web_S&E_03_2019_ub

Schützen & Erhalten · September 2019 · Seite 45 WTA-INFORMATIONEN Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege Feuchte entstehende Folgeschäden, wie der Echte Hausschwamm, erfordern fachlich korrekte Lösungen. Um Feuchte zu vermeiden oder zu beseitigen müssen geeignete Methoden gewählt und ange- wendet werden, ohne die Substanz zu schädigen. Nicht zuletzt muss wertvolle Bausubstanz vor Brand geschützt werden. Der 8. Sachverständigentag deckt mit den Beiträgen im Jahr 2019 wieder eine breite Palette von Themen ab, um Bewährtes und neue Entwicklungen aufzuzeigen. Neue Arbeitsgruppen der WTA Die neue WTA- Arbeitsgruppe „Radon im Gebäudebestand“ D as radioaktive Edelgas Radon und seine Zerfallsprodukte sind seit langem als Auslöser für die Erkrankung an Lungenkrebs bekannt. Paracelsus beschrieb bereits 1567 die Bergsucht (später Schneeberger Krankheit), eine insbesondere bei den Bergleuten im Erzgebirge auftretende Erkrankung der Atemwege. Mittlerweile weiß man, dass die hohe Belastung mit Radon und seinen Zerfallsprodukten die Erkran- kungsursache war. Die Konzentration von Radon in der Luft wird in der Maßeinheit Bq/m³ angegeben. 1 Bq/m³ bedeutet dabei einen radioaktiven Zerfallsprozess pro Sekunde in einem Kubikmeter Luft. Durch eine Rei- he weltweiter Studien konnte inzwischen nachgewiesen werden, dass Radon nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für die Erkrankung an Lungenkrebs ist. Diese Studien lassen den Schluss zu, dass es hinsichtlich der Radonkonzentration in der Raumluft keinen Schwellenwert für das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, gibt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt deshalb die Radon- konzentration in Innenräumen auf 100 Bq/m³, bzw. - sollte das nicht erreichbar sein - auf 300 Bq/m³ zu beschränken. In der EU-Grundnorm 2013/59/EURATOM vom 05.12.2013 wird ein Referenzwert von 300 Bq/m³ für Aufenthalts- und Arbeitsräume vorgegeben, der nicht überschritten und, so möglich, unterboten werden soll. Das neue deutsche Strahlen- schutzgesetzt (Inkrafttreten 31.12.2018) und die Strahlenschutzverordnung der Bundesrepublik Deutschland übernehmen den Referenzwert von 300 Bq/m³. Somit sind der Radonschutz und die sich daraus ergebenden Anforderungen auch im Baubereich angekommen. Die Auseinandersetzung mit dem bauli- chen Radonschutz beginnt für Planer, Bauausführende und Sachverständige in dem Moment, wo sie Bauleistungen an bestehenden Gebäuden konzipieren, planen, durchführen oder begleiten. Während im Neubaubereich der bau- liche Radonschutz durch eine luft- bzw. gasdichte Ausbildung der erdberührten Gebäudehülle relativ unproblematisch um- gesetzt werden kann, sind die Lösungen im Gebäudebestand deutlich komplexer und aufwändiger. Vor allen Dingen in älteren Gebäuden ist die erdberührte Gebäudehülle in der Regel nicht luftdicht ausgebildet und es kann die erforderliche Luftdichtheit mit vertretbarem Aufwand zumeist nicht erreicht werden. Hier müssen deshalb andere Lösungen zur Anwendung kommen, die umfangreiche Voruntersuchungen sowie eine detaillierte Planung und Baubegleitung erfordern. Hieraus resultieren für die am Bau handelnden Personen umfangreiche Kooperations- und Beratungspflichten sowie Haftungsrisiken. Mit der Reduzierung der Luftdurchläs- sigkeit der Gebäudehülle, die unabwend- bare Folge jeder fachgerecht durchgeführ- ten energetischen Sanierungsmaßnahme ist, reduziert sich zudem die natürliche Austragung von Radon aus den Gebäuden ins Freie. Die Radonkonzentration in der Innenraumluft kann dadurch deutlich ansteigen und in ungünstigen Fällen ein Mehrfaches der vorher vorhandenen Konzentration erreichen. Auf Grund der hier kurz geschilderten Besonderheiten und speziellen Anforde- rungen an den baulichen Radonschutz in Bestandsgebäuden wurde die Grün- dung der WTA Arbeitsgruppe „Radon im Gebäudebestand“ beantragt und vom erweiterten Präsidium der WTA- International e.V. genehmigt. Zielsetzung für die Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines WTA-Merkblattes, das den Bauschaffenden einen Leitfaden zum Umgang mit Radon im Gebäude- bestand an die Hand gibt. Inhalt des Merkblattes werden grundlegende Aussagen zum Radoneintritt und zur Radonverteilung in Gebäuden, zur Messung der Radonkonzentration und zu Radonschutzmaßnahmen unter Berück- sichtigung der baulichen Gegebenheiten und – falls erforderlich - denkmalpflege- rischer Anforderungen sein. Angedacht ist ein Merkblatt in einem der internationalen Ausrichtung der WTA angepassten Format mit einem Kernbereich, der die allgemeingültigen, von nationalen Festlegungen unabhän- gigen Erkenntnisse zusammenfasst, und nationalen Anhängen, die die länderspe- zifischen Regelungen beinhalten und auf nationaler Ebene fortgeschrieben werden. Sofern die erhoffte und erwünschte internationale Beteiligung erfolgt, wird das Merkblatt in englischer Sprache erarbeitet und veröffentlicht. Die konstituierende Sitzung, mit der die Arbeitsgruppe die Arbeit auf- nimmt, wird im Rahmen des diesjährigen Sächsischen Radontages 2019, am 14. November an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden, durchgeführt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schneider, WTA Geschäftsstelle wta@wta.de oder an Marc Ellinger, marc.ellinger@wta.de.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=