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Schützen & Erhalten · September 2018 · Seite 26 Fachbereiche i Sachverständige W erkvertragsrecht: Schadenersatz kann nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen werden. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung aufgegeben, nach der statt der Beseitigung des Mangels von ausführenden Unternehmen Schadens- ersatz in Geld auf der Grundlage fikti- ver Mängelbeseitigungskosten verlangt werden kann. Wenn die Mängelbeseiti- gung unterbleibt, kann der Mangelscha- den nur noch dadurch ermittelt werden, dass der Minderwert des Werks wegen des nicht beseitigten Mangels geschätzt wird. Zu diesem Thema berichtet für uns die Fachanwältin für Bau- und Architek- tenrecht Karen Mitterer in dem nachfol- genden Artikel über „Neue Methoden zur Schadensberechnung bei Mängeln“, mit denen wir uns als Sachverständige zukünftig zu befassen haben. Dipl.-Ing. Architekt Michael Diehl Rechtsprechungsänderung des BGH: Neue Methoden zur Schadensberechnung bei Mängeln D ie bisher weit verbreitete Frage an den Sachverständigen in vorgericht- lichen Gutachten oder in selbständigen Beweisverfahren nach der Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungs- kosten dürfte zukünftig an Bedeutung verlieren. Diese Fragestellung diente der Vor- bereitung von Klageverfahren bei Män- geln/ Schäden an Bauwerken. Der Bau- herr konnte wählen, ob er Kostenvor- schuss in Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten geltend macht oder Schadensersatz in selbiger Höhe (nur der Nettobetrag) ohne Aus- führung der Mängelbeseitigung ver- langt. Nunmehr muss sich der Bauherr entscheiden, ob er den Mangel beseiti- gen lassen will. Dann kann er wie bisher Kostenvorschuss geltend machen oder nach erfolgter Mängelbeseitigung die als erforderlich angesehenen Kosten von den verantwortlichen ausführenden Unternehmen und gegebenenfalls mit- verantwortlichen Planern verlangen. Be- absichtigt der Bauherr aber keine Män- gelbeseitigung bzw. lässt diese nicht durchführen, ist diese Art der Scha- densberechnung nicht länger zulässig. Die Erstattung fiktiver Mängelbesei- tigungskosten als Schadensersatz führte schon von jeher zu einer Überkompen- sation, da die Mängelbeseitigungskosten Foto: 123rf.com/azesm178

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