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Schützen & Erhalten · September 2018 · Seite 14 Fachbereiche i Holzschutz Auf diese rein praktischen Betrachtun- gen zur Verfügbarkeit der Anhang 1-gelis- teten Fungizide folgen die Konsequenzen aus der REACH-Bewertung. In Tabelle 3 sind die verfügbaren Fungizide aufgelis- tet, wobei die quaternären Ammonium- verbindungen und die Isothiazolinone zu Gruppen zusammengefasst wurden. Mit ihrer exzellenten Wirksamkeit sind die Triazole über Dekaden bewährte Leis- tungsträger der fungiziden Wirksamkeit in Holzschutzmittelformulierungen jegli- cher Art. Als kritisch ist hier die Bewertung der Reproduktionstoxizität zu sehen, die momentan Tebuconazole und Cyproco- nazole in Kategorie 2 einstuft. Beim Pro- piconazole und besonders bei Cyproco- nazole diskutiert das Bewertungkomitee der ECHA derzeit eine Einstufung nach Kategorie 1b, was erhebliche Auswirkun- gen auf den Kreis der Verarbeiter hätte; ein Verkauf solcher Holzschutzmittel an den Endverbraucher (DIY) wäre dann nicht mehr möglich. Das Penflufen wäre hier eine gute Ergänzung, falls es die BPR-Zu- lassung erhält und dieser Anwendungsbe- reich mit abgedeckt ist. Schlimmstenfalls würden für den DIY-Bereich kaum noch hochwertige, langzeitwirksame Holz- schutzmittel verfügbar sein. Das Kupfer und die quaternären Am- moniumverbindungen dominieren den in- dustriellen Holzschutz und sind von den Neubewertungen kaum betroffen. Das IPBC ist das Hauptfungizid für den Bläue- und Schnittholzbläueschutz und wurde im Rahmen der Neubewertung als moderat allergieauslösend eingestuft. Dies führt aber zu keinen nennenswer- ten Verwendungsbeschränkungen; ver- gleichbares gilt für die Isothiazolinone DCOIT und OIT. Den Bor-Verbindungen wurde die Re- produktionstoxizitäts-Kategorie 1b zuge- wiesen und in die SVHC-Liste als Substi- tutionskandidaten aufgenommen; damit sind Bor-basierte Holzschutzmittel für End- verbraucher nicht mehr zugänglich und können nur noch mit erheblichen Aufla- gen im industriellen und handwerklichen Bereich verarbeitet werden. Die in Tabelle 3 angeführte Bewer- tung der Holzschutzfungizide ergibt sich aus der Zusammenschau von eige- nen Einschätzungen und der jeweiligen REACH- und BPR-Bewertung. Hier wird als erstes deutlich, dass für den Schutz in Gebrauchsklasse 5 (Holz im Salzwasser- kontakt) kein Fungizid gelistet ist; damit sind hier europaweit keine chemischen Schutzmaßnahmen mehr möglich (Lü- ckenindikation). Als nächstes fällt auf, dass für die Verwendung in Holzschutz- mitteln für den Endverbraucher nur noch ganz wenige Fungizide zur Verfügung ste- hen und auch hier eine Lückenindikation droht. Am wenigsten betroffen ist der in- dustrielle und handwerkliche Bereich; hier stehen genügend qualitativ hochwertige Fungizide zur Verfügung. Für eine möglichst risikoarme Ent- wicklung neuer Produkte stehen derzeit für Endverbraucher-Produkte noch 2 (3), für den handwerklichen Bereich und die industrielle Verarbeitung noch 9 und für den Bläueschutz lediglich 2 Fungizide zur Verfügung. 5.3 Innovationsbremse BPR Die Einführung der BPD wurde 1998 be- gleitet von Vortragsveranstaltungen und Symposien der Umwelt- und Gesundheits- behörden, in denen das neue Regelwerk vorgestellt wurde und unisono ein „Inno- vationsschub durch die Notifizierung neu- er Wirkstoffe“ vorhergesagt. Ein Blick auf Tabelle 4 legt nahe, das diese Prognosen eher Wunschdenken waren und keine realistische Industrie-Folgenabschätzung darstellten. In den folgenden 20 Jahren wurden zwei neue Fungizide von den Wirkstoffherstellern für den Holzschutz angemeldet; bei einem wurde das An- meldeverfahren vorzeitig beendet und das zweite befindet sich noch in der Zu- lassung. Alle anderen Biozide repräsentie- ren den Stand der Technik, den die Holz- schutzmittelhersteller in Eigenleistung bis 1998 erarbeitet haben. Mit der Einfüh- rung der BPD wurde die Einflussnahme forschender Holzschutzmittelhersteller auf die Auswahl geeigneter Biozide un- terbunden und vollständig den Wirkstoff- herstellern übertragen. 6. Zusammenfassung Holzschutzmittel durchlaufen als „Zube- reitung“ zunächst die Bewertung nach europäischem Chemikalienrecht. Über die CLP-Verordnung wird zuerst – auf Grundlage der Einzelstoffbewertung von REACH – die zughörige Produktkennzeich- nung festgelegt. Ausgehend von dieser Produktkennzeichnung regelt REACH die allgemeinen Bedingungen, unter denen die Zubereitung „Holzschutzmittel“ in Verkehr gebracht werden darf [6]. Als biozidhaltige Produkte unterlie- gen Holzschutzmittel zusätzlich der Zu- lassungspflicht nach europäischem Bio- zidrecht (BPR), die mit Kosten zwischen 180.000 und 700.000 € (je nach Mittel- typ) verbunden ist. Die im Rahmen der BPR verfügbaren Biozide repräsentieren den Stand der Technik, den die Holz- schutzmittelhersteller in Eigenleistung bis 1998 erarbeitet haben. Mit der Ein- führung des europäischen Biozidrechts (BPD/BPR) wurde die Einflussnahme for- schender Holzschutzmittelhersteller auf die Auswahl geeigneter Biozide unter- bunden und vollständig den Wirkstoff- herstellern übertragen. Der Ausschluss der forschenden Holz- schutzmittelhersteller aus dem Auswahl- verfahren für geeignete Biozide führte zu einer mittlerweile 20 Jahre anhalten- den Stagnation, während der lediglich 2 neue Fungizide in das Zulassungsverfah- ren eingebracht wurden; eines davon ist gescheitert und das andere wird zurzeit Verfügbar- keit (Jahre) Einsatz in HSM (Jahre) Permethrin >45 ~39 Cypermethrin ~40 ~35 Neonicotinoide ~25 ~23 Fenoxycarb ~34 ~15 Flufenoxuron ~34 ~19 Tebuconazole ~38 ~30 Propiconazole ~34 ~29 Cyproconazole ~34 ~22 Penflufen ~6 – IPBC ~41 ~29 Dichlofluanid/Tolylfl. >45 ~29 Quat. Ammoniumverbdg >45 >45 Bor >50 >50 Kupfer >150 >150 Tabelle 4.) Übersicht über das Alter der in BPR Anhang 1 gelisteten Biozide und deren Nutzungsdauer in Holzschutzmitteln
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