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BETRIEBSWIRTSCHAFT I werden. Das setzt zwingend voraus, dass dieser Mitarbeiter die Möglichkeit hat, von Anfang bis Ende auf der Baustelle sein zu können. Natürlich wird es nicht zu vermei- den sein, dass im Falle von weiteren auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeitern der eine oder andere davon kurzfristig auf eine andere Baustelle versetzt werden muss. Der Baustellenverantwortlich selbst darf hiervon aber nicht betroffen sein. Ein großer „Produktivitätskiller“ im Handwerk ist nach wie vor das Baustellenhopping. Mitarbeiter werden im Prozess von einer Baustelle abgezogen und auf eine andere Baustelle versetzt. Zwei wesentliche nega- tive Aspekte sind dann hiermit verbunden. Einmal identifiziert sich der Mitarbeiter mit den neuen bereits laufenden Baustellen nicht, nach dem Motto: „Ist nicht meine Baustelle“, zum anderen gehen beim Baustellenwechsel aufgrund einer häufig fehlenden Übergabe an den Nachfolger viele entscheidende Informationen verloren. Deshalb ist es dringend notwendig den Baustellenverantwortlichen auf seiner Baustelle zu belassen bzw. für eine qualifizierte Übergabe an seinen Nachfolger zu sorgen. Das ist auch deshalb notwendig, weil auf den Baustellen oft ein Bauleiter der Auftraggeber das Bauvorhaben begleitet. Um den optimalen Kontakt zu erhalten, sollte der Ansprechpartner nicht ausgewechselt werden. Hier darf der Hinweis erlaubt sein, dass trotz einer vertrauensvollen Zusammenarbeit die rechtlichen Rahmenbedingungen immer eingehalten werden sollten. Wer schreibt, der bleibt! Diese Erkenntnis setzt sich spätestens dann durch, wenn der Bauleiter der Auftraggeber zu Ende des Bauvorhabens ausgewechselt wird. Der neue Bauleiter hat nie Kenntnis von den „mündlichen“ Vereinbarungen. Nachträ- ge, Stundenlohnarbeiten, Bedenken usw. müssen auch bei einem guten Verhältnis immer schriftlich an den Auftraggeber (nicht an den Bauleiter oder Architekten, diese haben im Zweifel keine Vollmacht) gesandt werden. Einige Auftraggeber nutzen das Auswechseln des Bauleiters zum Ende der Baustelle gern, um Kosten zu sparen, dieser hat ja keine Kenntnisse von den mündlichen Vereinbarungen. Der Auftragnehmer muss beweisen, dass ein Anspruch auf eine Zahlung z. B. aus Stundenlohnarbeiten besteht. Gelingt das nicht, weil es nichts Schriftliches gibt, wird auch keine Vergütung fällig. Die Vorabansicht der Baustelle durch den Baustellenverant- wortlichen (Großbaustellen) Wie sich in der Praxis weiterhin gezeigt hat, sind insbesondere bei Fremdaus- schreibungen die realen Bedingungen vor Ort selten deckungsgleich zu den Ausschreibungsinhalten. Angefangen von den Massen bis hin zu den technisch erforderlichen Arbeitsschritten. Um hier zu mehr Planungs- und Ausführungssicher- heit zu kommen, hat es sich des Weiteren bewährt, dem Baustellenverantwortlichen vor Startbeginn die Möglichkeit zu geben, sich die Baustelle in Ruhe anzusehen. Hier- bei erfolgt dann ein Abgleich zwischen dem ursprünglichen Leistungstext und den effektiven Baustellenverhältnissen sowie den sich hieraus ergebenden Erforder- nissen. Auf diese Art und Weise lassen sich unproduktive Zeiten reduzieren, da dieser Abgleich nicht mehr mit der vollen Baustellenbesetzung am Tage des Baustellenbeginns stattfindet. Darüber hinaus wird so dem Baustellenverantwort- lichen auch die Möglichkeit gegeben, sich möglichst frühzeitig mit seiner Baustelle gedanklich auseinander setzen zu können. Es schreibt für Sie: RA Andreas Becker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Nienburger Str. 14a · 30167 Hannover Telefon: (0511) 1231370 Telefax: (0511) 12313720 E-Mail: info@becker-baurecht.de Internet: www.becker-baurecht.de Es schreibt für Sie: Diplom-Betriebswirt Wolfgang Krauß Seit über 25 Jahren in der betriebswirtschaftlichen Beratung von Handwerks­ betrieben tätig Kolbing 35 · 83556 Griesstätt Telefon: (08039) 9097220 Mobil: (0172) 7499102 E-Mail: wolfgangkrauss-beratung@ t-online.de Internet: www.beratungfuershandwerk.de www.die-erfolgswerker.de Schützen & Erhalten · September 2019 · Seite 27 SCHOLTZ SOFTWARE 08861 / 910 999 0 info@scholtz.de www.scholtz.de seit 1989 Die Branchensoftware für die Bausanierer B2BAU NEUENTWICKLUNG Sonderpreise für DHBV-Mitglieder: Grundmodul 45 € (statt 50 €) Miete pro Monat Einstiegskonfiguration 18 € (statt 20 €) Miete pro Monat jeweils incl. Programmwartung, Hotline, sowie Erstausstattung kalkulierter Bausanierungsleistungen B2BAU mit integrierten Tutorials (Lernsoftware) mit über 140 Themen

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