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Schützen & Erhalten · September 2018 · Seite 29 Fachbereiche i Sachverständige §§ 280, 281 BGB seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbe- seitigungskosten bemessen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). 2.a) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den Schaden in der Wei- se bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwi- schen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Be- stellers stehenden Sache ohne Man- gel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt. Hat der Besteller die durch das Werk geschaf- fene oder bearbeitete Sache veräu- ßert, ohne dass eine Mängelbesei- tigung vorgenommen wurde, kann er den Schaden nach dem konkre- ten Mindererlös wegen des Mangels der Sache bemessen. b) Der Schaden kann in Anlehnung an §§ 634 Nr. 3, 638 BGB auch in der Weise bemessen werden, dass aus- gehend von der für das Werk ver- einbarten Vergütung der Minder- wert des Werks wegen des (nicht beseitigten) Mangels geschätzt wird. Maßstab ist danach die durch den Mangel des Werks erfolgte Störung des Äquivalenzverhältnisses. 3.a) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel beseitigen lässt, kann die von ihm aufgewandten Mängelbeseitigungskosten als Scha- den gem. §§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB ersetzt verlangen. Vor Beglei- chung der Kosten kann der Besteller Befreiung von dem zur Mängelbesei- tigung eingegangenen Verbindlich- keiten verlangen. b) Darüber hinaus hat der Besteller, der Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleines Schadensersatzes gem. § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB verlangt hat, grundsätzlich weiterhin das Recht, Vorschuss gem. § 634 Nr. 2, § 637 BGB zu fordern, wenn er den Mangel beseitigen will. 4. Auch im Verhältnis zum Architekten scheidet hinsichtlich der von ihm zu vertretenden Planungs- oder Über- wachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zah- lungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betref- fend das Bauwerk aus. 5.a) Lässt der Besteller den Mangel des Bauwerks nicht beseitigen, kann er seinen Schaden gegenüber dem Architekten im Wege einer Vermö- gensbilanz nach dem Minderwert des Bauwerks im Vergleich zu dem hypothetischen Wert des Bauwerks bei mangelfreier Architektenleistung bemessen oder ggf. – bei Veräuße- rung des Objekts – nach dem kon- kreten Mindererlös. b) Hat der durch die mangelhafte Ar- chitektenleistung verursachte Man- gel des Bauwerks zur Folge, dass eine Störung des Äquivalenzverhältnisses des Bauwerkvertrags vorliegt, kann der Besteller stattdessen seinen SCHOLTZ SOFTWARE 08861 / 910 999 0 info@scholtz.de www.scholtz.de seit 1989 Die Branchensoftware für die Bausanierer B2BAU NEUENTWICKLUNG Sonderpreise für DHBV-Mitglieder: Grundmodul 45 € (statt 50 €) Miete pro Monat Einstiegskonfiguration 18 € (statt 20 €) Miete pro Monat jeweils incl. Programmwartung, Hotline, sowie Erstausstattung kalkulierter Bausanierungsleistungen B2BAU mit integrierten Tutorials (Lernsoftware) mit über 100 Themen Technik für professionelle Abdichtungen www.saniertechnik.de • Spritzgeräte für mineralische Abdichtungen • Injektionsgeräte für Rissverpressungen • Injektionsgeräte für Horizontsperren • Geräte für Holzschutz- und Schwammsanierung • Förder- und Mischpumpen für Sanierputze • Injektionspacker, Werkzeuge & Zubehör Dittmann GmbH • 16540 Hohen Neuendorf • Gewerbestraße 10
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