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Schützen & Erhalten · September 2019 · Seite 5 FACHBEREICHE I HOLZSCHUTZ Neue Methode zum Nachweis von Hausbockfraßgeräuschen im Holz B ei der Beurteilung von Insekten- schäden an Holzkonstruktionen ist neben dem Schadensumfang die Insektenaktivität von entscheidender Bedeutung. Folgerichtig wird in der Holzschutznorm DIN 68800, Teil 4, sowie im WTA-Merkblatt 1-1, Ausgabe 2008, darauf hingewiesen, dass diese Sachverhalte in der Voruntersuchung geklärt werden müssen. In der Norm wird bereits in der Begriffsbestimmung der „Lebendbefall“ erläutert. Dieser bezieht sich ausschließlich auf Insekten und es muss zwingend zwischen „Befall“ und „Altschaden“ unterschieden werden. Diese Unterschei- dung ist in der Praxis oft nicht einfach zu führen. Es können Indizien auf einen aktiven Befall hinweisen oder, wenn man Glück hat, werden eindeutige Beweise eines Insektenbefalls festgestellt. Zu letzteren gehören lebende (m. E. tote, jedoch noch intakte und unverstaubte) Käferfunde, Larven- bzw. Puppenfunde im Holz, die Anwesenheit von Fressfeinden oder Fraßgeräusche beim Hausbock. Demgegenüber sind Erscheinungen wie frische Bohrmehlfahnen an der Holzoberfläche, frische Bohrmehlhäufchen und unverstaubte Fluglochränder nur Indizien eines aktiven Befalls, welche auch andere Ursachen haben können. Das am häufigsten am Nadelholz vorkommende holzzerstörende Trocken- holzinsekt ist der Hausbock [ Hylotrupes bajulus ]. Während der Fraßtätigkeit der Larven werden von dieser deutlich wahr- nehmbare Fraßgeräusche erzeugt. Leider können diese akustischen Signale nicht kontinuierlich wahrgenommen werden. Denn die Hausbocklarve legt während ihrer mehrjährigen (durchschnittlich 4 bis 7 Jahre) Entwicklung im Holz verschiedene und teils lange Ruhepausen ein. Während der kalten Jahreszeit und zum Zeitpunkt der Häutung sind keine Fraßgeräusche wahrnehmbar. Weiterhin stören schon geringe Erschütterungen die Fraßtätigkeit der Larve und man hört einige Minuten lang keine „Raspelgeräusche“. Aus dem Grund ist die sichere Detektion zum Zeitpunkt einer Untersuchung nur auf der Basis von Fraßgeräuschen kaum möglich. Fraßgeräusche können dann, wenn überhaupt, nur zufällig wahrgenommen werden. Es wäre deshalb wünschenswert, personenunabhängig und über einen längeren Zeitraum (ca. 1 bis 2 Tage), eine mögliche Hausbockaktivität zu erkennen und nachzuweisen Bereits in der Vergangenheit, ab den 30-er Jahren des 20. Jahrhunderts, wurden Versuche mit einfachen Gerä- ten (Stethoskop) unternommen, den Hausbock akustisch in Dachstühlen nachzuweisen. Dies diente jedoch nur der Signalverstärkung und es änderte an den o. g. Nachteilen einer direkten Untersuchung nichts. Der Durchbruch gelang erst vor mehr als 20 Jahren. Damals wurde erstmals in Deutschland eine Gerätetechnik entwickelt, die eine personenunabhän- gige Aufzeichnung und Detektion der Hausbockfraßgeräuschen erlaubte. An den daran anschließenden Feldversuchen war der Verfasser beteiligt. Leider wurde diese vielversprechende Entwicklung unter Einbeziehung hochempfindlicher Mikrophone und der digitalen Datenver- arbeitung nicht weiter verfolgt. Erst vor etwa 2 ½ Jahren wurde die aus dem Jahr 1996 stammende Feldstudie zur Fraßgeräuscherkennung der Hausbocklarven wieder aufgegriffen. Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichsleiter Holzschutz An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau Telefon: (0340) 6611884 Telefax: (0340) 6611885 E-Mail: flohr@dhbv.de Spätestens wenn der Hausbock über das Mikrophon krabbelt, ist ein Aktivitätsnachweis geglückt.

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