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Schützen & Erhalten · September 2017 · Seite 75 Die ex-Press Berufsinformation des DsV e.V. | Branchenthema STOT – Warum es Sie betrifft Haben wir uns jahrzehntelang an das Kürzel CMR (kanzerogen, mutagen, repro- duktionstoxisch) gewöhnt und irgendwie verinnerlicht, diese Stoffe sind im Umgang gefährlich und für Dienstleistungen nur bedingt geeignet, so haben wir noch ein bisschen Schwierigkeiten mit der noch jungen Bezeichnung STOT. Dieser Begriff steht für spezifische Zielorgan Giftigkeit (specific target organ toxicity), und es wird noch unterschieden zwischen der Ge- fahr bei einmaliger und wiederholter Expositi- on. Klingt also auch nicht so faszinierend und klingt irgendwie nach „ein bisschen giftig“ oder „ein bisschen schlimm“. Nun ja, es sollte nicht verwundern, dass Stoffe mit denen wir arbeiten, irgendwie lebensfeindlich sind. So lebensfeind- lich, dass man dafür auch den Begriff Biozid verwenden könnte. Die Forderung der GefStoffV- Sachkunde betrifft die anwendungs- fertige Formulierung Als wir in der letzten Ausgabe berichtet hatten, dass die meisten Rodentizide zukünftig als STOT eingestuft werden (im Rahmen der Biozidrezerti- fizierung), traf uns trotz Quellenangabe zunächst schweigender Unglaube. Diejenigen, die näheres wissen wollten, versuchten die Tragweite wegzu- diskutieren. Etwa „das gilt ja nur für die (Wirk) Stoffe“. Nein für die ganze Formulierung. „Ja aber der Stoff wird doch gar nicht freigesetzt“. Spielt keine Rolle. Im Laufe dieser Gespräche wurde dann ab und zu auch mal per Reset die Diskussion wieder von vorne begonnen. Manch- mal finde ich, habe ich viel Geduld. Allerdings nicht unbedingt viel Diplomatie. Deshalb, bitte gewöhnen Sie sich daran, dass Sie, beginnend seit März 2018 (zzgl. Aufbrauchfristen) – ab- hängig von der jeweiligen Biozidzulassung – für die Anwendung von Rodentiziden eine Sachkun- de nach GefStoffV benötigen. Köder benötigt GefStoffV- Sachkunde Köder ohne Gef-StoffV- Sachkunde Warfarin Chlorphacinon Bromadiolon Coumatetralyl Difenacoum Flocoumafen (49ppm und weniger) Brodifacoum Difethialon Bitte unterscheiden Sie diese Anforderungen von den rodentiziden Formulierungen die als CMR eingestuft werden, bei denen der Wirkstoff in einer Konzentra tion von über 30 ppm vorliegt. Das hat mit diesem Thema NICHTS gemeinsam. Allerdings muss ich zu meiner großen Erleichte- rung gestehen, waren viele, viele Kollegen un- beeindruckt von unserer Nachricht in der letz- ten Ausgabe der S&E, weil sie schon seit Jahren auf hochwertige Ausbildung der Mitarbeiter set- zen. Zwischendurch hatte ich da mal den Ein- druck gewonnen, dass Kollegen doch gerne auf unqualifizierte Hausmeisterdienste schimpfen, die eigenen Mitarbeiter aber nicht unbedingt besser ausbilden. Es gibt Lösungen Da es nicht unbedingt Spaß macht, die für den ein oder anderen dann doch schlechten Nachrich- ten zu überbringen, haben wir auch Lösungen. Zum einen kann man sich (bzw. die betroffenen Mitarbeiter) wieder auf die Schulbank setzen und an einer qualifizierten Ausbildung teilneh- men. Oder aber Sie verwenden Produkte mit den Stoffen, die nicht als STOT eingestuft werden. Zumindest Flocoumafen sollte für Ihre tägliche Arbeit funktionieren. Wobei hier darauf zu ach- ten ist, dass ab 50ppm und darüber, dies auch als STOT eingestuft wird. Nach Gesprächen mit Herstellern und dem Handel wird es aber gerin- ger dosierte Formulierungen geben. Allerdings, ein kleiner Wermutstropfen bleibt. Nachwuchsta- lente die sich in Aus- oder Fortbildung befinden, sind erst mit bestehen einer Prüfung und Erhalt eines Sachkundezeugnisses befähigt vorgenannte Produkte zu verwenden. Das ist bei einer drei- jährigen Ausbildung etwa bei der Berufsschule in Gelsenkirchen ziemlich blöd. Sie können nicht zwischendurch, etwa durch einen Tageslehrgang, dieses Problem beheben. Allerdings zeigt sich da ein heller Streifen am Horizont. Eines unserer Fördermitglieder hat sich schon vor Jahren ein Lehrgangsformat nach GefStoffV anerkennen lassen. Diese Kurse sind halt bisher mangels Nachfrage nicht zu Stande gekommen. Das können sie ändern. Die zweite Idee, die wir im entsprechenden Gremium be- reits beim Ministerium vorgebracht haben, ist die Idee, innerhalb der jeweiligen Ausbildungs- möglichkeiten (Lehre, G+V-Sachkunde) eine Art Zwischenprüfung bzgl. der Nagerbekämpfung abzuhalten und ab dann die Sachkunde zu be- scheinigen. Es muss auch möglich sein, in be- stehenden Formaten die Lehrinhalte so umzu- strukturieren, dass besagte Inhalte ganz zu An- fang vermittelt und auch geprüft werden. Dies, liebe Leser, liegt auch wieder an Ihnen. Fragen Sie solche Lösungen nach. Mit dem Druckmittel Geld – Sie gehen schließlich zu den Lehrgangs- trägern bei denen es geht- wird auch eine sol- che Vorgehensweise angeboten. Im Übrigen sehen wir diese Entwicklung und Forderung von mehr Bildung und Ahnung als große Chance für unseren Beruf. Das bedeu- tet aber auch, dass Sie selber ein Stück mit die Verantwortung tragen, dass ausgebildet wird. Als STOT eingestufte Stoffe und Gemische schädigen Organe wie Nieren, Leber, Gehirn Bildrechte: Slon_dot_pics
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