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Schützen & Erhalten · September 2018 · Seite 16 Fachbereiche i Bautenschutz Radon Schutz vor Radon per Gesetz „M an sieht es nicht, man riecht es nicht, man schmeckt es nicht… Radon!“ so begann unser Ar- tikel in der Ausgabe 4/2012. Natürliche, radioaktive Gase aus dem Untergrund können in erdberührte Keller eindringen und zu Beeinträchtigung und Schädi- gung der Gesundheit der Bewohner und Nutzer führen. Das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ vom 27. Juni 2017 wurde bereits vor einem Jahr am 03. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt zu Bonn ausgege- ben. Dieses „Strahlenschutzgesetz“ tritt mit Ablauf des Jahres am 31.12.2018 in Kraft. 1 Was heißt das für den Bautenschutz? Es ist nicht nur mit der Auswahl der Pro- dukte getan. Diese sollten eine selbstre- dend Radondichtigkeitsprüfung besitzen, wenn Baumaßnahmen in ausgewiesenem Radongebiet liegen. Erhöhte Aufmerk- samkeit und Sorgfalt bei erdberührenden Abdichtungen im Neubau und Bestand sind geboten, die für den dauernden Auf- enthalt von Personen zu Wohnzwecken vorgesehen und/oder als Arbeitsplätze genutzt werden. Radon? Radon-222 ist ein natürliches Zerfallspro- dukt aus der Uran-Radium-Reihe. Das Edelgas ist überall auf der Erde vorhanden und trägt wesentlich zur natürlichen Um- weltradioaktivität bei, indem es über Risse und Erdspalten austritt und sich in der At- mosphäre verdünnt. Durch den weiteren Zerfall entstehen wiederum radioaktive Folgeprodukte, die über die Atemwege in die Lunge gelangen und dort unter an- derem Alpha-Strahlung aussenden. Diese kann die Zellen der Lunge schädigen und die Entstehung von Krebserkrankungen begünstigen. Bausubstanz Wie wahrscheinlich das Auftreten er- höhter Radonkonzentrationen in einem Gebäude ist, hängt unter anderem vom Baualter und Bauzustand des Gebäudes ab. Durch undichte Fundamente, geris- sene Bodenplattengründungen, nicht verschlossene Fugen, Risse und Spalten, undichte Durchdringungen, Hausanschlüs- se, Kabelkanäle oder Schächte kann Ra- don aus dem Erdboden austreten und in das Gebäude gelangen. Es ist schwerer als Luft und kann sich so leicht in der In- nenraumluft anreichern. Das gilt nicht nur für Keller, denn auch im Erdgeschoss nicht unterkellerter Gebäude kann es zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen kommen. Das gefährliche ist: Radon ist farb-, geruchs- und geschmacklos und kann von den menschlichen Sinnesor- ganen nicht wahrgenommen werden. Die Radonkonzentration senkt sich zwar durch Lüftung der Räumlichkeiten, ist in der Regel aber deutlich höher als in der Atmosphäre. Das Einatmen von Radon zählt zum zweithäufigsten Risiko nach dem Rauchen, um an Lungenkrebs zu erkranken. Auf das vermeidbare Risiko von Lungenwegerkrankungen wiesen wir bereits in unserem Artikel in der Ausga- be 4/2012 hin. Achtung Radon! Wird Radon eingeatmet, gelangt es in Lunge und Bronchien. Das Radongas wird zum Großteil ausgeatmet, doch gefähr- Es schreibt für Sie: Rainer Spirgatis Fachbereichsleiter Bautenschutz Plinderheide 2b, 48291 Telgte Telefon: (05432) 830 Telefax: (05432) 836902 Mobil: (0160) 7163450 E-Mail: spirgatis@dhbv.de Bild 1: Mögliche Wege des Edelgas Radon aus dem Boden in Gebäude Foto: Bundesamt für Strahlenschutz

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