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Schützen & Erhalten · September 2018 · Seite 84 I Die Ex-Press I Berufsinformation des DSV e.V. | Wissenswertes nicht. Da werden wir vom Tierschutzge- setz (TierSchG) darauf hingewiesen, dass wir einen vernünftigen Grund benötigen. Einheimischen, also in Europa natür- lich vorkommende Arten, dürfen Sie auch nicht so ohne Weiteres nachstellen. Dazu sagt die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), „… Es ist verboten [...] nicht besonders geschützten Wirbeltierarten [...] nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen ...“ und im weiteren Verlauf „mit Schlin- gen, Netzen, Fallen …“ Allerdings wird das Verbot wieder etwas entschärft indem es später heißt „… gilt [...] für Netze und Fallen nur, wenn mit ihnen Tiere in grö- ßeren Mengen oder wahllos gefangen [...] werden können...“ Also, Sie können selbstverständlich irgendeine Art von Ke- scher verwenden, die Schlangen mit der Hand fangen, oder eine Fangvorrichtung aufstellen die aktiv ist, während Sie vor Ort sind. Zum Fangen (also zum Anlocken) dürfen Sie jedoch keine lebenden Tiere verwenden. So unterhaltsam eine ange- bundene Maus, an z.B. einem Erdpflock, für Menschen des schlechten Geschmacks sein mag, hier macht uns die Verordnung klare Vorgaben, dass der Köder leblos sein muss. Wenn man bedenkt, dass Schlan- gen Ihre Beute anhand der Körperwärme aufspüren, wird das Unterfangen dem Sie etwas vorschnell am Telefon zugestimmt haben, gerade deutlich komplexer. Bei nicht einheimischen Arten sind Sie in Ihrer Dienstleistung und Strategie viel freier. Zumindest was das Fangen der Tie- re betrifft. Hier greift die BArtSchV nicht. Denken Sie bitte immer noch ans Tier- SchG. Nun haben Sie eine Königskobra, eine Diamantklapperschlange oder eine drei Meter lange Anakonda gefangen. Was machen Sie damit? Da Sie dieses Un- terfangen ohne größere Blessuren über- standen haben, lässt vermuten, Sie haben einen Bezug zu Schlangen und zur Ter- raristik. Der Wunsch, die Beute zu Hau- se in die skurrile Phalanx Ihrer restlichen Haustiere einzureihen, ist naheliegend und verständlich. Aber zunächst nicht erlaubt. Wenn wir uns in Deutschland Tiere aneignen möchten, sagen in erster Linie das Jagdrecht und das Fischereirecht et- was dazu. Aber Schlangen haben weder einen Eintrag im Pons des Anglerlateins noch in der Jägersprache. Wenn uns kein spezielles Regelwerk einfällt, ist es gut, ins BGB zu sehen. Dort werden Tiere als Sa- che behandelt. Auch wenn man der Be- sitzer ist, es physisch zum Zeitpunkt der Betrachtung also hat, wird man dadurch noch nicht zum Eigentümer. Ein herren- loses Tier, das nicht natürlich bei uns vor- kommt, hatte und hat zwangsläufig einen Halter. Dieser muss das Eigentum am Tier aufgeben, damit wir es behalten dürfen. Das TierSchG verbietet ausdrücklich das Aussetzen von Tieren, um sich der Betreuerpflicht zu entziehen oder auch wenn diese Tiere nicht an den Lebens- raum oder das Klima angepasst sind. Damit bleibt ein Eigentümer einer exo- tischen Schlange immer noch deren Ei- gentümer. Das ist aus unterschiedlichen Gründen vom Gesetzgeber gewollt. Etwa um jemanden für Schäden und Kosten in die Haftung zu nehmen. Damit ist die Schlange eine Fundsache, die Sie bei einer zuständigen Ordnungsbehörde oder der Polizei melden müssen. Manchmal kön- nen Sie das Tier auch dort loswerden. In der Regel wird Ihnen aber eine Adresse der behördlichen Tiersammelstelle gege- ben. Dies kann ein Wildtiernotdienst, oder eine Wildtier- bzw. Reptilienauffangsta- tion sein. Nach sechs Monaten wird die gefundene Schlange herrenlos. Ob man Ihnen das Tier dann auf Wunsch aushän- digt, kann vom Schutzstatus der Schlan- genart abhängen und von den kommu- nalen Bestimmungen, die evtl. von Ihnen eine Eignung fordern. Kommt jetzt die Schlangenplage? Wenn wir invasive Arten unter den Repti- lien betrachten, wird globale Erwärmung vermutlich lange Zeit diesen Teil unserer Fauna nicht verändern. Dazu müssten die Winter viel milder und zuverlässig, also über viele Dekaden, wärmer bleiben. Dies ist unwahrscheinlich. Was ich mir aller- dings vorstellen kann, ist die Einwande- rung winterfester Arten aus Nordameri- ka, wie etwa die Kornnatter, die beliebte Terrarientiere sind und die auch in diesem Jahr bereits mehrfach im freien gefunden wurden. Da aber unsere aufgeräumte Kul- turlandschaft insgesamt keine überragen- den Lebensbedingungen für Schlangen bietet, wird dem Normalbürger eine sol- che Einwanderung genauso wenig auf- fallen, wie ein ggf. dadurch ausgelöstes Verdrängen einheimischer Arten. Es gilt, eine Schlange macht noch keinen Sommer und zwei Schlangen noch keine Plage. Sämtliche rechtlichen Verweise sind und ersetzen keine Rechtsberatung. Sämtliche Passagen sind hartnäckig, zu- weilen sogar akribisch recherchierte Fach- meinung. Deißlingen, April, Teppichpython https://www.nrwz.de/kreis-rottweil/deis- slinger-dorfputzete-teppichpython-und- scharfe-flak-munition-gefunden/201159 Waldkirch, April, Kornnatter http://www.regenbogen.de/nach- richten/regional/suedbaden-schwarz- wald/20180420/ungiftige-kornnatter- waldkirch-gefunden Bad Kreuznach, Mai, Würfelnatter https://www.rtl.de/cms/eineinhalb-me- ter-lange-schlange-im-hausflur-4161521. html Hude, Mai, Königsnatter https://www.nwzonline.de/ oldenburg-kreis/blaulicht/hude- suchaktion-nach-kaa-koenigsnatter- schlaengelt-sich-immer-noch-durch- hude_a_50,1,2606013697.html Halle (Saale), Mai, Kornnatter https://www.mz-web.de/halle-saale/un- gewoehnlicher-einsatz-polizei-faengt- schlange-im-einkaufscenter-in-heide- nord-30418378# München, Juni, Königsnatter https://www.tz.de/muenchen/stadt/ pasing-obermenzing-ort43353/muen- chen-schlange-auf-gartenstuhl-gefun- den-9929132.html Bildrechte: Dave Fawbert Eine Schlange frisst eine Taube, mitten in der Londoner Innenstadt.

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