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Schützen & Erhalten · September 2018 · Seite 35 Fachbereiche i Schimmelpilze mi, zu finden [2]. Heute noch finden wir PAK als Kleber unter Holzfußböden und als Trennpapier in Estrichen, im Gussas- phaltestrich und Asphaltfußbodenplat- ten. PAK-haltige Substanzen wurden außerdem in Bauwerksabdichtungen wie Dach- und Dichtungsbahnen, Teer- pappen sowie in Anstrichen für erdbe- rührte Bauteile und als Horizontalsper- re im Mauerwerk verwendet. Aber auch teergebundene Korkdämmplatten und Backkorkplatten sind noch in manchem Kühlraum versteckt [13]. Außerdem enthalten das Holzschutzmittel Carbolineum und einige Spachtelmassen hohe PAK-Anteile. Aufgrund der hohen gesundheitlichen Relevanz sind teerhaltige Produkte seit 1970 verboten. Fußboden- kleber enthielten noch bis ca. 1980 PAK. Jedoch waren noch bis 1990 PAK-haltige Holzschutzmittel zulässig. Verunreinigun- gen sind aufgrund des Herstellungsprozes- ses nicht vollständig vermeidbar, sodass bei kohle- oder erdölbasierten Baupro- dukten gegebenenfalls eine Überprüfung erfolgen sollte [15]. Neben den PAK sind auch die so- genannten SVOC zu berücksichtigen. Während MVOC die leichtflüchtigen or- ganischen Substanzen aus mikrobieller Stoffwechselaktivität sind, sind SVOC semi- oder schwerflüchtige Kohlenwasser- stoffverbindungen und haben vergleichs- weise sehr große Moleküle, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften tempe- raturabhängig als Gas oder Partikel auf- treten können. Allen gemeinsam ist ein Flammpunkt bei einer Temperatur zwi- schen 240 bis 400 °C [2]. SVOC haben einen geringen Dampfdruck und sind sehr häufig durch Adsorption an Staubparti- keln, Möbeln und Textilien nachweisbar. Das ist aber nicht der Ursprungsort die- ser Verbindungen, sondern sie stammen aus Bauprodukten wie Dämmstoffen oder anderen behandelten Bauteilen. Zu den SVOC zählen Weichmacher, Dioxine, Fu- rane, Holzschutzmittel wie DDT, PCP aber auch Pyrethroide oder Flammschutzmittel. Als Flammschutzmittel wurden häufig die polychlorierten Biphenyle (PCB) ein- gesetzt. Auch Anstrichen waren sie zu- gesetzt. Zu finden sind sie außerdem in elektronischen Baugruppen wie Konden- satoren. Seit 1989 dürfen sie nicht mehr eingesetzt oder in den Verkehr gebracht werden, dennoch sind sie in einzelnen Bauteilen oder Produkten noch nachweis- bar und müssen entsprechend bewertet und entsorgt werden. Hier sind Regelun- gen der Länder zu berücksichtigen [PCB- Richtlinie], aber auch Grenzwerte in den Verbraucherprodukten einzuhalten. Bei den SVOC steht die toxische Wirkung im Vordergrund [9,10], insbesondere die lun- gengängigen Partikel gelten als Auslöser des Sick Building Syndroms, bekannt sind aber auch kanzerogene und hormonelle Wirkungen [17]. Es wird einigen SVOC die Entstehung des Fogging-Phänomens zugewiesen. Da die SVOC eine sehr große Substanzgruppe umfassen, ist eine Ein- grenzung oft nicht möglich. Wer sich mit dieser Gruppe an Innenraumschadstoffen auseinandersetzen muss, braucht neben einer guten Spürnase auch ein gutes La- bor, um alles zu erfassen, was einem da begegnen könnte. Um den Laboraufwand in Grenzen zu halten, empfiehlt es sich, typische Leitsubstanzen zuerst zu erfas- sen, um sich dann gegebenenfalls in eine tiefere Analytik zu begeben. Umgang mit anderen Innenraumschadstoffen Ja, da möchte man sich schon fragen, warum um Schimmelpilze so ein Wirbel gemacht wird, wo doch so viele andere wirklich gefährliche Stoffe in Gebäuden anzutreffen sind. Biogene und chemische Wirkungen können nicht gegeneinander abgewogen werden. Gefahrstoffe machen eine Bewertung einfacher, weil sie häufig akut toxische aber auch chronische Wir- kungen zeigen, wodurch eine Ursache- Wirkungsbeziehung und auch eine Dosis- Wirkungsbeziehung herleitbar ist, sodass es möglich ist, Grenz- bzw. Richtwerte zu formulieren. Gerade bei Schimmelschäden sind eher latente Einwirkungen mit noch unklaren Mechanismen die Regel, Symp- tome sind nicht so einfach zuzuordnen, sodass immer noch der Vorsorgegedan- ke im Vordergrund steht, solange keine Richtwerte ableitbar sind. Für unsere tägliche Arbeit heißt es, neben der Gefährdung durch Biostoffe auch eine Gefährdung durch andere In- nenraumschadstoffe zu bewerten und den Arbeitsschutz entsprechend anzupassen. Literatur 1. Moriske, H. J.: Schimmel, Fogging und weitere Innen- raumprobleme. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007 2. Thieme Verlag: RÖMPP Enzyklopädie zur Chemie und den angrenzenden Wissenschaften in deutscher Spra- che. Stuttgart: Georg Thieme Verlag, 2014 3. Occupational and Environmental Health Department of Protection of the Human Environment World Health Organization (Hrsg.): Hazard Prevention REVENTION and Control in the Work Environment: Airborne Dust, Genf: WHO, 1999 4. WHO Workshop on Mechanisms of Fibre Carcinoge- nesis and Assessment of Chrysotile Asbestos Substitu- tes. 8. bis12. November 2005, Lyon, France, Summary Consensus Report, 2005 5. Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Infoblatt: Künstliche Mineralfasern. UmweltWissen –Abfall. 2017 6. Dorn, E.: Über die von radioaktiven Substanzen aus- gesandte Emanation. Abhandlungen der Naturfor- schenden Gesellschaft zu Halle. 23 (1901), S. 1-15 7. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re- aktorsicherheit (Hrsg.): Radon-Handbuch Deutsch- land. Stand: September 2001, letzte Aktualisierung: 2010, Bonn: 2010 8. Bundesamt für Strahlenschutz (Hrsg.): Die Radonkarte Deutschlands. Stand 05.03.2018 9. WHO Regional Office for Europe (Hrsg.): WHO gui- delines for indoor air quality: selected pollutants. Ko- penhagen: Selbstverlag, 2010 10. Schmitz-Spanke, S.; Nesseler, T.; Letzel, S.; Nowak, D. (Hrsg.): Umweltmedizin Neue Erkenntnisse aus Wissen- schaft und Praxis. Landsberg am Lech: ecomed, 2017 11. Bundesamt für Strahlenschutz: Merkblatt Maßnah- men zum Schutz vor erhöhten Radonkonzentrationen in Gebäuden (2011) 12. Bundesamt für Strahlenschutz: Radon – ein kaum wahrgenommenes Risiko. Stand: Juli 2016. 13. Umweltbundesamt (Hrsg.): Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Umweltschädlich! Giftig! Unver- meidbar? Dessau-Roßlau: Januar 2016 14. Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 der Kommission vom 6. Dezember 2013 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlament und des Rates zur Registrierung, Bewer- tung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Koh- lenwasserstoffe; Veröffentlicht im Amtsblatt der Euro- päischen Union: ABl. L328 vom 7.12.2013, S. 69–71 15. Bundesinstitut für Risikobewertung (Hrsg.): Stellung- nahme Nr. 032/2010: „Krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Verbraucher- produkten sollen EUweit reguliert werden – Risikobe- wertung des BfR im Rahmen eines Beschränkungsvor- schlages unter REACH“ Stellungnahme Nr. 032/2010 des BfR vom 26. Juli 2010. Berlin: 2010 16. TRGS 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus orga- nischem Material. Ausgabe: August 2015; GMBl 2015 S. 1066-1083 [Nr. 54] (vom 06.10.2015) geändert und ergänzt: GMBl 2016, S. 8–10 [Nr. 1] (vom 27.01.2016) 17. Robertson, L.W.; Ludewig, G.: Polychlorinated Biphe- nyl (PCB) carcinogenicity with special emphasis on airborne PCBs. Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft.71 (2011), Nr. 1–2, S. 25–38 Bild 6: Wenn man bei Bauteilöffnungen auf schwarze Kleber oder Spachtelmassen trifft, darf man neben PAKs auch Asbest vermu- ten. Quelle Dr. Constanze Messal

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