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Kein Ersatz erhöhter Vorhaltekosten wegen verzögerter Zuschlagserteilung – BGH vom 26.04.2018-AZ.: VII ZR 81/17 V erzögert sich die Zuschlagserteilung bei einem Vergabeverfahren um einen Bauauftrag, kann dies zur Folge haben, dass die Kalkulation nicht mehr stimmt, weil sich wegen der längeren „Vorhaltezeit“ auch die entsprechenden Kosten des Bauunternehmens erhöht haben. Der Bundesgerichtshof vertritt hierzu die Auffassung, dass derjenige, der sich in einem Vergabeverfahren um einen Bauauftrag bewirbt, wegen der Aufwendungen, die er tätigt, um im Falle der Auftragserteilung den Auftrag ausführen zu können, auf eigenes Risiko handelt. Dies gilt auch dann, wenn sich das Vergabeverfahren verzögert. Er kann wegen der dadurch bedingten Erhöhung der Vorhaltekosten vom Ausschreibenden jedenfalls dann keinen Ersatz verlangen, wenn die Verzögerung der Zuschlagser- teilung nicht auf einem Verschulden des Ausschreibenden beruht. Eine Ausdehnung des § 642 BGB (Entschädigung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht des Bestellers) auf den vorvertraglichen Bereich in Fällen der Zuschlagsverzögerung lehnten die Karlsruher Richter ab. Voraussetzungen für Einbeziehung der VOB/B – OLG Frankfurt vom 03.04.2017-AZ.: 29 U 169/16 D ie wirksame Einbeziehung der VOB/B (Allgemeine Vertragsbe- dingungen für die Ausführung von Bauleistungen) auf Initiative des Bauun- ternehmers setzt voraus, dass der Ver- braucher vor oder bei Vertragsschluss Gelegenheit hatte, die VOB/B inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen. Hierauf kann nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt jedoch aus- nahmsweise verzichtet werden, wenn der Verbraucher einen von ihm beauftragten Architekten in die Vertragsverhandlungen eingebunden hat. RECHTSBERATUNG Ihr Spezialmakler für Holz- und Bautenschützer info@nordias.de | www.nordias.de Überzeugende Rahmenkonzepte für alle Mitglieder des DHBV e.V. nordias fördert den DHBV - fordern Sie die nordias! Individuelle Lösungen für Abdichtungsbetriebe, Ingenieure und Sachverständige Schützen & Erhalten · September 2019 · Seite 24 HORIZONTALABDICHTUNG IHR ZUVERLÄSSIGER PARTNER FÜR INJEKTIONSTECHNIK Wir fertigen kundenspezifische Produkte, die auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind. Fordern Sie uns heraus! Tel.: +49 6655 9636-0 Fax: +49 6655 9636-6666 info@desoi.de| www.desoi.de Hersteller von Injektionstechnik DESOI GmbH Gewerbestraße16 D-36148 Kalbach /Rhön HSP-Schlagpacker
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