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BETRIEBSWIRTSCHAFT I Die Arbeitsvorbereitung I st die Auftragsverhandlung abge- schlossen, der Vertrag unterschrie- ben und ein Ausführungszeitpunkt bestimmt, startet der praktische Teil des Auftrages mit der Arbeitsvorbe- reitung. Gerade in dieser Phase wird ein wesentlicher Grundstein für den späteren Erfolg/Misserfolg der Baustel- le gelegt. Viele Probleme, die in der Ausfertigungsphase entstehen, haben ihren Ursprung in einer unzureichenden Arbeitsvorbereitung. Unzureichend dahingehend, da der Ausführende, also unsere Mitarbeiter, die zur Abwicklung erforderlichen Informationen nicht, lückenhaft oder zu spät bekommen. Erschwert durch den weiteren Um- stand, dass die Informationen (sofern vorhanden) vom Mitarbeiter nicht oder nur teilweise zur Kenntnis genommen werden. So besteht u. a. die Gefahr, dass Leistungen nicht als zu vergütende Sonderleistungen erfasst werden, weil dem Mitarbeiter vor Ort der vereinbarte Leistungsumfang nicht gegenwärtig ist. Oder auch Leistungen nicht in der im Leistungsverzeichnis vereinbarten Ausführungsform erbracht werden, was dann zu Reklamationen oder späteren Rechnungskürzungen führen kann. Mit demAbschluss eines Werkvertrages wird eine bestimmte Leistung versprochen. Der Betrieb schuldet nicht nur die Leistung, die im Leitungsverzeichnis aufgeführt ist, sondern den Erfolg. Das bedeutet, dass z. B. bei einem Angebot für eine Gebäudeabdichtung gegen den Lastfall „Bodenfeuchte“ ein abgedichtetes Gebäu- de herzustellen ist. Auf der Baustelle stellt sich heraus, dass eine Gebäudeabdichtung gegen drückendes Wasser notwendig ist. Bringt der Betrieb die Abdichtung gegen den Lastfall Bodenfeuchte an, hat er zwar die Anforderungen des Leistungsverzeich- nisses erfüllt, aber den versprochenen Erfolg „Abdichtung“ nicht hergestellt. Dieser und viele ähnliche Fälle erfordern eine Prüfung, bevor die Ausführung der Leistung erfolgt. Bei Abweichungen müssen Bedenken angemeldet werden und evtl. ein Nachtragsangebot geschrieben werden. Um dem soweit wie möglich gegen zu wirken, haben sich folgende Maßnahmen in der praktischen Umsetzung bewährt: Die generelle Bestimmung eines Baustellenverantwortlichen und dessen frühzeitige Einbindung in die Auftragsausführung. Für jede Baustelle wird ein Baustellenver- antwortlicher bestimmt. Dieser stellt das Bindeglied zwischen „Büro“ und Baustelle dar. Wer die jeweilige Person ist, kann von Baustelle zu Baustelle wechseln. Somit ist schon einmal die Verantwortlichkeit geregelt. Diesem „Verantwortlichen“ muss jetzt aber auch die Chance gegeben werden, seinen Aufgaben gerecht zu Foto: Chayatorn Laorattanavech/123rf.com Schützen & Erhalten · September 2019 · Seite 26
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