dorfstr. 5 18246 Groß Belitz +49 (0) 38466 - 339816 +49 (0) 173 - 203 28 28 post@bufas-ev.de Erfolgreich sanieren - normativ oder sachverständig?
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