Web_S&E_3_2018_ub

Fachbereiche i Holzschutz noch bewertet. Ob dieses Fungizid tech- nisch geeignet ist, entscheiden die Holz- schutzmittelhersteller somit erst nach In- vestitionen von > 1.000.000 € durch den Biozid-Hersteller für die Aufnahme in BPR Anhang 1… hier wird ganz erheblicher Kooperationsbedarf erkennbar. Zeitgleich entfallen über die REACH- bedingte Neubewertung von Chemikali- en mehr Biozide, als von den Wirkstoff- Herstellern erfolgreich neu eingespeist werden. Durch das Zusammenwirken von REACH, CLP und der BPR existiert bereits jetzt europaweit keine Möglichkeit zum chemischen Schutz von Holz im Meer- wasserkontakt. Ebenfalls zur Disposition stehen möglicherweise auch langzeitwirk- same Fungizide für allgemein verfügbare Holzschutzmittel (Lasuren, Grundierungen usw.); wenn dieses Szenario Wirklichkeit wird, dann steht der Holzschutzgedanke (längerfristiger Werterhalt) zumindest für den privaten Verarbeiter zur Disposition. Außerdem ist abzusehen, dass die Abgabe und Verarbeitung von Holzschutzmitteln im handwerklichen Bereich durch zusätzli- che Auflagen [8] erheblich erschwert wird. Lediglich der industrielle Holzschutz (Kesseldruck und Tauchen) sowie die Sa- nierungsprodukte zur Bekämpfung von Insektenbefall und zur Verhinderung des Durchwachsens von Hausschwamm durch Mauerwerk werden die derzeitigen Neu- bewertungen ohne nennenswerten Qua- litätseinschränkungen überleben. Entscheidende Fortschritte und In- novationen könnten im Holzschutz nur dann erzielt werden, wenn sich die Bio- zid-Hersteller zu engen, „win/win“-ge- prägten Kooperationen mit unabhän- gigen Holzschutzmittel-Herstellern ent- schließen würden. Nur auf diesem Weg könnten sinnlose Investitionen seitens der Wirkstoffhersteller vermieden werden und bedarfsgerechte Neuanmeldungen von neuen Bioziden für den Holzschutz stattfinden. Literatur [6] BPD (1998): Richtlinie (98/8/EG) über das Inverkehr- bringen und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid Produkt Direktive, BPD) [7] BPR (2012):Verordnung (EG) Nr. 528/2012 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidpro- dukten (Biozid Produkte-Gesetz, BPR) [8] Lengert A., Dettke J. (2017): Neufassung der Chemi- kalien-Verbotsverordnung. Überblick über die wich- tigen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis. DEKRA Assurance Services/DEKRA Akademie https:// www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source= web&cd=12&ved=0ahUKEwjTlbrw36DZAhWM3SwK HUb-A4M4ChAWCC8wAQ&url=https%3A%2F%2F www.dekra.de %2Fmedia%2Fgeschaeftskunden%2F mensch-und-gesundheit%2Fchemikalienrecht%2Fdo kumente-56%2Fneufassung-chemikalien-verbotsver- ordnung-februar-2017.pdf&usg=AOvVaw3mFJsaFkg ckWCpDRV2i2Pn [9] Yang E.C. et. al. (2008): Abnormal Foraging Behavior Induced by Sublethal Dosage of Imidacloprid in the Honey Bee (Hymenoptera: Apidae). J. Econ. Entomol. 101(6): 1743–1748 [10] Cresseys D. (2017): Wie sehr schaden Neonicotinoide den Bienen tatsächlich? Sind diese Pestizide ein Bie- nengift? Spektrum – Die Woche, 49/2017 [11] EFSA (2013): Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment for bees for the active sub- stance clothianidin. European Food Safety Authority, EFSA Journal 2013;11(1):3066 Koras it ® MS: Gibt dem Schwamm keine Chance Kora sit ® MS befreit Mauerwerk zuverlässig von Hausschwamm und schützt gleichzeitig vor Neubefall. Borfrei, halogenfrei, schwermetallfrei. Mit einer Einbringmenge von nur 50 g/m 2 Mauerwerk ist Kora sit ® MS zugleich extrem ergiebig. Referenzobjekt: Schloss Moritzburg bei Dresden Kurt Obermeier GmbH & Co. KG www.kora-holzschutz.de Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinform ationen lesen. Wir machen Holz stark.

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